Alles anzeigenHallo zusammen,
das Testament des Großvaters war bei dessen Erbfall relevant. Auf den aktuellen Erbfall dürfte das auch aus meiner Sicht keine Auswirkung haben. Sollte der Erblasser kein Testament errichtet haben, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Selbst wenn der vorverstorbene Großvater in seinem Testament eines seiner Kinder "enterbt" haben sollte und deshalb dieser nur Anspruch auf den Pflichtteil hatte, hat das für den aktuellen Erbfall aus meiner Sicht keine Bedeutung.
Oder was stand in dem Testament, was auf diesen Fall mit den Erben 3. Ordnung Einfluss haben sollte?
Beste Grüße,
Britta
Vielen Dank. Das bedeutet, dass wie erwünscht alle Cousinen un Cousins erben. Muss nun jeder für sich einen Erbschein beantragen oder kann ein gemeinsamer Erbschein beantragt werden? Könnte das ggfs. 1 Beteiligter mit Vollmachten tun?