Hallo,
wenn ihr nichts anderes vereinbart habt, dann gilt für euch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Vereinfacht gesagt wird sämtliches Vermögen, das ihr während der Ehezeit erworben habt, errechnet und unter euch aufgeteilt (sog. Zugewinnausgleich).
Vermögen, das du bereits vor der Ehe erworben hast, bleibt davon unberührt. Auch geerbtes oder geschenktes Vermögen bleibt im Eigentum des Beschenkten/Erben.
Das Bild von deiner Mutter und auch das Teeservice deiner Oma fallen also nicht in den Zugewinn und bleiben deins. Du kannst mithilfe eines Anwalts die Gegenstände herausverlangen, denn er hat kein Eigentum an diesen!
Einen Anspruch auf die Sachen hätte er nur, wenn sie im gemeinsamen Eigentum stehen und er auf sie angewiesen ist. Beides ist hier nicht der Fall.
Hoffe, ich konnte weiterhelfen- alles Gute!