Hallo zusammen!
Ich habe gerade ein Antwort bez. Zinserstattung vom SKG Bank bekommen (die Bearbeitungsgebühr wurde übrigens in knapp 2 Wochen bereits erstattet):
ZitatAlles anzeigenBitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung der von Ihnen gewünschten Zinserstattung für o.g. Darlehen auf Grunde des hohen Anfrageaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Im Hinblick auf die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche auf Erstattung der Zinsen erklären wir hiermit - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung bezüglich vermeintlicher Erstattungsansprüche hier betreffend etwaige Verzugsansprüche zu der bereits erstatteten Bearbeitungsgebühr, die sich aus der Gewährung des oben genannten Darlehenvertrages ergeben bis 31.03.2015 zu verzichten, soweit Ansprüche bis zum heutigen Tage noch nicht verjährt sind.
Weitere Maßnahmen Ihrerseits zur Verhinderung des Verjährungseintritts sind insoweit nicht notwendig.
MfG..
Heißt es, dass ich die Zinsen zurückbezahlt bekomme, jedoch nicht früher als 31.03.2015 oder?
Danke für eure Kommentare!