Beiträge von JuriS2019

    Hallo zusammen,

    ich wollte euch mal fragen, welche Vereinbarungen ihr in einem Ehevertrag sinnvoll findet? Vielleicht habt ihr persönliche Erfahrungen damit gemacht oder mal was von Bekannten mitbekommen..

    Mein Verlobter und ich fangen langsam mit den Hochzeitsvorbereitungen an und dabei fiel mir auf, dass ich mir noch nicht so richtig Gedanken um die rechtlichen Sachen gemacht habe, obwohl ich ein sehr vorsichtig Mensch bin was das angeht. Und so sehr ich meinen Verlobten auch liebe, er kann leider nicht mit Geld umgehen, während ich das schon von Haus aus beigebracht bekommen habe und mich mit Altersvorsorge etc. beschäftige.

    Ich würde gerne lesen, was ihr dazu sagt. Ich weiß, es ist komisch, dass ich jetzt schon an sowas denke aber ich möchte mich zumindest mal informiert haben. Ob ich dann auch wirklich darauf bestehen würde, ist eine andere Sache...

    Hallo zusammen,


    ich bräuchte mal einen Tipp von euch zum Thema Immobilien nach einer Scheidung, vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht. Und zwar stecken mein Mann und ich mitten im Trennungsjahr und haben vor Jahren gemeinsam eine Immobilie gekauft. Er bewohnt die Immobilie weiterhin, ich bin in eine neue Wohnung gezogen. Nun frage ich mich, was mit unserem gemeinsamen Haus passiert, wenn die Scheidung durch ist? Und kann ich nicht von ihm Geld verlangen, da er in unserem Haus lebt während ich Miete zahlen muss? Welche Möglichkeiten haben wir, mit der gemeinsamen Immobilie zu verfahren? Ich will ja auch nicht, dass das Haus am Ende versteigert wird. Wirtschaftlich wäre das ein dickes Minus...

    Freue mich über eure Antworten!

    Hallo,

    ihr könnt euch außergerichtlich natürlich über alle streitigen Punkte einigen. Das ganze haltet ihr dann notariell in einer Scheidungsfolgevereinbarung fest, damit niemand plötzlich von der Vereinbarung abweicht. Damit entscheidet ihr selbst, inwiefern ihr Kompromisse eingehen wollt. Sollte das nicht gelingen, bleibt euch immer noch der gesetzlich geregelte Ausgleich.


    Die Wohnungen, die du geerbt hast, stehen in deinem Eigentum und werden nicht zu deinem Nachteil im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt. Allerdings, wie du schon vermutet hast, sind Einnahmen aus deinem Erbe (Mietzins) relevant für den Zugewinnausgleich. Dein Ex-Partner könnte also einen Anspruch auf die Gewinne haben.


    VG!

    Hallo,


    wenn ihr nichts anderes vereinbart habt, dann gilt für euch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Vereinfacht gesagt wird sämtliches Vermögen, das ihr während der Ehezeit erworben habt, errechnet und unter euch aufgeteilt (sog. Zugewinnausgleich).

    Vermögen, das du bereits vor der Ehe erworben hast, bleibt davon unberührt. Auch geerbtes oder geschenktes Vermögen bleibt im Eigentum des Beschenkten/Erben.


    Das Bild von deiner Mutter und auch das Teeservice deiner Oma fallen also nicht in den Zugewinn und bleiben deins. Du kannst mithilfe eines Anwalts die Gegenstände herausverlangen, denn er hat kein Eigentum an diesen!

    Einen Anspruch auf die Sachen hätte er nur, wenn sie im gemeinsamen Eigentum stehen und er auf sie angewiesen ist. Beides ist hier nicht der Fall.


    Hoffe, ich konnte weiterhelfen- alles Gute!

    Guten Abend Nordseeliebe,


    der Zugewinnausgleich kann bis zu drei Jahre nach der Scheidung durchgeführt werden. Dabei ist laut Gesetz für jeden Ehepartner die Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen zu berechnen. Der Stichtag für das Endvermögen ist dabei durchaus der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags aber in manchen Fällen kann auch bereits der Tag der Trennung herangezogen werden, wenn sehr viel Vermögen im Trennungsjahr "verschwendet" wurde. Das kommt auf den Einzelfall darauf an.

    Voraussetzung ist natürlich, dass ihr im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet wart.

    Moin Duolino,


    ja, du hast Recht. So eine Scheidung kann schonmal recht kompliziert werden. Beim Hausrat gilt allerdings die Regel der Billigkeit.


