Beiträge von Arne

    Hallo Widder,

    tatsächlich werfen wir gerade wieder einen detaillierteren Blick auf Elektronik-Gebrauchthändler. Leider ist der Gebrauchtmarkt abseits von Handys allerdings sehr unübersichtlich und zerplittert. Wir haben bereits in unserer letzten Untersuchung versucht, das Feld für weitere Elektronik zu öffnen wie Kameras, Tablets oder Laptops. Allerdings ist da das Angebot so punktuell, dass sich ein klarer Vergleich nicht realisieren lässt.


    Bei Laptops gibt es zum Beispiel nicht die Möglichkeit, Dich für ein Wunschmodell zu entscheiden und dann die Seiten der Gebrauchthändler durchzustöbern. Dafür werden schlicht und ergreifend zu wenig Modelle angeboten (und die Vielfalt der einzelnen Laptops ist auch wesentlich größer als bei Handys).

    Bei unserer Durchsicht der Händler ist uns außerdem aufgefallen, dass gebrauchte Handys bei weitem das größte Segment für die Gebrauchthändler ausmachen. Gebrauchte Laptops (und Tablets und Kameras) bildet dabei fast immer nur ein kleineres Nebengeschäft der Händler.

    Daher scheitert ein möglicher Test im Moment leider an den widrigen Gegebenheit in der Marktsituation.

    Hallo,


    hier auch nochmal eine kurze Antwort von meiner Seite. Eine Deutsche Prepaid-Karte musst Du mindestens 50 Prozent der Zeit in Deutschland nutzen. Nutzt Du die Karte länger als 3 Monate im EU-Ausland, verstößt das gegen die Fair-Use-Policy und der Anbieter darf einen Aufpreis verlangen.

    Die Lösung ist hier auf jeden Fall eine italienische Prepaid-Karte. Es gibt aber durchaus Prepaid-Varianten als Jahres-Paket. Da darfst Du dann zum Beispiel für 60 Euro über das Jahr 12 Gigabyte versurfen und 1.200 Minuten telefonieren.

    Das ist ganz sicher nicht das Ziel des TKG und eher ein erster Versuch, Deinen Anspruch abzuspeisen. Mein Rat wäre, das ganze einmal geordnet aufzuschreiben und per Online-Formular an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur zu schicken.


    Im Gesetz steht konkret: „Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht“ (§ 57 Abs. 4 Satz 2 TKG).


    Die Regel lässt sich mit einem einfachen Beispiel herunterbrechen: Zahlst Du 40 Euro für Deinen Internet- und Festnetztarif, bekommst aber nur die Hälfte der laut Vertrag normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit, musst Du auch nur 20 Euro zahlen.


    https://www.finanztip.de/internetanbieter/internet-langsam/


    PS: "Zustehen" tun Dir übrigens 38 Mbit/s als durchschnittliche Geschwindigkeit. Das würde aber immer noch eher auf 25 Prozent rauslaufen und nicht auf 11 Prozent.

    Das macht einen sehr interessanten und auch etwas komplizierten Punkt auf.


    Seit dem 1. Dezember gilt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Danach darf sich ein Mobilfunkvertrag nur noch um einen Monat verlängern. (Neuverträge dürfen aber trotzdem bis zu 24 Monate laufen.) Das gilt für alle Alt- und Neuverträge für Festnetz und Mobilfunk.


    Andere Verbraucherverträge bekommen im März 2022 mit dem faire Verbraucherverträgegesetz eine sehr ähnliche Regelung. Allerdings gilt diese dann nur für Neuverträge.

    Hallo Jutta,


    Bei Internetverträgen ist es sehr zu empfehlen, nach anderthalb, zwei Jahren erneut nach dem Neukundenrabatt oder einem ähnlichen Nachlass zu fragen. Damit bekommst Du relativ unkompliziert 100 oder 200 Euro, ohne wechseln zu müssen. Wenn Du nochmal den Neukunden-Rabatt in Anspruch nimmst, ist es oft so, dass Du mit Deinem Internetanbieter quasi einen neuen Vertrag vereinbarst und der dann erstmal wieder 24 Monate laufen wird, bevor Du kündigen könntest.


    Dazu musst Du häufig übrigens nicht einmal kündigen. Informiere Dich einfach kurz, was gerade für Neukundenrabatte üblich sind bei Deinem Anbieter und rufe Deine Kundenhotline an. Sobald Du Das Schlüsselwort sagst, dass Du überlegst zu kündigen, bekommst Du häufig unkompliziert einen neuen Rabatt angeboten.

    Hallo JL,


    da hast Du Dich dem Problem aber schon ganz ordentlich angenähert. Es klingt auch schon ein wenig verrückt, dass dein Problem mit einem anderen Handy verschwindet und mit einer anderen Sim-Karte auch und dann auch noch räumlich begrenzt ist auf deine Wohnung.


