Ich sag es ja ungern (sicher kommt gleich wieder eine Klatsche), aber es wäre sicher sinnvoll sich beraten zu lassen. Meines Erachtens hat das Kind hier nur einen anderen Namen und man versucht Dir damit Sand in die Augen zu streuen. Man hat bei BMW halt einfach einen Pauschalbetrag genommen, denn wenn ich mir überlege ich finanziere ein Auto was bei BMW sicherlich gerne schon mal über 50.000,- EUR kostet und man berechnet z.B. 3,5% Gebühr, dann überlegt man es sich vielleicht angesichts des horrenden Betrages anders und das Auto bleibt wo es ist.
Also geht es darum, dass mir nicht prozentual die Gebühren erhoben wurden, sondern diese als Pauschalbetrag angerechnet wurden? In wie weit unterscheiden sich laut BGH prozentuale von pauschalen Gebühren?