Beiträge von DSWNWST

    Hallo,


    Du bist im Recht, keine Frage.


    Keine Ahnung, woher Du die Kenntnis hast, dass die einmalige Gebühr für die Bereitstellung einer zweiten Karte ausreichend ist. Auch hat das Gericht die Anzahl der Ersatzkarten nicht limitiert. Ab der wievielten Bestellung würdest Du also für die Karte zahlen? Denkst Du über Richter/in auch so, wenn zu Deinen Ungunsten entschieden wird? Die Banken haben sich durchaus gewehrt. Und zwar sehr erfolgreich. Denn Landes- und Oberlandesgerichte haben die Gebühr für rechtens empfunden. Erst der BGH hat es anders gesehen (warum auch immer).


    Meine Frage, ob Du es mit reinem Gewissen fordern kannst, war losgelöst von Paragraphen. Einfach nur, ob es für Dich OK ist, dass andere Deine Achtlosigkeit mitbezahlen müssen. Kennst Du einen Gegenstand, den man kostenlos ersetzt bekommt, wenn man ihn verliert?


    Das sind so Fragen, die ich mir, bei dem doch sehr befremdlichen Urteil, stelle.
    Für eine plausible Erklärung des Urteils wäre ich sehr, sehr dankbar.


    freundliche Grüße


    Hallo Khun Chang,
    stößt es Dir denn gar nicht auf, dass andere Kunden nun Deine Achtlosigkeit mitbezahlen?
    Die Antwort würde mich wirklich sehr interessieren.
    MfG

    Hallo,


    vielen Dank für die prompten Antworten.


    Mutwilligkeit hatte ich auch nicht unterstellt :-).
    Ich wüsste nicht, welcher verlorene Gegenstand mir kostenlos ersetzt wird...
    Aber vielleicht bin ich da ein wenig zu liberal eingestellt.


    Bei Defekt hingegen sollte m.E. im Zweifel für den Kunden entschieden werden.


    LG

    Hallo,


    darf ich einmal fragen, was der Chefredakteur mit seine Karte gemacht hat?
    Wenn er sie verloren, selbst beschädigt oder sonst eigenverantwortlich unbrauchbar gemacht hat, hielte ich es für eine Unverschämtheit die entstandenen Kosten dafür zurückzufordern. Und da er nicht am Hungertuch nagen wird, hielte ich es sogar noch für gierig.


    @ schabenpole: Mich würde auch interessieren, wie es sich bei Dir darstellt


    Danke

    Hallo Franziska, ich kann das Urteil nicht nachvollziehen. Ein Kunde zerbricht seine Karte, weil er unvorsichtig ist und dann darf die Bank keine Gebühr für eine neue Karte berechnen? Warum müssen Kunden, die sorgsam sind, für die Unsorgsamen mitzahlen? Denn irgendwie werden die Bank die Kosten (ggf. auch Gewinn) wieder reinholen. Eigentlich wollte ich mich bei der VZ NRW erkundigen. Doch die nehmen tatsächlich 1,86 EUR pro Minute. Dachte dies wäre nur bei unseriösen Unternehmen gegeben... (aber vielleicht ist es ja auch so :-)...). Es würde mich freuen, könntest Du mich von der Sinnhaftigkeit des Urteils überzeugen können... MfG




    Es war Jahrzehnte absolut üblich, dass BG erhoben wurden. Warum auch nicht? Warum darf ein Gericht einem Privatunternehmen vorschreiben, welche Gebühren/Entgelte/Kosten er in Rechnung stellt? Was ist mit freier Vertragsgestaltung? Was ist mir Rechtssicherheit? Was ist mit freier Marktwirtschaft? Warum zehn Jahre rückwirkend? Der Kreditnehmer wusste doch wohl durchaus, dass BG auf ihn zukommen und er hat sich vertraglich damit einverstanden erklärt. Wo ist das Problem?


    In Punkto Rechtssicherheit ist dieses Urteil eine Katastrophe. Stell Dir vor, der BGH entschiede, die KFZ Steuer wurde die letzten zehn Jahre zu gering berechnet, jeder Bürger muss nun x% KFZ Steuer nachzahlen. Wärst Du dann hier auch so aktiv? Was ist mit ausländischen Investoren, wenn sie sehen, dass das aktuelle Recht rückwirkend geändert werden kann?


    Und das nun die BG anderes eingepreist werden, ist wohl auch logisch...


    Und das mit der Widerrufsbelehrung ist doch der größte Witz. Nicht 1% der Kreditnehmer werden jemals die Widerrufsbelehrungen gelesen haben, aber fühlen sich jetzt alle ganz schrecklich benachteiligt?!? Lächerlich. Es geht nur genau darum, so wie es den Banken vorgeworfen wird, nämlich um persönliche Bereicherung, nix anderes.


