Falls jemand Interesse an einer Kopie des Urteils des AG Koblenz ( DEBEKA ) hat, kurze Info und eMailadresse.
Beiträge von Immer mit der Ruhe
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Falls jemand Interesse an einer Kopie des Urteils des AG Koblenz ( DEBEKA ) hat, kurze Info und eMailadresse.
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Das AG Koblenz entscheidet nicht pro Darlehensnehmer hinsichtlich der Bearbeitungsgebühr für Bauspardarlehen.
Die Koblenzer Richter haben am 01.04.2015 mit dem AZ.: 151 C 3747/14 für
die Debeka entschieden. Sie sind der Meinung, das die Darlehensgebühr
rechtens sei und kein Vergleich zum BGH Urteil bestehe. -
Ich melde mich auch mal wieder in die Runde.
Das AG Koblenz entscheidet nicht pro Darlehensnehmer hinsichtlich der Bearbeitungsgebühr für Bauspardarlehen.
Die Koblenzer Richter haben am 01.04.2015 mit dem AZ.: 151 C 3747/14 für die Debeka entschieden. Sie sind der Meinung, das die Darlehensgebühr rechtens sei und kein Vergleich zum BGH Urteil bestehe. -
Lasst uns doch ein Buch veröffentlichen. Erster Teil (bis Seite 500), Titel: "Kampf den Banken", ab Seite 500 dann "Sieg den Banken". Material ist genug da. Wird bestimmt ein Bestseller
Der Gewinn aus den Büchern wird geteiltIch übernehme gern das Management
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habe gerade mit meiner Hausbank telefoniert und bei denen haben wir nicht den vollen Freistellungsbetrag für die Zinsen von Ehegatten in Höhe von 1602,- ausgeschöpft. Schicke heute gleich noch einen Freistellungsauftrag für 2015 an die Creditplus Bank.
Und was @locke gestern geschrieben hat ist ja sehr interessant. Hat die Norisbank glatt den Vertrag neu berechnet und auch die zu viel gezahlten Zinsen auf die BG erstattet. Da werde ich mich doch jetzt glatt am Wochenende dran setzen und mein Brieflein an die Postbank tippen. Bei 900,- Euro BG über 84 Monate verteilt und Anfangszinssatz von 7,99 Prozent bzw. nach der Stundung von 7,77 Prozent kommt da bestimmt noch ein bisschen was raus, was ich weniger zurückzahlen muss. Rechnen sollen die mal schön selber, die Berechnung ist mir gerade mit zwei Zinssätzen doch etwas zu kompliziert. Mehr als nein können sie nicht sagen und kosten tuts mich auch nur ein wenig Freizeit und das Porto. Das investiere ich gern.
So gefällt mir das....super
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Bin schon ewig an Stöbern und suche eigentlich einen link oder ein Mustertext um die Bank zur Zinsbezahlung aufzufordern. Die BG ist ja bezahlt worden nur die Zinsen und der Rest nicht.
Kann aber bei den fast 570 Seiten nicht mehr durchblicken wo der Text stand.
Vielleicht hat den ja jemand noch in pettoNimm doch einfach den hier http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/musterbrief/ feil ein wenig daran rum und du hast dein Schreiben für die Zinsen
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Was sollen die da anders machen ? Kredit kündigen ? Ja wohl kaum.
Genau, das meinte ich in meinem Post auch
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Aber bei der Bank die mein Eigenheim finanziert hat würde ich persönlich etwas vorsichtiger agieren.
Wenn du damt meinst, ohne Kavallerie (Anwalt) , dann gebe ich dir Recht, aber in allen anderen Dingen bitte keine Eingeständnisse oder Rückzieher, nur weil das die Bank ist, die das Häusken finanziert. Die verdienen ihr Geld damit.
