Beiträge von wucht100

    Hallo Ben42, ich hatte zuvor Finanztip direkt angeschrieben und direkt nachgefragt, anschließend wurde mir mitgeteilt die Frage in die Community zu stellen. Ich wollte mich mit andere aus der Community austauschen! Für mich hat sich das Thema allerdings aufgrund der doch von einigen Lesern gefunden Negativkritik erledigt!
    Ich kann aber gerne den Text wieder rauskopieren so dass nur der Link in der Originalanfrage steht. Kann man den Originaltext im Nachgang bearbeiten bzw. kürzen?

    Ich bin über folgendes Angebot gestolpert:
    pim-gold.com/about/special-offers/


    Dieser Anbieter bietet einen sog. "Bonus" Goldkauf an, d.h. man bekommt zusätzlich einen Bonus in Gold auf den nicht ausgelieferten Teil.




    Bonus-Gold-Kauf+ (BGK+) Einlagerung


    Die PIM verkauft Gold (1g Stückelung) mit mtl. Bonusgoldauszahlungen! Nirgendwo sonst wird Ihnen eine solche Möglichkeit geboten. Ab 3.000,00 € können unsere Kunden dieses Angebot nutzen. Sollte der Kunde sein physisches Gold bei uns einlagern, bekommt er ab dem 1. Monat, neben den zu erwartenden Kurssteigerungen, auf diese Summe 0,5 % Bonusgold mtl.- solange das physische Gold bei uns, im Zollfreilager (LOOMIS), lagert. In den vergangenen zehn Jahren betrug der jährliche Wertzuwachs von Gold durchschnittlich 9,56 Prozent. (Quelle: boerse.de). Ein Blick auf die Zinserträge beim Tagesgeldkonto oder beim Sparbuch macht die Möglichkeit des Goldkaufes mit Rückkaufsoption erwähnens- und empfehlenswert. Zudem hat der Kunde weder Abschluss- noch Lagerkosten.
    Goldinteressenten können sich eingehend beraten lassen und die Chancen und Risiken selbst abwägen. Insbesondere für sicherheitsbewusste Kunden, die weder Zeit noch Muße haben, die Goldpreisentwicklung kontinuierlich zu beobachten, ist diese Form des Goldkaufes mehr als sinnvoll.
    Viele zufriedene Goldkäufer belegen, dass dieses Angebot eine Lücke schließt.



    BONUS-GOLD-SPOT+ (BGS+) AUSLIEFERUNG


    Der BGS+ ist eine Form des Goldkaufes für Kunden, die größere Beträge in Gold tauschen möchten. Wichtig zu wissen ist, dass der Kunde das gekaufte Gold bei sich zu Hause aufbewahrt oder bei einem Sicherheitslogistiker auf seinen eigenen Namen einlagern kann. Wir verkaufen Gold zum PIM-Goldspot-Preis! Nirgendwo sonst wird eine solche Möglichkeit geboten. Ab 10.000,00 Euro kann der Kunde dieses Angebot nutzen. Innerhalb von einundzwanzig Werktagen bekommt der Kunde zwischen 25 – 75 Prozent seines Goldes (freie Wahl) ausgeliefert. Im 13. Monat erhält er die verbleibenden 75 – 25 Prozent. Zusätzlich bekommt er 4,2 Prozent Bonusgold auf die Zweitlieferung. In den vergangenen zehn Jahren betrug der jährliche Wertzuwachs von Gold durchschnittlich ca. 9,56 Prozent. (Quelle: boerse.de). Ein Blick auf die Zinserträge beim Tagesgeldkonto oder beim Sparbuch macht die Möglichkeit des Goldkaufes erwähnens- und empfehlenswert. Goldinteressenten können sich eingehend beraten lassen und die Chancen und Risiken selbst abwägen. Insbesondere für sicherheitsbewusste Kunden, die weder Zeit noch Muße haben, die Goldpreisentwicklung kontinuierlich zu beobachten, ist diese Form des Goldkaufes mehr als sinnvoll. Zudem hat der Kunde weder Abschluss- noch Lagerkosten.
    Tausende zufriedener Goldkäufer belegen, dass dieses Angebot eine Lücke schließt.



    bzw. weitere Produkte unter selbigem Link.