    Das Auto, das ihr gemeinsam angeschafft habt und auch alle anderen Gegenstände in eurer Wohnung (Waschmaschine etc.) stehen grundsätzlich in eurem gemeinsamen Eigentum. Das wird zumindest vermutet. Das gilt, solange einer beweist, dass es in seinem ausschließlichem Eigentum steht. Persönliche Vermögensgegenstände stehen grundsätzlich in Alleineigentum des jeweiligen Ehegatten.


    Ihr sollt am Ende ungefähr den gleichen Wert erhalten. Wenn du allerdings auf gewisse Dinge stärker angewiesen bist als dein Ex-Mann, wird das berücksichtigt. Wenn dein Ex-Mann einkommensstärker ist, kann er sich wichtige Dinge eher neu anschaffen als du. Von daher hättest du womöglich gute Chancen auf das Auto, er bekommt dann eher andere Güter, die für den Alltag eher nebensächlich sind wie z.B. Fernseher, Grill etc.


    Viele Grüße

    Hallo Duolino,


    da ihr ganz am Anfang des Scheidungsverfahrens steht, könnt ihr entscheiden, wie ihr den Prozess gestaltet. Ich finde es gut, dass du dir darüber Gedanken machst. Schließlich geht es um geringe Scheidungskosten und die sind ja auch in deinem Interesse.


    In der Tat kann eine Scheidung teuer werden. Um deine Frage zu beantworten, musst du dich denke ich selbst fragen: Kann ich mit meinem Ex die beste Lösung aushandeln? Oder sollen Anwälte unsere Interessen vertreten und zu einer Lösung kommen? Ist Letzteres es wert, einen Geldbetrag zu zahlen, der deutlich über den Notarkosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung liegt?


    Eine einvernehmliche Scheidung lohnt sich finanziell schon, du musst aber auch mit den gefundenen Lösungen einverstanden sein. Wenn du dich mit dem Scheidungsrecht kaum auskennst und unsicher bist, deine Interessen zu vertreten, dann beauftrage besser einen Anwalt.

    Hallo,


    du hast gesagt, dass ihr in finanziellen Angelegenheiten immer gemeinsam gehandelt habt. Das kann in Bezug auf Versicherungen und Bankkonten heißen, dass ihr beim jeweils anderen mitversichert seid oder gemeinschaftlich zur Kontoführung berechtigt seid. Hier solltet ihr nun schnellstmöglich Klahrheit schaffen, sodass keine Folgeprobleme entstehen.


    Die meisten Mitversicherungen enden erst mit der Rechtskraft des Scheidungbeschlusses. Ihr müsst euch also während der Trennungszeit keine Sorgen um euren Versicherungsschutz machen. Mit Ende der Trennungszeit würde ich allerdings dazu raten, sich nach einer neuen Versicherung umzuschauen, sodass keine Lücke bzgl. des Versicherungsschutzes entstehen kann.


    Im Falle einer Lebensversicherung müsstest du das Bezugsrecht ändern, wenn du nicht mehr willst, dass dein Ex-Mann die im Versicherungsvertrag vereinbarte Summe im Versicherungsfall erhält. Wenn das Bezugsrecht unwiderruflich und namentlich vereinbart wurde, benötigst du allerdings die Zustimmung deines Ex-Partners.


    Alles Gute!

    Hi "Wolkenlos",


    richtig ist, dass sich deine Scheidungskosten nach dem addierten Nettoeinkommen in drei Monaten von dir und deinem Mann richten.


    Bei einem hohen Nettoeinkommen können entsprechend hohe Scheidungskosten entstehen. Den weit überwiegenden Teil der Scheidungskosten machen die Anwaltskosten aus. In deinem Fall könnte es sich daher lohnen, die sogenannte einvernehmliche Scheidung anzuvisieren. Damit sparst du nämlich die Hälfte der Anwaltskosten.


    Unterm Strich kannst du damit Scheidungskosten sparen, selbst wenn du vorher einen Notar bezahlen musst, um beispielsweise den Versorgungsausgleich notariell auszuschließen.

    Guten Tag,


    ich glaube, die Online Scheidung ist vor allem für diejenigen eine gute Lösung, für die Zeit Geld bedeutet. Denn wer sich für eine Online Scheidung entscheidet, spart extrem viel Zeit. Wieso?


