Beiträge von ac2610


    Ich sag es ja ungern (sicher kommt gleich wieder eine Klatsche), aber es wäre sicher sinnvoll sich beraten zu lassen. Meines Erachtens hat das Kind hier nur einen anderen Namen und man versucht Dir damit Sand in die Augen zu streuen. Man hat bei BMW halt einfach einen Pauschalbetrag genommen, denn wenn ich mir überlege ich finanziere ein Auto was bei BMW sicherlich gerne schon mal über 50.000,- EUR kostet und man berechnet z.B. 3,5% Gebühr, dann überlegt man es sich vielleicht angesichts des horrenden Betrages anders und das Auto bleibt wo es ist. :whistling:


    Also geht es darum, dass mir nicht prozentual die Gebühren erhoben wurden, sondern diese als Pauschalbetrag angerechnet wurden? In wie weit unterscheiden sich laut BGH prozentuale von pauschalen Gebühren?

    Also in meinem Kreditvertrag von der BMW standen die Bearbeitungsgebühren auch tatsächlich als solche ausgewiesen. Und die haben sie auch, nach etwa 4 Wochen, und erst einmal ohne Zinsen bezahlt. Die Zinsen habe ich jetzt letzte Woche nachgefordert und heute kam das übliche bla bla Schreiben


    Ja, in meinem Vetrag auch. Und ich nehme an, dass es da wohl keine so großen Unterschiede bei der Finanzierung eines Wagens gibt. Leider weiß ich nicht, mit welcher Begründung ich widersprechen soll.

    Guten Abend,
    ca. einen Monat nach meinem Schreiben an die BMW Bank erhielt ich den Standard-Antwortbrief.


    Zitat

    ...
    Wir werden nach Prüfung des Sachverhalts umgehend auf Sie zukommen und Ihnen die gemäßh ... nichtverjährten Ansprüche im Zeitpunkt des Zugangs Ihres Schreibens ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erstatten; für diese nichtverjährten Ansprüche verzichten wir auch auf die Einrede der Verjährung bis zum 15. März 2015. Bitte haben Sie noch etwas Gedul.


    Das hatte mich sehr positiv gestimmt, doch heute kam eine Ablehnung:

    Zitat

    Ihren Wunsch auf Erstattung der Gebühren können wir nicht entsprechen.
    Die hierfür erhobenen Kosten stellen gemäß Preis-Leistungsverzeichnis eine Pauschale für den entstandenen Aufwand dar.
    Die letzten BGH-Urteile zur Bearbeitungsgebühr sind nicht auf diese Gebühren übertragbar.


    In meinem Vetrag (inkl. AGB) kann ich aber leider nichts finden, dass diesen Aufwand wiederspiegelt. Die Bearbeitungsgebühr sind unter "Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag" vermerkt. Auch in deren Preis-Leistungsverzeichnis habe ich keine Gerechtfertigung für 400 Euro Gebühren vorsieht.


    Rentiert es sich eine weitere Forderung abzuschicken mit einer Frist oder sollte ich gleich einen Rechtsbeistand kontaktieren, oder bin ich tatsächlich im Unrecht?