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hallo, ich platze einfach mal rein falls ich hier falsch bin schonmal
Verzeihung ,wir haben 2006 ein Haus gekauft,und Bearbeitunggebühren von
845 Euro
bezahlt. Nachdem wir Einschreiben soweit versendet haben und die Sache
auch nicht verjährt ist ruft uns heute die Bank an und sagt das dies mit
ihren AGbs rechtens ist und sie ein Gespräch wünschen.Die Volksbank
ist es.Meine frage ist es rechtens? Soll ich zu dem Gespräch gehen
oder einen Anwalt nehmen?Werden die Bearbeitunggebühren jetzt bezahlt bei einem Hauskauf.
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte ansonsten bleibt nur der weg zum Anwalt:(Zuerst mal Hallo,
wenn deine Forderung fristgerecht vor dem 31.12.2014 bei der Bank eingegangen war und die Bank auf die ausdrückliche Einrede der Verjährung verzichtet hat, dann brauchst du erst einmal keinen Anwalt.
Das was die Bank mit dir vorhat ist deren TAktik, dich übers Ohr zu hauen.
Egal was in den AGBs der Bank steht, oder gestanden hat, du hast einen vom BGH gerichtlich entschiedenen Anspruch auf deine Forderungen. -
Psssst....gibts eigentlich was Neues von der Deutschen Bank zu berichten?
Ich trau mich schon gar nicht mehr den Banknamen groß zu schreiben, damit ich die nicht aus dem Dornröschenschlaf erwecke
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Habe ich eine Chanche auf die Neuberchnung oder nur auf die Summe im MB (Klage ist noch nicht eingereicht)
Du musst doch eh eine Klageschrift erstellen. Dann pack diese Forderung als weiteren Punkt da rein.
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Hm,grübel..... meine bisher erstatteten BG`s habe ich bisher alle nach meiner Berechnung erhalten.
Da muss ich mich wohl echt nochmal näher mit auseinandersetzen.Bei mir macht das ein Plus von knapp 180€ in drei Jahren aus und die Summe war nicht hoch und der Zins nur 2,99%
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Das stimmt doch nicht - man zahlt doch mehr als die BG, man kreditiert diese mit Zinsen!!!
In meinem Beispiel sind 72Montate Laufzeit, die BG= 1470€
Rate mit BG=705€
Rate ohne BG=680€
macht 25€*72 Montate = 1800€ gezahlt - das sind 3 Monate Überzahlung....
Die 1800€ muss man von der Bank fordern zzgl. Verzugszins.
Oder soll man die knapp 400€ Zinsen zurecht auf die zu Unrecht gezahlte BG zahlen?!?Das ist falsch,es hat Dich doch niemand gezwungen die Gebühren zu finanzieren. Du hättest sie ja zu Vertragsbeginn auch in Bar zahlen können.
Du darfst nur von der Grundsumme ausgehen.Uffi74, in den meisten Fällen ist es doch so, das die Gebühr mitfinanziert wird. Vor den Urteilen des BGH hat sich doch wohl kaum jemand Gedanken über die zu zahlende Gebühr gemacht, geschweige denn aus freier Laune heraus diese mal eben so abgedrückt.
Ich vertrete auch die Meinung, das die Verträge in so weit zurückgerechnet werden müssen, als das die Gebühr nie gezahlt wurde.
Die Zinsen, 5 Prozentpunkte über dem Basiszins, sind auch die Entschädigung des Nutzen, und passen evtl. gerade punktgenau in die Berechnung, die du als Vergleich herangezogen hast.
Ich habe gestern schon darauf hingewiesen; einige Darlehensnehmer haben hier horrende Schuldzinsen angeführt, bis in den 2-stelligen Bereich. Da macht sich die Rückrechnung des Vertrages schon gewaltig in den Zahlen bemerkbar -
Hallo, ich bin neu hier auf dieser Seite.
Leider habe ich erst in diesem Jahr von der Möglichkeit der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren erfahren.
Habe ich noch eine Chance, meine Ansprüche geltend zu machen, oder war der Stichtag 31.12.2014 tatsächlich der Letzte?Es gilt jetzt die normale 3-jährige Verjährungsfrist lt. BGB.