    Erstens muss man nie auf einen Termin beim Anwalt warten, man muss diesen Termin nicht einmal vereinbaren. Denn jederzeit kann man den Anwalt per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. Für Menschen, die den persönlichen Kontakt bevorzugen, ist das sicher ein Nachteil. Jedoch geht es in der aktuellen Pandemie-Lage sowieso nicht anders. Und unseriös wird die Beratung dadurch, dass sie online stattfindet, auch nicht.


    Hinzu kommt, dass du den Scheidungsantrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt online ausfüllen und abschicken kannst. Gleiches gilt für mögliche Anträge auf Prozesskostenhilfe oder den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Machst du den Start und schickst das Antragsformular ab, bringst du den Prozess selbst direkt ins Rollen und beschleunigst den Ablauf, den dir dann im Weiteren dein Online Anwalt erklären wird.


    Freundliche Grüße

    Hallo "Wolkenlos",


    schön zu hören, dass es bei euch so reibungslos abläuft. Ich hoffe für dich, dass dir der (finanzielle) Neustart gut gelingen wird!


    Die Scheidungskosten setzen sich zusammen aus Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn ihr euch einvernehmlich scheiden lasst (ohne Streitigkeiten), könnt ihr eure Scheidungskosten um ca. 44% senken. Wie gehts das?


    • 1 Anwalt statt 2 Anwälte: 50% Anwaltskosten sparen
    • Scheidungskostenreduzierung von bis zu 30% wg. EInfachheit des Verfahrens bei Gericht beantragen (hier bei der Anwaltswahl darauf achten, dass es auch beantragt wird, weil der Anwalt dadurch weniger verdient)

    Ich hoffe, dass dir meine Antwort weiterhilft und wünsche dir alles Gute für die Scheidung und die Zeit danach!

    Moin moin Nordseeliebe ,


    die Angaben zu deinem Einkommen und dem deines Noch-Mannes musst du gar nicht unbedingt hier ins Forum "liefern". Es genügt, wenn du diese Daten einfach in den Scheidungskostenrechner eingibst. So einen findest du fast überall im Internet, jedenfalls wenn du den Begriff googlest.


    Keine schlechte Idee, das mit einem Anwalt zu probieren. Sei dir aber auch über die Risiken bewusst. Kommt es doch zum Streit, stehst du erstmal ohne Anwalt da, wenn er diesen zunächst beauftragt. Deshalb sorge dafür, dass ihr alle Vereinbarungen schriftlich (Am besten gut leserlich) festhaltet, damit es nicht zum Streit kommt bzw. dieser schnell beendet wird. Wie viel du dadurch an Anwaltskosten sparst, kann dir dieses Bild zeigen:


    Ich denke, die Kostensenkung ist ein ziemlich gutes Argument, gerade wenn man die Gefahren durch schriftliche Vereinbarungen abwenden kann. Ansonsten wird in den Kostenrechnern meistens gut erklärt, wie sich die Kosten errechnen. Wenn nicht, frag einfach nochmal nach.


    Alles Gute Dir!

    Hallo zusammen,


    hast du denn schonmal versucht, deine Scheidungskosten zu berechnen?


    Wenn du das machst, weißt du schon ungefähr, in welcher Größenordnung Kosten auf dich zukommen werden, und wieviel Geld du bei der Scheidung "sparen" kannst. Etwas wird die Scheidung zwangsläufig immer kosten.


    Wenn ihr keine Kinder habt, erhöhen sich eure Scheidungskosten dadurch schonmal nicht. Wie andere schon erwähnt haben, spart man extrem viel durch die Beauftragung nur EINES Anwalts. Ferner erhöht sich der Streitwert, wenn der Versorgungsausgleich vom Gericht vorgenommen werden soll. Schließt ihr den aus bzw. einigt ihr euch außergerichtlich, sinkt der Streitwert.


    Wenn du dein Nettoeinkommen und das deines Mannes weißt, kannst du den Streitwert und anschließend die Scheidungskosten berechnen. Bei Fragen melde dich gerne nochmal.


    Viele Grüße!

    Liebe Kimberli,


    danke für deinen Beitrag. Ich denke genauso wie du, dass man den Stellenwert und die Bedeutung der Ehe hochhalten muss und nicht geringschätzen darf. Schließlich gibt es ja auch ein Trennungsjahr als Voraussetzung für eine jede Ehescheidung. Die Ehegatten sollen sich wirklich sicher sein, und nicht fahrlässig entscheiden, dass sie sich scheiden lassen wollen.