    Auch ich bin Kreditnehmer, habe auch BG gezahlt und ich habe im meinem Vertrag auch die in Diskussion stehende Widerrufsbelehrung in meinem Vertrag. Aber ich werde mich hüten, von meiner Bank aufgrund rechtlicher Spitzfindigkeiten Gelder zu verlangen. Warum auch? Das gehört sich nicht... Man hat mir geholfen und ich habe einen Vertrage geschlossen, mit dem ich einverstanden war, fertig.

    Die Helden der TargoNostra haben die Unterlagen, die Sie mir selber als Kopie in der Filiale zur Verfuegung gestellt haben, gefunden aber:


    Die Targo lehnt die Erstattung mit dem Hinweis ab, das der Vertrag vom 03.08.2004 ist und infolge dessen auch mit dem Urteil vom 28.10.2014 bereits verjährt war. Ich hätte vorher handeln müssen obwohl da die Frage der Verjährung nicht abschliessend geklärt war.


    Jetzt versuche ich gerade die RSV zurueckzubekommen. Habe widerrufen, aber die TargoNostra hat den Widerruf abgelehnt, da der Kredit laengst getilgt ist und deshalb keine Geschaeftsbeziehung mehr besteht.
    Aber das ist ein anderer Kriegsschauplatz.




    Ja klar, versuch mal alles, um noch aus einem 11!!!!!!! Jahre alten Vertrag etwas rauszuholen. Klingt vernünftig...
    Ich bin sprachlos, schau ich mir Deine Hass-Post an und frag mich, wer ist hier der Volli...




    Bei Hunderttausenden pro Bank leider schon...

    Eine öffentliche Bekanntgabe hat für den Einzelfall KEINE rechtsbindende Wirkung!


    Ein Anwalt meiner Versicherung und meine mich vertretende Fachanwältin haben mir dies auf Nachfrage unabhängig voneinander bestätigt.




    Die öffentliche Bekanntgabe (im Übrigen auf Druck/Wunsch der Medien/Verbraucherschützern) besagte, dass Forderungen, die in 2014 eingehen nicht in 2015 verjähren. Was ja auch völlig selbstverständlich ist, da die Massen UNMÖGLICH in 2014 abzuarbeiten waren.


    Was erwartest Du von einem Rechtsanwalt, was er Dir dazu sagt? Auch ein Rechtsanwalt ist ein Finanzunternehmen und will Geld verdienen... ein seriöser Rechtsanwalt hätte einem Mandanten letztes Jahr geraten: stellen sie die Forderung mit Hilfe des Musterschreibens, das ist juristisch völlig ausreichend, sollte es, aus welchem Grund auch immer, zu Unregelmäßigkeiten kommen, können sie gern wieder auf mich zukommen. - Man darf nicht vergessen, dass bereits Millionen Auszahlungen erfolgt sind, und die sind bestimmt nicht erfolgt, wegen eine RA, Ombudsmann, Mahnbescheids oder sonst was...

    Alllein in diesem Forum liegt tausendfach der Beweis(die Evidenz)vor,daß Deine Behauptung in der Praxis der Banken eben NICHT so durchgeführt wird.



    Tausendfach? Hier? Das kann ich nicht erkennen. Aber nun gut, gehen wir von 3.000 aus. Was glaubst Du, wieviele Forderungen bei den Banken eingegangen sind? 2 bis 3 Mio. sind wohl realistisch. Was sind dann 3.000 Fälle, wobei erstmal jeder einzelne zu prüfen wäre (denn ich behaupte, KEINE Bank wird aus genau diesem Grund ablehnen)? Darum nochmal: Ist eine Forderung in 2014 eingegangen ist diese nicht verjährt, was die 10Jahresfrist betrifft.




    Es muss ja auch nichts gehemmt werden, wenn der Eingang in 2014 war. Verschiedene Banken haben bereits in 2014 öffentlich bekannt gegeben, dass der Eingang in 2014 ausreichend ist, die Zahlung aber noch Monate dauern wird. Meinst Du wirklich, dass die 100.000enden (vermutlich werden es Millionen Auszahlungen werden) Auszahlungen der verschiedenen Banken ausschließlich aufgrund RA, Ombudsman, Mahnbescheid oder sonst etwas erfolgen? Nein, die Banken zahlen allein aufgrund der Tatsache aus, dass in 2014 die Forderung einging (zumindest was die 10jährige Verjährungsfrist angeht).




    Wo nimmst Du diese Weisheit her? Denn es ist defacto falsch! Ausschlaggebend in diesem Fall ist ausschließlich, dass das Forderungsschreiben noch 2014 bei der Bank eingegangen ist. Ombudsmann, RA etc. sind/waren nie notwendig für die Rückforderung. Und erst recht nicht Mahnbescheide...

