Danke Kater.Ka,
das werde ich mir ansehen.
Beiträge von meikel1970
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Hallo,
das in Sondervermögen angelegte Geld soll sicher vor einer möglichen Bankenpleite sein, wenn ich es richtig verstanden habe.
Nun habe ich z.B. über DiBa ein Depot mit unterschiedlichen Anleihen, Fonds und Aktien.
Sind diese Anlagen Sondervermögen ?
Wie kann ich nach einer möglichen Pleite der DiBa über meine Anlagen verfügen ? -
Hallo,
meine Frau hatte anfang 2000'er eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Diese ist seitens des Betriebes nur knappe zwei Jahre bespart worden, da der Betrieb geschlossen hatte. Im Anschluß haben wir diesen aus meinem Netto weiter bespart.
Wir möchten diesen Vertrag nun kündigen und auszahlen lassen.
Oder sollte man diesen besser verkaufen ? Lebensversicherungen soll man ja nicht kündigen sondern eher verkaufen.
Ist das in unserem Fall überhaupt möglich ? -
Hey,
ich habe immer gemeint, daß man durch Annahme der Entschädigungsanforderung vorzeitig aussteigen könnte. -
Hallo,
meine Frau und ich möchten gerne unsere Restschuld vorzeitig begleichen unter Inkaufnahme der
Vorfälligkeitsentschädigung.
Nach einem Telefonat mit unserer Sparkasse bekam ich im ersten Gespräch die Antwort, daß ich
für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eine Rechnung erhalten würde und diese
begleichen müsse. Dieses habe ich dann in Auftrag gegeben.
Wenige Stunden später rief mich die Dame wieder an und teilte mir mit, daß eine vorzeitige
Ablösung nicht möglich sei.
Ist das so ?
Das Darlehn haben wir Anfang 2015 abgeschlossen.
Anbei auch zwei Ausschnitte des Darlehns.Über eure Antworten würde ich mich freuen.
SG
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Wie lege ich denn die Versicherung auf den 01.01. ?
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Es ist die allsecur.
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So sehe ich das nämlich auch. Alle meinten, daß grundsätzlich im November gekündigt werden kann.
Hinzu kommt der neue Finanztip-Newsletter 45 , in dem es heißt :
"Die Kündigungsfrist für die alte Kfz-Versicherung läuft Ende November ab."
Das alles hat mich dann doch verunsichert.Aber, es heißt in meinen Unterlagen auch :
"Versicherungsbeginn, Vertragsdauer Kfz-Versicherung
Änderung zum: 18.08.2018, 0 Uhr
Versicherungsablauf: 18.08.2019, 0 Uhr
Ihre Kfz-Versicherung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich ge-
kündigt wird."Dieses Schreiben kam aufgrund der Abfrage des aktuellen KM-Standes zustande.
Nun gut, muß ich halt bis Juli 2019 warten.
Vielen Dank für die prompte Antwort
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Hallo,
alle sagen mir, daß ich eine Kfz-Versicherung grundsätzlich kündigen kann.
Ist das wirklich so ?
Meine Kfz-Versicherung für eines meiner Fahrzeuge beginnt mit dem 18.08.2016 und verlängert sich jährlich.
Diese kann ich doch nicht Ende November kündigen, so daß am 01.01.2019 eine neue Versicherung greift, richtig ?
Meine Kündigung muß der Versicherung doch spätestens am 17.07.2019 vorliegen, oder sehe ich da etwas falsch ?Ein schönes Wochenende wünsche ich