Beiträge von MikeRophone

    Mhmmm, das arme MikeRo hätte auch gerne neue Batterien, schnüff, gibt aber nix von der miesen Bank :-(
    Muss wieder einen Abend ins Kissen heulen...


    Na ja mal im Ernst, ich hoffe, jeder von Euch hat einen guten Start ins neue Jahr, laßt euch nicht unterkriegen !
    Hab hier im Forum mehr Hilfe ( auch psychologische ) bekommen als ich zurückgeben kann...

    @Ife0411


    ich würde noch einmal, quasi zur eigenen sicherheit, eine mail mit sende-/empfangsbestätigung an den OM schicken..


    Super Idee, denn den Ombudsmann telefonisch kontaktieren kannst du dir sparen, sie werden dir am Telefon nichts sagen können, die Ärmsten sind hoffnungslos überlastet.
    Das habe ich schon im November bzw. 3 Wochen später Anfang Dezember feststellen müssen, sie waren zwar sehr freundlich, aber gebracht hat es mir trotzdem nichts, wie sollen sie denn auch einen Vorgang suchen, wenn sie jeden Tag Mails, Briefe etc. im 3-stelligen Bereich zugesandt bekommen.

    Laut Mitarbeiterin im Call Center geht es dem Vorstand rein um die Bilanz des Geschäftsjahres!!!!!


    Wenn die DB erst im nächsten Jahr zu Beginn auszahlt haben sie noch 12 Monate Zeit durch lustige Geschäfte die Bilanz wieder zu beschönigen - ist meine Meinung!!!


    So ähnlich habe ich mir das auch gedacht, na ja die werden sich freuen über all die feinen Mahnbescheide und Beschwerden beim Ombudsmann, aber ist der Ruf erst einmal ruiniert...
    Mich würde nur interessieren, wieviel Kunden den großen Banken jetzt einen Denkzettel in Form von Kontenwechsel verpassen.

    @kqp


    Erstens hat mir mein Anwalt dazu geraten, zweitens war mir die Formulierung zu schwammig, da zwar einerseits auf " die
    Einrede zur Verjährung " verzichtet wurde, aber man trotzdem den Rechtsanspruch noch prüfen wolle.
    Würde die DB den Rechtsanspruch ablehnen, würde mir auch der Verjährungsverzicht nach dem 31.12. nichts mehr nutzen.
    Der Mahnbescheid hemmt in jedem Fall, mal ganz davon abgesehen, das man damit zu verstehen gibt, das man es ernst meint und sich nicht einschüchtern läßt.
    Außerdem stellt sich die DB seit Anfang Dezember " tot " und kommuniziert überhaupt nicht mehr, obwohl der Vorgang angeblich an die interne Beschwerdestelle weitergeleitet wurde, da kann man ja schon mißtrauisch werden...

    @Nikolaus


    Deinen Ärger kann ich nachvollziehen, das steht mir auch noch bevor, da der Mahnbescheid erst seit 22.12.14 unterwegs ist.
    Die Bank stellt sich tot ( Deutsche Bank ), zwei Fristsetzungen vergangen, angeblich wollen sie 2014 gar kein Geld mehr überweisen, warum auch immer...
    Trotzdem werden mein RA und ich um jeden Cent kämpfen, jetzt erst Recht !
    Bin ich froh, daß ich mit dem Verein als Kunde nichts mehr zu tun habe, übrigens läuft der ganze Kram seit Anfang November, also ca. 1 Woche nach dem letzten BGH Urteil...

    @edemir


    Ist schon etwas knapp :-)


    Mein Tipp wäre ein Einschreinben mit Rückantwort und kurzer Fristsetzung ( bis zum 31.12. ) an die Bank
    UND ein Einschreiben an den Ombudsmann, um die Verjährung zu hemmen, beides mit Rückantwort.
    Darüberhinaus würde ich beide Schreiben als Mailanhang sowohl an die Bank als auch an den Ombudsmann
    schicken.
    Allerdings kann ich dir nicht sagen, welcher Ombudsmann zuständig ist, das kommt darauf an, an welche Bank
    du die Bearbeitungsgebühr gazahlt hast, das habe ich leider nicht aus deiner Frage herauslesen können.
    Die INGDiba oder die Kfw ?

    Nochmal ein kleines Update in puncto Deutsche Bank :


    Letzte , heutige Aktion, Mahnbescheid vom RA an das Mahngericht Hagen, dadurch wird es
    für die DB nochmal ca. 400,- teurer.
    Seit dem 3.11. läuft der Kram, zwei Fristen sind verstrichen, Verjährungsschreiben nur nach
    mehrmaliger Nachfrage, seit den Schreiben vom 5.12. stellt sich die DB tot.
    Fazit : Dieses Jahr gibt es von denen kein Geld mehr, bezahlen müßen Sie trotzdem, die
    Entscheidung mich von dieser Bank zu trennen, war eine der Besten in den letzten Jahren !

