Beiträge von mammi

    Vielen Dank schon mal für die Antwort.

    Das Thema Mieterstrom wollte ich umgehen, in dem ich den Strom an den Mieter (mein Sohn) verschenke und KEINEN Strom ins Netz einspeise.
    Zusätzlich wird sich die Anlage finanziell nicht rentieren - ja, da gehe ich von der Vereinfachungsregelung aus.
    Nur, wenn ich keinen Strom einspeise/verkaufe, dann bin ich doch auch kein (Klein)Unternehmer oder ? Das blieb für mich in dem Finanztip-Beitrag 'pv-steuer' unklar und mein Steuerberater konnte das auch nicht wirklich beantworten..., ob ich die Rechnung dem Finanzamt gegebenüber irgendWIE ansetzen kann.


    Und bei der Anmeldung im MSdR finde ich einiges irritierend - so soll ich mich auch als Marktakteur anmelden auch wenn ich keinen Strom einspeise - eine NULL-Einspeisung konnte ich nicht angeben. Freue mich für dich wenn das bei dir so schnell geklappt hat.

    Hallo,

    bei mir wird gerade eine PV-Anlage mit Speicher installiert:
    5,7 Kwp bei Modulen und Speicher

    Da sich alles sehr verzögert hat und ich immer noch auf den Speicher warten muss, ist das alles auch sehr teuer geworden - ca. 23 TEuro inkl.MwSt.

    Ich gehe mal davon aus, dass sich die Anlage NIE finanziell rechnen wird... da ich keinerlei Förderung erhalte.

    Ich bin einfache Angestellte und wohne in meinem eigenen Haus mit Mietern.


    Gerade suche ich nach der EINFACHSTEN Lösung in Bezug auf Anmeldung im Marktstammdatenregister und Formalitäten gegenüber dem Finanzamt - hoffe hier auf gute Tipps.

    Ich beabsichtige eine NULL-Einspeisung oder den überschüssigen Strom zu verschenken.
    Nun meine Fragen:
    - muss ich dann meine Anlage im Marktstammdatenregister überhaupt anmelden ?
    als Marktakteur sehe ich mich OHNE Einspeisung nicht...

    - und wenn JA
    die Anlage selbst läuft bereits, aber da der Speicher noch fehlt meinte mein Stromversorger, dass wir warten bis die Anlage komplett ist (also auch der Speicher installiert ist). Wann müsste ich dann die Anmeldung im MSdR machen ? 1 Monat nach kompletter Fertigstellung ? oder bereits jetzt ?

    - Kann ich meinen Strom innerhalb meines Hauses an Mieter verschenken ohne, dass dies eine Lawine an Formalitäten nach sich zieht ?

    - Muss ich trotzdem Steuern auf den selbstgenutzen Strom bezahlen auch wenn ich nicht ins öffentliche Netz einspeise?

    - Kann ich die Rechnung gegenüber dem Finanzamt nicht wie jede andere Handwerkerrechnung angeben ?
    - ich überlege auch einen Heizstab in meinen Pufferspeicher einzubauen um die Heizölkosten zu reduzieren. Wenn ich richtig informiert, bin kann ich als Vermieter den Allgemeinstrom und ggf. auch einen Heizstab mit Strom aus meiner PV-Anlage betreiben ohne, dass dies Auswirkungen gegenüber dem Finanzamt hat, da das wie Eigenverbrauch betrachtet wird. Ist das richtig ?


    Oder kennt jemand einen Berater/Fachmann, der sich in diesen Fragen wirklich gut auskennt ? Weder mein Solateur noch mein aktueller Steuerberater können mir alle meine Fragen beantworten... bzw. das wirklich beste Vorgehen

    Leider finde ich zum Thema NULL-Einspeisung auch auf der Finanztip-Seite nicht wirklich Informationen.
    Mein Solateur meinte, dass mittlerweile sehr viele komplett auf die Einspeisung verzichten.


    Ich bin mittlerweile von dem Ganzen so genervt, dass ich am liebsten die Anlage wieder abbauen lassen würde...
    Ok das mach ich schon wegen meiner Kinder und der Umwelt nicht... aber warum muss das so kompliziert sein ?


    Vielen Dank schon mal.

    Danke Saidi,
    allerdings habe ich 3 Kinder (aller schon Volljährig) und da weiß ich wirklich nicht mehr bei welchen Ärzten ich da überall war. Um die Fragen wirklich richtig beantworten zu können, dachte ich mir eine kompletter Überblick wäre ganz gut...
    Aber vielleicht fange ich erst mal mit unserem Hausarzt an...
    Unabhängig davon - habe ich nicht Recht auf die bei Krankenkasse oder Kassenärztlicher Vereinigung gespeicherten Daten? Das gilt doch die DSGVO - oder trifft die hier nicht zu?
    Viele Grüße

    Hallo,
    ich versuche für meine Kinder eine BUV abzuschließen.
    Die Nachfrage bei der Krankenkasse nach den genauen Daten der letzten 10 Jahre hatte zur Antwort: wir haben diese Daten nicht !
    Nach mehrerem hin und her, habe ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung angerufen - die Auskunft dort: wir dürfen Ihnen die Daten nicht geben. Das müssen Sie über die Krankenkasse veranlassen.
    Echt toll !
    Wer kann/muss die Daten zu Arztbesuchen bzw. Krankenhausaufenthalten herausgeben ?
    Schließlich will ich den Fragebogen zur BUV absolut korrekt beantworten, damit es da im Fall mal keine Probleme geben kann...
    In der Hoffnung auf hilfreiche Informationen - vielen Dank schon mal.
    Viele Grüße