Beiträge von Uschaurischuum
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Moin,
Ehepartner mit abgeleiteten Beihilfeanspruch ist privat pflegeversichert. Begrenzung Ehegattenhöchstbetrag existiert.
Aber nur bis sonstige monatliche Einkünfte 2023 nicht 485 Euro überschreiten.
Kein Minijob.
Rente Ehepartner zählt bei Einkommensgrenze mit - aber nur der Teil, der nicht auf Kindererziehungszeiten beruht.
Frage: Zählt auch der Rentner/Ehepartner gezahlte Zuschuss zur privaten KV dazu?Erhaltene Zinsen zählen ja wohl auch zu den Einkünften.
Frage: Aber nur über dem Sparerfreibetrag?Zinsen werden hier einmal jährlich gezahlt.
Frage: Sie werden dann gezwöftelt und der monatlichen Rente zugeschlagen?Grüße.
Uschaurischuum -
Moin,
ich hoffe, die Frage ist nicht zu dämlich, aber: durch wen? Rechtssicher!.
MfG.
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Moin,
meinereiner ist direkt förderberechtigt und hat einen Banksparplan, meine Lebensabschnittsgefährtin einen abgeleitetetn Banksparplan. Einzahlungsphase ist in beiden Fällen abgeschlossen, nächstes Jahr soll Auszahlungsphase in beiden Fällen beginnnen.
Der meiner Lebensabschnittsgefährtin soll im Rahmen der Kleinstrentenregelung komplett ausgezahlt werden. Antrag ist gestellt.
Was passiert mit dem, wenn ich meinen förderschädlich kündige? Wo steht das?MfG.