    Ich habe noch ein paar praktische Tipps, wie Du das Problem vielleicht weiter eingrenzen kannst. Am Rand Deines Handybildschirmsollte sollte Dir unterwegs 4G, LTE oder 4G+ angezeigt werden. Am besten schaltest Du mal Dein W-Lan am Handy aus und schaust, ob das Symbol bei Dir in der Wohnung verschwindet. Dann hat Dein Handy keinen LTE-Empfang in der Wohnung. Vielleicht verschwindet es auch erst beim Telefonieren, dann funktioniert LTE-Telefonie nicht.


    Es könnte sein, dass die Antennen in Deinem Samsung schwächer sind als in dem iPhone, mit dem Du es sonst getestet hast. Für den Fall kann es wirklich sein, dass sich mit der 3G-Abschaltung im letzten Jahr Dein Empfang verschlechtert hat.


    Bei schlechtem Empfang in der eigenen Wohnung eEine Minderung bei Mobilfunkverträgen zu erwirken, ist leider eher schwierig.

    Ich verweise an dieser Stelle mal auf die Bundesnetzagentur:
    "Ein Anbieter kann sich durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten, den Vertrag einseitig zu ändern. Führt er diese Änderung durch, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen.


    Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie der Anbieter über die geplante Änderung des Vertrages informiert hat, aussprechen. Beendet ist der Vertrag jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung auch wirksam wird."

    https://www.bundesnetzagentur.…elefon/Vertrag/start.html


    Falls Dumit Deinem Anbieter allein nicht weiterkommst, würde ich Dir auch raten, Dich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden. Es ist die offizielle Aufgabe der Behörde im Interesse des Kunden in solchen Fällen zu vermitteln. Allerdings solltest Du vorher schriftlich die Kündigung aussprechen.


    https://www.bundesnetzagentur.…ternet_Telefon/start.html

    Hallo Umitzkeit,


    entscheidend ist, was im Produktinformationsblatt als normalerweise verfügbare Geschwindigkeit angegeben ist. Diese liegt in der Regel mindestens bei 60 Prozent der Maximalgechwindigkeit. Dein Fall klingt sehr danach, als könntest Du da Nachbesserungen oder Preiserlass einfordern. Du musst aber vorher Deinem Anbieter die Möglichkeit geben, den Anschluss auf Fordermann zu bringen. Gelingt das nicht, kannst Du die Geschwindigkeit mit dem Speedtest der Bundesnetzagentur dokumentieren und bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einlegen. Das dauert eine ganze Weile, aber die Bundesnetzagentur kümmert sich dann um vieles selbst, sodass Du wenigstens nicht all zu viel Arbeit hast.

    Lies dazu auch gern mal in unserem Ratgeber nach:
    https://www.finanztip.de/internetanbieter/internet-langsam/

    Wir sind zwar noch mitten in unserem Test für Datentarife, aber dabei haben wir einen neuen, sehr interessanten Tarif gefunden, der ideal für den Sommerhaus-Fall scheint.Ortelmobile bietet als erster Anbieter einen "Internet für Zuhause" Tarif an, der als Prepaid-Tarif funktioniert. Das heißt, Sie zahlen nur für nur in den Monaten für den Tarif in denen Sie Ihr Sommerhaus nutzen, ohne jedes Jahr neue Anmeldungsgebühren zahlen zu müssen.

    Hallo Finanzjoker,


    einen Saisonanschluss fürs DSL- oder Kabelinternet gibt es leider nicht (auch nicht bei Satellit oder Glasfaser). Daher ist die Idee einen Monatsvertrag abzuschließen und alle sechs Monate zu kündigen, gar nicht so abwegig.


    Easybell ist da erfahrungsgemäß ein gradliniger Anbieter, der seine Pakete recht modular aufbaut. Aber es gibt sicher auch noch andere. Der Plan hat allerdings zwei Haken: 1.) Sie müssen jedes mal mit einer Aktivierungsgebühr um die 50 Euro rechnen. 2.) Es kann gut sein, dass der Techniker 2-3 Wochen vor Vertragsbeginn einmal Zugang zum Haus benötigt.



    Alternative dazu ist, per Datentarif und Sim-Karte auf das mobile Internet zurückzugreifen. Per Prepaid-Tarif können Sie die Kosten auf die Monate begrenzen, in denen Sie das Sommerhaus auch wirklich nutzen. Und durch einen W-Lan-Router mit Sim-Karte können Sie auch ein mobiles W-Lan im Haus einrichten.


    Allerdings sollten Sie den Empfang im Sommerhaus davor genau austesten und ein Handynetz entsprechend wählen. Auch das Datenvolumen wird gerade beim TV-streamen stark beansprucht.


    https://www.finanztip.de/mobiles-internet/


    Herzliche Grüße
    Arne


    PS: Ich plane im Frühjahr, das Thema Datentarife auch für diesen Anwendungsfall ausführlicher aufzuarbeiten. Daher freue ich mich auch sehr über Erfahrungsberichte rund um Surfsticks, mobile Hotspots und Teilzeit-Internetanschlüsse.