Herzlichen Glückwunsch, freut mich für dich, vielleicht geht es ja für alle Anderen jetzt auch schneller.
Hast du die Zinsen auch bekommen und wie lange hast du gewartet ?
Beiträge von MikeRophone
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Kostensenkung ist genau das richtige Stichwort, daher rät jeder RA, wenn man ihn schon eingeschaltet hat, erst noch einmal eine Frist zu setzen, um nicht durch einen gerichtlichen Mahnbescheid und evtl. Verfahren die Kosten noch weiter zu erhöhen.
Leider hat sich meine Bank zwischenzeitlich immer mal wieder " tot " gestellt und der MA hat einfach 5 Tage nicht auf meine Mail geantwortet, was Sie übrigens in der Vergangenheit auch immer wieder getan haben.
Nach einer solchen Erfahrung ist man halt eher geneigt, sich einen juristischen Beistand zu holen.
Bei dieser Bank bin ich nicht mehr und mit meiner jetzigen mehr als zufrieden, die versuchen wenigstens nicht mehr permanent mir irgendwelche anderen Sachen zu verkaufen ( unnötige Versicherungen etc. ) -
Es gibt durchaus den psychologischen Aspekt, insbesondere wenn es um hohe Summen geht.Gutes Beispiel wäre die Santander, die zwar BG bezahlt, aber die Zinsen wegfallen läßt.Bevor der Schriftverkehr Marathonschon wieder anfängt, wird manch Einer sich wohl mit den BG zufrieden geben. es geht um ein Gesamtvolumen von 13 Milliarden, und wenn man mit solchen Spielchen Geld sparen kann , warum nicht ?
Zum Thema RA kann ich nur sagen, daß es riesige Unterschiede gibt, der erste wollte mir nur für ein Beratungsgespräch für JEDEN Vertrag ca. 200,- € aus der Tasche ziehen und dann zusätzlich nochmal für seine Tätigkeit den Schriftverkehr mit der Bank aufzubauen abkassieren.
Der jetzige RA ist korrekt, engagiert und ich bin voll zufrieden.
Mir hat mal ein RA gesagt, sie hätten auch teilweise die Funktion, die Mandanten " vor sich selber zu schützen ", wenn Sie überzogene Forderungen mit aller Gewalt durchsetzen wollen, das würde auch vor Gericht kein gutes Bild abgeben.
Ich kann nur eins mit Gewißheit sagen, daß ich ohne dieses Forum, ohne Internet und ohne RA nicht so gelassen in die Zukunft blicken könnte.
Geld habe ich zwar immer noch nicht, aber die Angst, daß am 1.1.2015 alles verloren ist, ist auch nicht mehr da. -
@DSWNWSTnull
Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder sind die MA wirklich völlig überlastet oder es wird versucht, die Antragsteller zu verunsichern, um nicht zahlen zu müssen.
Ein Schreiben des Rechtsanwalts hat schon ein etwas höheres Gewicht, vor allem, wenn klar ist, daß sich die Kosten dadurch noch erhöhen, außerdem kann ein RA auch Mißverständnisse klären.
Ein Schreiben an den Ombudsmann halte ich bei dem heutigen Datum für unnötig, schließlich ist der Ombudsmann nur ein Schlichter und kein juristischer Vertreter. -
Ein Vertrag aus 2009 ist in keiner Weise verjährt, ist nur Taktik, um dich von weiteren Schritten abzuhalten.
Hast du den Banken Fristen gesetzt und sind diese schon verstrichen ? -
Na ja mehr als über die Banken ärgere ich mich darüber, daß so viele Menschen immer weiter vertröstet werden, die MAs
meiner ehemaligen Bank waren zumindest immer höflich, wenn auch etwas langsam...
Gemeint habe ich mit dem Ärger die Verantwortlichen der Banken, die Entscheidungen fällen, die die MAs jetzt ausbaden dürfen, tauschen möchte ich im Moment mit denen nicht, denn ich denke, nicht alle bleiben so nett wie hier im Forum... -
Das mag in der ersten Zeit schon so gewesen sein, aber mittlerweile dürfte wohl jeder den Mustertext verschickt haben.
Außerdem sagt die Bank ja nicht, daß sie die Korrektheit des Schreibens prüft, sondern den Rechtsanspruch und der muß eben nicht geprüft werden.
