Hallo,
bin gerade aus dem Urlaub zurück.
Auf mein Schreiben mit dem Nachweis, dass ich die Beiträge für beide Wohnungen trage (Meldebescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszug), habe ich bisher keine Antwort mehr erhalten. Allerdings kam auch keine weitere Zahlungsaufforderung. Eine Ummeldung bei der GEZ hatte ich sicherheitshalber auch gleich veranlasst.
Die GEZ schreibt Ihnen oben richtig:
"Dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 entsprechend, ist eine Person,
die ihrer Rundfunkbeitragspflicht nachweislich als Inhaberin oder
Inhaber für die Hauptwohnung nachkommt, auf Antrag von der
Rundfunkbeitragspflicht für weitere Wohnungen zu befreien.
Allerdings steht in dem Urteil nirgendwo die von der GEZ erfundene Bedingung hinsichtlich der Meldung bei der GEZ:
Eine Befreiung von der
Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung setzt damit voraus, dass
beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beide Wohnungen
auf die Antragstellerin oder den Antragsteller angemeldet sind.
Das ist aus meiner Sicht Unfug und soll nur einerseits den Verwaltungsaufwand bei der GEZ reduzieren und andererseits helfen berechtigte Forderungen zu vermeiden.
Weiß jemand, ab wann man Geld zurückfordern könnte?
- Tag der Begründung des Zweitwohnsitzes?
- Tag des Urteils?
- Tag des Antrags auf Befreiung?
Je nachdem um welchen Betrag es geht, sollte dann ein Anwalt konsultiert werden.
Viele Grüße,
Vogt