Beiträge von LostInTax

    Möchte eine erfreuliche Nachricht mitteilen.


    U. a. werden meine Anlagen bei ebase aufbewahrt. Nach einigen Tipps aus dem Forum habe ich ich das Vertragswerk durchgeschaut und sehen können, daß der Einzug der Vorabpauschale im Ausnahmefall auch über da Verrechnungskonto erfolgen kann.


    Dies habe ich meinem Vermittler (fondsdiscount) mitgeteilt. Zunächst konnte auch er im Dezember 2019 nichts bewirken.


    Heute erhielt ich seitens des Vermittlers die Mitteilung, daß sich ebase nun doch auf Druck von höherer Stelle bewegt.
    Meine Vorabpauschale wird ab heute vom Verrechnungskonto eingezogen.

    Hallo,
    ich kann nicht empfehlen, in Summe über die Freistellungsgrenze von 801 EUR zu gehen. Es kann bei der Steuerbehörde ein Gegencheck durchgeführt werden. Wenn man dann in Summe > 801 EUR mit allen Freistellungsanträgen bei den Banken kommt, muß man alle Vermögenseinkünfte erneut nachweisen.
    Mir ist das einmal passiert, da ich einen Fehler (Zahlendreher) gemacht habe. Wegen ca. 10 EUR mußte ich für einige Jahre zurück erneut "die Hose runterlassen". Das war ein schöner Aufwand ...


    Tschau


    LostInTax


    @Kater.Ka > Danke!!!

    Moin Zusammen,


    mein Dank zunächst an:


    • Kater.Ka und
    • Altsache

    So langsam fügt sich das Puzzle. Auch soweit alles verstanden!!!


    Insbesondere hilfreich der Hinweis mit der Hilfsgröße zur Bestimmung der Vorabpauschale.


    Jetzt kommen aber doch weitere Fragen:


    • Wann wird die Vorabpauschale zur Geltung kommen? Insgesamt alles in einer Summe am 02.01.2019 oder kleckert das über die kommenden Monate so herein. Abhängig von den Meldungen der Fondsgesellschaften.
    • Wird die Vorabpauschale nur einmal pro Jahr und ETF angesetzt oder kommt über das Jahr immer wieder mal was?



    Auch jetzt wieder Danke für die konstruktive Unterstützung.


    Merci vielmals!


    LostInTax

    Hallo an die Community,



    mit der Einführung der Investmentsteuerreform und der damit verbundenen Vorabpauschale ist mein Anspruch eines leicht handhabbaren Vermögensaufbau via ETF-Anlagen in weiter Ferne zu schreiten. Leider ist ein weiterer Anstieg an Komplexität und Intransparenz in Folge der zunehmenden Bürokratie feststellbar. Tja, dachte ich doch 2008 was Einfaches gewählt zu haben …



    Nun kommt also Handhabung der Vorabpauschale.



    Die ersten Vorboten haben mich in diesem Jahr aufgeschreckt. Es fanden ETF-Fusionen oder Änderungen des Fondsdomizil statt. Das deutsche Steuerecht versteht dies aktuell als Verkauf, so daß für mich Steuern anfielen. Leider war ich mir dieser Konsequenzen zunächst nicht bewußt, so daß ich aufgrund unzureichender Deckung meines Kontos in den Dispobereich kam und schon nach wenigen Tagen erhebliche Gebühren zu zahlen hatte.


    Im zweiten Fall vergaß mich meine Hausbank (Direktbank) über die Veränderungen zu informieren. Meine Zweitbank (Direktbank) hatte mich aber versorgt, so daß ich nicht erneut in die Falle tappte.


    Zwecks besserer Vorbereitung auf die nächsten Fälle bin dann mit der Hausbank in Dialog getreten. Ziel meinerseits war es, vorab eine Information über den Vorgang/Zeitpunkt und die Höhe des Einzuges zu erhalten. Die barsche Antwort der Bankmitarbeiterin war, daß sie den Vorgaben der Steuerbehörden sofort folgen und daher kein Service ihrerseits möglich ist.



    Zwecks Vorbereitung auf die Handhabung der Vorabpauschale bin ich dieser Tage durch ein Ankündigungsschreiben einer Direktbank auf den Plan getreten, die Durchführung bei meinen Banken abzufragen.



    Einhellige Antworten sind:


    • Es erfolgt keine Vorabinformation
    • Die Höhe der Vorabpauschale wird erst mit der Einziehung bekannt und somit unmittelbar wirksam
    • Möglicherweise wird die Vorabpauschale wiederholt angesetzt und kann sind über das ganze Jahr verteilen
    • Die Einziehung erfolgt je nach Bank vom Girokonto, Verrechnungskonto oder wird trotz Vorhandenseins eines Verrechnungskontos durch den Verkauf von ETF-Anteilen getätigt.

    Fazit für mich ist:

    • Ich muß immer ausreichende Liquidität in unbekannter Höhe und für unbestimmte Zeit vorhalten.


    • Oder wie im Fall des Verkaufs von ETF-Anteilen, werden meine Depotanteile geschmälert, die ich schon erworben habe. Besonders schmerzhaft ist dies für die vor 2009 durchgeführten Transaktionen.


    Der Umstand ist für mich nicht tragbar. Ich habe defacto keine Probleme damit, Steuern zu zahlen. Bislang erfolgte dies direkt durch Abzug bei den Einkünften (Gehalt, Kapitalerträge etc.) oder durch einen Steuerbescheid mit entsprechendem Vorlauf.



    Ich suche daher nach einer für mich und vermutlich auch anderen handhabbaren Lösung. So gab es schon von zwei Seiten den Hinweis, diesem Verfahren gegenüber der Bank zu wiedersprechen und dann im Nachgang die Vorabpauschale bzw. Steuer über die Steuererklärung zu tätigen.



    Nun meine Frage:


    • Gibt es Erfahrungen zu dem obigen Schritt?
    • Wie erfolgt dies und
    • Gibt es eine Stelle im Gesetz, die diese Möglichkeit ermöglicht?



    Danke schon jetzt für die tatkräftige Unterstützung in diesem Fall.



    Merci vielmals!


    LostInTax