    Allerdings denke ich, dass man sich mit der Scheidung ja gerade einem ganz neuen Problem stellt. Den richtigen Anwalt finden, die Scheidungskosten im Griff behalten und vernünftig mit dem Ehepartner umgehen. Ich denke, dass das sehr schwer ist und sich scheidende Eheleute da auch auf Hilfe angewiesen sind und diese Unterstützung auch verdient haben, wenn das Scheidungsanliegen wirklich ernst ist und des triftige Gründe dafür gibt.

    Liebe Leser des Forums,


    an dieser Stelle möchte ich für ein Thema sensibilisieren, das in der Welt der Finanzen nur einen sehr geringen Stellenwert hat: Die Scheidungskosten. Sicher, hier geht es um die Reduzierung von Kosten und nicht um die Erzielung von Gewinnen, und dennoch ist von der Höhe der Scheidungskosten oftmals abhängig, wie schnell und wie gut der sich scheidende Ehegatte nach der Trennung wirtschaftlich vorankommt.


    Dieses Thema soll vor allem ein Forum für Diskussion und Erfahrungsberichte sein. Hiermit nur eine Anregung von mir: Informiert euch!


    Viele Grüße

    @arnlinger
    Das Unterhaltsrecht trennt grds. zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt. Somit kann der eine Posten auch nicht steigen, wenn der andere wegfällt. Dies ist insb. damit zu begründen, dass die jeweilige Unterhaltsart ihren eigenen Zweck erfüllt. Kindesunterhalt dient der Erziehung und Förderung des Kindes, während Ehegattenunterhalt zur Abfederung des schwächeren Eheprtners nach der Trennung gedacht ist. Somit besteht zwischen diesen beiden Unterhaltsarten keinerlei Abhängigkeitsverhältnis.


    VG, Juri

    Sie haben vollkommen recht, wenn Sie sagen, dass ein Ehevertrag Sinn macht, um bei der Scheidung kosten zu sparen. Allerdings ist ein Ehevertrag vor allem den Eheleuten zu empfehlen, die beide berufstätig sind und somit ähnliche Rentenansprüche bzw. Einkommen haben. Ansonsten muss ja auch z. B. der Notar bezahlt werden, wenn ein Ehevertrag abgeschlossen werden soll. Jedenfalls geht es der "Juristenkaste" nicht darum, die Menschen auszunehmen, sondern ihnen zu helfen. Viele Anwälte sind bereit, die Minderung des Gegenstandswerts um 30% im Scheidungsverfahren zu beantragen, wodurch die eigenen Bezüge sinken. Sie sollten sich also auch den richtigen Rechtsanwalt aussuchen!

    @Referat Janders Sie haben natürlich vollkommen recht, dass die Realität nicht von einvernehmlichen Lösungen dominiert wird. Dennoch finde ich es zulässig, auf die Vorteile hinzuweisen, die einem zu Teil werden, falls sich Eheleute doch einig werden. Dass das ein Kraftakt ist, bei dem man sehr weit über den eigenen Schatten springen muss, ist dabei klar. Jedoch können die Vorteile im Hinterkopf eine gute Motivation darstellen.

    Liebe Community,


    ich möchte an dieser Stelle ein Thema ansprechen, das alle betrifft, die sich in Zukunft von ihrem Ehepartner scheiden lassen wollen. In einer solchen Situation ist es oft schwierig, neben der seelischen Belastung noch um die eigenen Finanzen zu kümmern. Schafft man dies aber oder vertraut man sich einem guten Anwalt an, fällt der Neustart nach einer belastenden Trennung deutlich einfacher.


    Viele Menschen bezahlen unnötig viel Geld für ihre Scheidung. Finanzieller Aufwand lässt sich beispielsweise dadurch reduzieren, dass man sich über alle wesentlichen Punkte mit seinem Ex-Partner einigt (einvernehmliche Scheidung) und damit die Hälfte der Anwaltskosten spart oder die Reduzierung des Gegenstandswertes wegen Einfachheit des Verfahrens beantragt (auch dafür ist die Einvernehmlichkeit maßgebend).


    Darüber hinaus kann auf weitere Angebote zugegriffen werden, beispielsweise auf die sog. "Online Scheidung". Diese kann bis zum Verhandlungstermin vor Gericht von zu Hause aus durchgeführt werden und spart auf diesem Wege bspw. Fahrtkosten.


    Viele Grüße und viel Erfolg beim Sparen :thumbup: , JuriS2019