    Icke sach nur dazu: " Halbwahrheiten sind die raffiniertsten Lügen ". Die wollen mehrere Hunderttausend Fälle abgeschrubbt haben? Ich kriech ´nen Schreikrampf. Dieser Selbstdarsteller im Nadelstreifenanzug vom Hugo... hat wohl den Realitätssinn verloren. Bei der dünnen Personaldecke?[/quote]





    Warum soll das eine Halb wahrheitsgemäß sein? Für mich klingt das plausibel. 350 Filiale. Jede Filiale legt 4 Kredite pro Tag heraus (vermutlich sind es mehr), bei 200 Arbeitstagen über rund 9 Jahre sind 2.5 Mio Kredite. Warum sollte sich nicht jeder Fünfte, also 500.000, gemeldet haben?
    Nur weil jemand Banker/Manager ist, ist er doch nicht gleich ein schlechter Mensch. Das Problem ist, das die Medien einem dies suggerieren.[/quote]


    Nun, auch für Bankenmanager gilt: Es gibt diese und auch jene. Wobei ich meine Meinung nicht nur aus der Studie des Hamburger Nachrichtenmagazins entwickele. Erfahrung heißt dat Zauberwort. Und - bei allem Respekt - Deine Berechnung mag ja vielleicht doch zutreffend sein, doch die Praxis sieht für mich oft anders aus. Nicht in jeder Filiale wird eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter zur Bearbeitung der GB - Rückforderungen abstellen können, die/der neben dem täglichen Geschäft tätig sind. Wie auch immer: Klappern gehört zum Handwerk![/quote]



    Du begründest Deinen Vorwurf der Lüge mit Erfahrung? Hälst aber meine Berechnung für realistisch? Hm... - Du glaubst doch nicht im Ernst, dass hunderttausende Schreiben in den einzelnen Filialen bearbeitet werden. So etwas wird zweifelsfrei zentral bearbeitet.

    Icke sach nur dazu: " Halbwahrheiten sind die raffiniertsten Lügen ". Die wollen mehrere Hunderttausend Fälle abgeschrubbt haben? Ich kriech ´nen Schreikrampf. Dieser Selbstdarsteller im Nadelstreifenanzug vom Hugo... hat wohl den Realitätssinn verloren. Bei der dünnen Personaldecke?





    Warum soll das eine Halb wahrheitsgemäß sein? Für mich klingt das plausibel. 350 Filiale. Jede Filiale legt 4 Kredite pro Tag heraus (vermutlich sind es mehr), bei 200 Arbeitstagen über rund 9 Jahre sind 2.5 Mio Kredite. Warum sollte sich nicht jeder Fünfte, also 500.000, gemeldet haben?
    Nur weil jemand Banker/Manager ist, ist er doch nicht gleich ein schlechter Mensch. Das Problem ist, das die Medien einem dies suggerieren.

    @mel0107 (S. 468)


    Was 'ebbe sand' und ''DSWNWST' schreiben ist nicht ganz zutreffend. Es kommt entscheidend darauf an, wie die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde. Sofort und in einer Summe mit der 1. Rate oder anteilmäßig mit allen Raten. Sollte letzteres der Fall gewesen sein, wären die Anteile der Bearbeitungsgebühr, die ab Januar 2005 gezahlt wurden, noch nicht verjährt, sondern würden erst am 31.12.2014 verjähren.


    Daher sollten Sie den zuständigen Ombudsmann vor dem 31.12.2014 zwecks Hemmung der Verjährung anschreiben. Sollte sich später herausstellen, dass die BG doch bereits mit der 1. Rate vollständig bezahlt wurde, hätten Sie auf jeden Fall alles getan, um eine ggf. noch laufende Verjährungsfrist zu hemmen, ohne dass Ihnen Kosten entstanden wären.




    Ausschlaggebend ist, wann diese Gebühr vereinbart wurde. Wenn vor dem 28.10.2004, ist diese in Gänze verjährt, egal wann/ wie sie abbezahlt wurde. Und wenn man ehrlich ist, ist das auch OK so. Wir sprechen hier von 10! Jahren Verjährung! Was im Grunde genommen eh schon ein Witz ist... aber das ist nur meine Meinung. Wollen wir hoffen, dass Verbraucher nicht einer Tages irgendwelche Gebühren/Entgelte für die letzten zehn Jahre nachbezahlen müssen :-). Ob dann auch jeder so aktiv wäre? :)

    Euch allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
    Gestern hatte Schwiegerpapa ein Schreiben der Sparkasse im Postkasten: der Anspruch ist verjährt. Kredit aufgenommen im September 2004, erste Rate war fällig 30.10.2004, Schreiben an die Sparkasse, dass wir die BG zurückfordern ging Mitte November raus. Somit müsste doch eigentlich die Sparkasse die BG´s am 11.2004 zurückzahlen - oder habe ich da jetzt einen Denkfehler drin???


    Vertragsabschluss war Sep 2004. Das ist ausschlaggebend, daher leider verjährt.