Aber vielleicht bin ich auch auf Grund des ganzen Ärgers voreingenommen und will mich über Banken ärgern... -
Was mich auf die Palme bringt ist dieser ominöse Spruch " wir müssen erst den Rechtsanspruch prüfen ".
Hallo liebe Banker, falls hier welche im Forum " herumgeistern " nochmal zum Mitschreiben und Mitdenken
( falls noch Gehirnmasse vorhanden ) :ES GIBT NICHTS ZU PRÜFEN; DIE URTEILE VOM BGH SIND FÜR ALLE PRIVATDARLEHEN RECHTSGÜLTIG !
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Bevor der ganze Mist angefangen hatte, dachte ich auch, ich wäre manchmal etwas paranoid, aber leider kann man bei bestimmten Leuten nicht mißtrauisch genug sein.
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Kastanienblatt ist weggeweht....schnüff
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Die Erstattung der BG könnte man juristisch ja schon als " Schuldeingeständnis " werten, da bin ich mir aber nicht sicher.
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Da sehe ich zwei Probleme :
1. Ist ja schön formuliert, aber nur eine Absichtserklärung und juristisch nicht bindend, da zu allgemein.
Sicher ist nur derjenige, der für seine(n) Kredit(e) eine schriftliche Verzichtserklärung der Verjährung
in der Hand hält.
2. Es ist nur eine Postfachadresse und selbst ein Einschreiben mit Rückantwort oder ein Einwurfeinschreiben
könnte nicht mehr rechtzeitig aus dem Postfach genommen werden. -
@polobaer
Ich glaube, jede Hilfe gegen Targo und Santander ist Gold wert und willkommen.
Leider war meine damalige Bank die Deutsche Bank, davon hört man hier nicht so viel,
allerdings haben Sie bereits auf die Einrede zur Verjährung verzichtet, der RA meinte,
damit müßte ich mir keine Sorgen mehr machen, die zweite frist geht bis zum 19.12.,
danach wird es dann ein gerichtlicher Mahnbescheid und immer teurer für die Bank. -
Super , vielen Dank, wird jetzt meine Gute-Nacht-Lektüre, statt kleinen Schweinchen jage ich mit meinen Schwarzpulver-Vögeln kleine Banker in die Luft.
Leider reichen meine Programmierkenntnisse nicht so weit, als daß ich Moorhuhn oder Angry Birds mit anderen
Charakteren versehen könnte, wär doch mal was, man fotografiert irgendeine Bankernase und bindet sie als Avatar
in Moorhuhn ein... -
Einen Vorteil hat der ganze Ärger, beim nächsten Kreditabschluß ist man sensibilisiert und unterschreibt nicht jeden Müll.
Denn Auswahl an Alternativen gibt es genug mit meiner jetzigen Direktbank bin ich super zufrieden ( Ich sag nur Dirk Nowitzki ) und ärgere mich nur, noch nicht früher gewechselt zu haben. -
Ich hab mir schon mal die Zusammensetzung von Schwarzpulver notiert, wäre doch mal schön, wenn die verantwortlichen Banker am 31.12. mal selber etwas zum Feuerwerk beitragen würden, ich meine so richtig persönlich, vielleicht als
Hauptböller... -
Der Mahnbescheid wird beantragt und zugestellt, nach ca. 7 Tagen bekommst du die Rechnung, die
muß innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, sonst ist der Mahnbescheid ungültig.
Leider kann die Rechnung nicht bei einem Amtsgericht in deiner Nähe einbezahlt werden, Gerichtsstand ist
immer der Ort, wo der der Mahnbescheid beantragt wurde. -
Bei der Targobank wundert mich nichts mehr, bei einem Kredit von 2005 ist gar nichts verjährt, aber wahrscheinlich haben die ihre Datenbanken nicht im Griff und vertauschen ständig Nummern...
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Ich bin mir nicht sicher, ob der Anwalt teuer wird, oder ob er sich sein Honorar auch bei der Bank zurückholen kann / will.
Es gibt eine Verordnung, in der die Honorare festgelegt werden, die sogenannte RVG, allerdings kann man die Gebühren
auch mit dem Anwalt individuell verhandeln.
Hier ist der ( gegoogelte ) Link zur Berechnung und , nein, bin kein Anwalt :