Beiträge von Banny

    Eine Boniumwandlung ist eine interessante Idee, geht aber nicht. Der AG macht nur die gesetzliche Pflicht. Ich habe so einen alten Vertrag, dass ich auch nur bei den 170€ bleiben darf. Der AG kann da was freiwillig draufzahlen oder ich Stock es auf (ich zahl dann 85%/170€.)

    über GRV würde ich damit bleiben.


    Heißt, ihr würdet es trotzdem abschließen oder das Geld lieber woanders zur Vorsorge nehmen? Würde ja nur die Steuerlast dann senken, wenn ich es richtig verstanden habe.

    Hallo zusammen,


    ich habe 2013 eine betriebliche Altersvorsorge mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeit abgeschlossen und dort monatlich 230€ eingezahlt (170€ für bVA, 60€ für BU). Damals wurde das als supertoll verkauft, ich habe aber nie einen Zuschuss bekommen.


    Da ich mittlerweile auf den Artikel gestoßen bin (https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/), habe ich 3 Arbeitgeber später dann 2019 bAV pausiert, weil es immer noch keinen Zuschuss gab und ich zwischen 4.988 und 7.300 Euro/Monat verdient habe. Meine BU lief aber weiter.


    Jetzt habe ich wieder den AG gewechselt und möchte meine BU weiterführen, bei der bAV überlege ich aber (da es ja die 15% AG-Zuschuss nun gibt). Unklar ist mir in dem Artikel folgendes:


    1. Zwischen 4.988 und 7.300 Euro lohnt sich die bVA lt. Artikel trotz 15% nicht. Ab 7.300€ schon hinsichtlich Steuersenkung -> Sind die 7.300€ brutto monatlicher Gehaltseingang oder das Jahresbrutto (87.600€) auf 7.300€ heruntergegebrochen? Je nach Bonus-Zahlung etc. kann sich das Jahresbrutto die 7.300€/Monat übersteigen.


    2. Die Erklärung zur betriebliche. Weiterführung liegt mir vor plus erneuter Gesundheitsabfrage: Zu welchen Konditionen wird das gewöhnlich weitergeführt, zu den ursprünglichen? Hierzu steht im Schreiben nichts dabei.

    Wie findet man Urteile anderer Landgerichte? Ich habe ewig gegoogelt, jedoch nichts gefunden. Besonders eines vom Lieben Gruß Stuttgart wäre interessant. Da Neubaufinanzierubf bringt mir der Rechtsschutz nichts und deswegen sollte eine Klage, sollte die Bank Nicht ohne „wollen“, recht sicher sein. Geht leider um zu viel Geld dass ich da drüber hinwegsehen könnte.

    Auf das Urteil bin ich auch aufmerksam geworden und da ich auch so einen Vertrag habe, interessiert mich nach so einem Urteil der eitere Ablauf. Kümmert sich jetzt wieder der BGH darum, muss ein anderes LG dem Urteil auch nachkommen (oder nicht)? Würde gern wissen, wann ich das Thema vergessen oder weiter verfolgen kann.