Die Antwort zur unechten Anschlussfinanzierung passt am ehesten. Leider geht aus diesem Tipp nicht hervor, ob das generell gilt und es eher "Wurscht" ist, wo der Abschluss der Folgezinsvereinbarung stattfand oder nicht.
Mein Schwerpunkt liegt aber eher auf dem Gedanken, dass eine außerhalb der Bank vorgelegte Vereinbarung dann eben doch eine Widerrufsbelehrung erhalten müsste, da dort die Regelungen des Fernabsatzes greifen könnten. Liege ich da falsch?