    Hat jemand Erfahrung mit diesem Anbieter, ist dies seriös?

    Wir haben unsere KFZ-Versicherung gewechselt.
    Die alte Versicherung haben wir fristgerecht gekündigt.
    Am nächsten Tag haben wir vom neuen Versicherer 1 die Bestätigung erhalten, jedoch war der Preis vermutlich aufgrund einer Beitragsänderung höher als ursprünglich Online berechnet und haben daraufhin an gleichem Tag noch den Widerruf an den neuen Versicherer 1 geschickt und an selbigem Tag den Wechsel nun bei KFZ-Versicherer 2 beauftragt.
    Nun haben wir am 14.01 von unserer KFZ-Zulassungsstelle einen Bescheid zur Außerbetriebsetzung unseres Fahrzeuges erhalten mit einer Gebühr von 44,10€, dass das Fahrzeug aktuell nicht versichert ist und wir einen Nachweis erbringen müssen, dass ein Versicherungsschutz besteht, da ansonsten in 3 Tagen das Fahrzeug poizeilich abgemeldet wird!
    Auf Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter der KFZ-Zulassungsstelle ist folgendes passiert.
    Am 11.12 wurde Vormittags von der neuen KFZ-Versicherung 2 elektronisch die eVBÜ der Versicherung zum 01.01 an die Zulassungsstelle geschickt, am Nachmittag wurde von der neuen KFZ-Versicherung 1 (die wir widderrufen hatten) die eVBÜ geschickt, dass diese nicht zum 01.01 den Versicherungsschutz für dieses KFZ leisten.
    Die Zulassungsstelle behandelt gem. eigener telefonischer Auskunft die neueste Übermittlung als die aktuelle und gültige.
    Somit gilt das o. g. Fahrzeug nach Ansicht der Zulassungsstelle als nicht versichert, was selbige Institution dazu veranlasst hat, den Gebührenbescheid mit Androhung der Zwangsentstempelung uns auf dem Postwege zukommen zu lassen.


    Ich sehe unsererseits kein schuldhaftes Verhalten. Die Daten wurden zudem seitens beider Versicherungen ebenfalls ordnungsgemäß an die Zulassungsstelle übertragen.
    Meiner Ansicht nach, liegt hier der Fehler eindeutig bei der Zulassungsstelle!
    Wie kann ich mich hier verhalten? Könnte das gleiche auch passieren, wenn man eine KFZ-Versicherung kündigt und der neue Versicherer an gleichem Tag Vormittags die Übermittlung des neuen Versicherungsschutzes zum 01.01 durchführt und am Nachmittag des gleichen Tages der alte Versicherer die Kündigung übermittelt?

    Hallo,


    weiß jemand ob man seine PKW SF-Klasse direkt auf seine Schwester übertragen kann?
    Dies sollte ja innerhalb der Verwandschaft möglich sein. Ich selbst habe diese von meinem Vater damals bekommen und Sie könnte dann zumindest die SF-Klasse für die Jahre, die Sie Ihren Führerschein hat von mir übernehmen. Mein Vater hat noch eine SF-Klasse die bei 12 liegt und diese würde er mir dann übertragen,
    da bei mir aufgrund des Führerscheinalters nichts verfallen würde!

    Ich wollte einmal nachfragen, ob man SF-Klassen tauschen kann?


    Zum Hintergrund:


    Ich habe vor ein paar Jahren eine der SF-Klassen meines Vaters übernommen, jetzt möchte meine Schwester ebenfalls die andere SF-Klasse übernehmen. Da Sie Ihren Führerschein noch nicht so lange hat, würden 2SF-Klassen wegfallen.
    Frage: Kann ich die SF-Klassen im Nachgang bzw. vorher mit meiner Schwester tauschen, da ich den Führerschein länger habe?
    Oder meine SF-Klasse 10 wieder an meinen Vater zurückgebe, wir die beiden SF-Klassen der Fahrzeuge tausche und er uns dann die entsprechende SF-Klasse überträgt?