    @Sylvi62


    Es kann ja sein, daß dein Anwalt viel zu tun hat, allerdings könnte er dir ja ein Minimum an Infos zukommen lassen, damit du dir keine Sorgen z.B: wegen der Verjährungsfrist machen mußt.
    Echt traurig, daß er sich so arrogant verhält.
    Ich druck dir die Daumen, daß es für dich gut ausgeht.
    Es ist wahrscheinlich kein Trost, aber ich warte seit dem 3.11. auf mein Geld, Verjährungsfrist ist zwar gehemmt, aber es nervt trotzdem, aber machen kann ich nichts mehr nach Rückforderungsschreiben, zwei ausgelaufenen Fristen ohne Zahlung und Mahnbescheid.
    Das wird dieses Jahr nix mehr und wer weiß, wann nächstes Jahr erst gezahlt wird...

    Hallo Sylvi62, ich hab was für dich gefunden :


    Falls er sich weigert, am Besten schriftlich auf das unten stehende Urteil hinweisen und ihm eine kurze Frist zur Herausgabe setzen ( z.b. bis morgen 18:00 Uhr ) oder persönlich vorbeigehen und auf die Kopien warten.



    Herausgabeanspruch


    Zivilrechtlich ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, dem Mandanten alles, was er zur Ausführung des Mandats erhält oder durch die Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Dazu gehören auch die Handakten des Rechtsanwalts.


    Vom Herausgabeanspruch umfasst sind jedoch nur bestimmte Unterlagen aus den Handakten. Umfasst sind nur die Teile, die handaktenfähig sind und die der Rechtsanwalt zur Ausführung des Mandats und durch die Geschäftsbesorgung erhalten hat und die dem Mandanten nicht schon vorliegen bzw. die der Mandant nicht schon per Abschrift / Kopie erhalten hat. Der Briefwechsel mit seinem Rechtsanwalt und die Schriftstücke, die er von seinem Rechtsanwalt bereits erhalten hat, liegen dem Mandanten bereits vor. Sie können deshalb nicht Gegenstand eines Herausgabeanspruchs sein. Hat der Mandant die Unterlagen verlegt oder vernichtet, lebt der Herausgabeanspruch nicht wieder auf.


    Aus der Herausgabepflicht folgt jedoch nicht die Verpflichtung zur Übersendung der Handakte mit den Unterlagen auf eigenes Risiko und eigene Kosten, weder an den Mandanten noch an den von diesem beauftragten Rechtsanwalt. Nach § 269 BGB sind Ansprüche des Mandanten aus dem Anwaltsvertrag am Ort der Kanzlei des Rechtsanwalts als Leistungsort zu erfüllen (BGH NJW 1991, 3095). Der Rechtsanwalt ist daher lediglich verpflichtet, seine Handakte und die Unterlagen des Mandanten in seiner Kanzlei auf Verlangen auszuhändigen (AGH Celle, Urteil vom 14.01.2002 – AGH 25/01 = BRAK-Mitt. 2002, 94).

    Sooo,


    das Spielchen geht weiter :


    Auch die zweite Frist hat die Deutsche Bank verstreichen lassen, ohne sich nach dem blabla Schreiben vom 4.12.
    auch nur einmal zu melden.
    RA ist seit dem 11.12. mit dabei und stellt jetzt den angedrohten Mahnbescheid, der ganze Kram läuft ja auch erst seit
    Anfang November, seufz...

    @milkfan


    Die INGDiBa ist, nach 20 Jahren Deutsche Bank, seit 1,5 Jahren meine jetzige Bank, bei der ich auch bleiben werde !
    Zuerst wollte ich durch die DiBa "nur" meinen Kredit bei der DB ablösen, wegen deutlich besserer Konditionen.
    Die DiBa bestand nicht darauf, daß ich dort auch mein Gehaltskonto eröffnen sollte.
    Das habe ich wegen deutlich besserer Konditionen dann doch getan ( Keine Kontogebühren, Kreditkarte ohne Gebühren,
    niedrigere Zinsen in jedem Bereich ).
    2 Tage, nachdem der MA in der Deutschen Bank mitbekommen hatte, daß kein Gehaltseingang auf meinem Konto zu verzeichnen war, bekam ich einen Brief, das mein Dispo gekündigt ist, da haben Sie mal wirklich schnell reagiert !
    Die DiBa hatte mir schon einen Dispo eingeräumt, bevor ich dort das Gehalt habe überweisen lassen, nur mal so am Rande...
    Die Entscheidung zu wechseln war also goldrichtig ;-)