Soll heissen, das du noch Ansprüche ab 2012 geltend machen kannst. -
Na Prost Mahlzeit Ich sehe mich über den nächsten Jahreswechsel hinaus noch immer hier im Forum
Prima, werde bestimmt auch da sein
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Neues zu Creditplus,
habe heute eine Mail erhalten, dass bisher Zinsen von Darlehensabschluss bis Ablösung des Vertrages ein Jahr später erstattet wurden. Die Bank erkennt meine Nachforderung der Zinsen bis zur Auszahlung der BG am 12.12.14 ausdrücklich an und wird auch diese erstatten.
nelli, ich verstehe inhaltlich den ersten Satz von dir nicht so recht. Erklär ihn mir mal bitte.
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hohen Anzahl von Klagen(mehrere Tausend)
Dann haben wir 990 stille Mitleser, die sich hier nicht geoutet haben....
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"uschimaus" hat mit ihrer Frage zur Berechnung BG und Zinsen (Seite 557) eine Lawine ausgelöst, Köpfe rauchten,
es wurde gerechnet.
Aus den Kommentaren habe ich entnommen , dass jetzt einige zu den bereits geforderten BG und
Zinsen nochmal Horrorsummen (Differenz der monatlichen Rate zwischen mit und ohne BG X Anzahl der Raten) fordern wollen. Ihr könnt doch nicht die ganze Differenz als Basis nehmen ! In dieser Differenz steckt die BG ja
bereits drin. Was man tatsächlich nachfordern könnte, wäre die Verzinsung der BG während der Laufzeit.Das sind bei 306,- € BG über drei Jahre finanziert ca. 40 € Unterschied.
Ich persönlich mit NICHTS in den Krieg gezogen und bin glücklich, wenn mir die BG und Zinsen erstattet werden !
Man sollte die Kirche auch mal im Dorf lassen können !Lady62, ich stimme dir in deinem Fall zu,
aber nach dem Start der Diskussion auf Seite 557 hat sich herausgestellt, das einige der Foristen doch erheblich mehr zu erwarten haben, als du und ich. Bei mir sind es auch nur an die 60€ zur BG und den Zinsen, da der Vertrag noch nicht lange läuft.
Ich sehe, entgegen der Meinung von IanAnderson2, wenn ich ihn richtig interpretiert habe, die Sache etwas anders.
Diese von mir ins Rennen geworfene Rechnung möchte ich als Entschädigung des Nutzen zur Diskussion stellen.Die Zinsen / Nutzen bezogen sich in allen Beiträgen nur auf die 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz auf die Nutzung der BG gesehen.
In der von mir eingebrachten Rechnung geht es um den weiteren Nutzen der Bank, da sie, obwohl schon die BG und die Zinsen auf die BG gezahlt, weiterhin mit den Beträgen arbeitet und Zinsen vom Darlehensnehmer bekommt.
Kredite, die noch laufen, werden nicht um die gekürzte Summe der BG fortgeschrieben, sondern der Betrag wird als ganzes weiter verzinst.
Bei abgelaufenen Krediten wurde ebenfalls der gesamte BEtrag verzinst und durfte so zurückgezahlt werden.Bei 3 - 4 Prozent Zinsen mag das je nach Laufzeit nicht die große Marge sein, aber einige haben hier fast 2-stellige Zinssätze beschrieben.
Aus meiner Sicht gehört die "Neuberechnung" des Darlehens eindeutig in die Gesamtforderung.
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da ich aber leider keine Telefonnummer habe von dieser würde ich mich freuen wenn da jemand mal ne nr für mich hätte wo ich mich mal melden könnte.
Nimm irgend eine Nummer von der Internetseite der DB. Egal welche, du landest immer im selben Callcenter.
Ich habe immer die mit Frankfurter Vorwahl genommen.Lass dich aber nicht erschrecken, die Mitarbeiter der DB sind nicht gerade die freundlichsten