Beiträge von Immer mit der Ruhe

    Das AG Koblenz entscheidet nicht pro Darlehensnehmer hinsichtlich der Bearbeitungsgebühr für Bauspardarlehen.


    Die Koblenzer Richter haben am 01.04.2015 mit dem AZ.: 151 C 3747/14 für
    die Debeka entschieden. Sie sind der Meinung, das die Darlehensgebühr
    rechtens sei und kein Vergleich zum BGH Urteil bestehe.

    Ich melde mich auch mal wieder in die Runde.


    Das AG Koblenz entscheidet nicht pro Darlehensnehmer hinsichtlich der Bearbeitungsgebühr für Bauspardarlehen.
    Die Koblenzer Richter haben am 01.04.2015 mit dem AZ.: 151 C 3747/14 für die Debeka entschieden. Sie sind der Meinung, das die Darlehensgebühr rechtens sei und kein Vergleich zum BGH Urteil bestehe.

    habe gerade mit meiner Hausbank telefoniert und bei denen haben wir nicht den vollen Freistellungsbetrag für die Zinsen von Ehegatten in Höhe von 1602,- ausgeschöpft. Schicke heute gleich noch einen Freistellungsauftrag für 2015 an die Creditplus Bank.


    Und was @locke gestern geschrieben hat ist ja sehr interessant. Hat die Norisbank glatt den Vertrag neu berechnet und auch die zu viel gezahlten Zinsen auf die BG erstattet. Da werde ich mich doch jetzt glatt am Wochenende dran setzen und mein Brieflein an die Postbank tippen. Bei 900,- Euro BG über 84 Monate verteilt und Anfangszinssatz von 7,99 Prozent bzw. nach der Stundung von 7,77 Prozent kommt da bestimmt noch ein bisschen was raus, was ich weniger zurückzahlen muss. Rechnen sollen die mal schön selber, die Berechnung ist mir gerade mit zwei Zinssätzen doch etwas zu kompliziert. Mehr als nein können sie nicht sagen und kosten tuts mich auch nur ein wenig Freizeit und das Porto. Das investiere ich gern.



    So gefällt mir das....super :thumbup:

    Bin schon ewig an Stöbern und suche eigentlich einen link oder ein Mustertext um die Bank zur Zinsbezahlung aufzufordern. Die BG ist ja bezahlt worden nur die Zinsen und der Rest nicht.
    Kann aber bei den fast 570 Seiten nicht mehr durchblicken wo der Text stand.
    Vielleicht hat den ja jemand noch in petto


    Nimm doch einfach den hier http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/musterbrief/ feil ein wenig daran rum und du hast dein Schreiben für die Zinsen


    Zuerst mal Hallo,


    wenn deine Forderung fristgerecht vor dem 31.12.2014 bei der Bank eingegangen war und die Bank auf die ausdrückliche Einrede der Verjährung verzichtet hat, dann brauchst du erst einmal keinen Anwalt.


    Das was die Bank mit dir vorhat ist deren TAktik, dich übers Ohr zu hauen.
    Egal was in den AGBs der Bank steht, oder gestanden hat, du hast einen vom BGH gerichtlich entschiedenen Anspruch auf deine Forderungen.


    Das ist falsch,es hat Dich doch niemand gezwungen die Gebühren zu finanzieren. Du hättest sie ja zu Vertragsbeginn auch in Bar zahlen können.
    Du darfst nur von der Grundsumme ausgehen.


    Uffi74, in den meisten Fällen ist es doch so, das die Gebühr mitfinanziert wird. Vor den Urteilen des BGH hat sich doch wohl kaum jemand Gedanken über die zu zahlende Gebühr gemacht, geschweige denn aus freier Laune heraus diese mal eben so abgedrückt.


    Ich vertrete auch die Meinung, das die Verträge in so weit zurückgerechnet werden müssen, als das die Gebühr nie gezahlt wurde.
    Die Zinsen, 5 Prozentpunkte über dem Basiszins, sind auch die Entschädigung des Nutzen, und passen evtl. gerade punktgenau in die Berechnung, die du als Vergleich herangezogen hast.
    Ich habe gestern schon darauf hingewiesen; einige Darlehensnehmer haben hier horrende Schuldzinsen angeführt, bis in den 2-stelligen Bereich. Da macht sich die Rückrechnung des Vertrages schon gewaltig in den Zahlen bemerkbar

    Hallo, ich bin neu hier auf dieser Seite.


    Leider habe ich erst in diesem Jahr von der Möglichkeit der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren erfahren.
    Habe ich noch eine Chance, meine Ansprüche geltend zu machen, oder war der Stichtag 31.12.2014 tatsächlich der Letzte?


    Es gilt jetzt die normale 3-jährige Verjährungsfrist lt. BGB.
    Soll heissen, das du noch Ansprüche ab 2012 geltend machen kannst.

    Neues zu Creditplus,


    habe heute eine Mail erhalten, dass bisher Zinsen von Darlehensabschluss bis Ablösung des Vertrages ein Jahr später erstattet wurden. Die Bank erkennt meine Nachforderung der Zinsen bis zur Auszahlung der BG am 12.12.14 ausdrücklich an und wird auch diese erstatten.



    nelli, ich verstehe inhaltlich den ersten Satz von dir nicht so recht. Erklär ihn mir mal bitte.


    Lady62, ich stimme dir in deinem Fall zu,
    aber nach dem Start der Diskussion auf Seite 557 hat sich herausgestellt, das einige der Foristen doch erheblich mehr zu erwarten haben, als du und ich. Bei mir sind es auch nur an die 60€ zur BG und den Zinsen, da der Vertrag noch nicht lange läuft.
    Ich sehe, entgegen der Meinung von IanAnderson2, wenn ich ihn richtig interpretiert habe, die Sache etwas anders.
    Diese von mir ins Rennen geworfene Rechnung möchte ich als Entschädigung des Nutzen zur Diskussion stellen.


    Die Zinsen / Nutzen bezogen sich in allen Beiträgen nur auf die 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz auf die Nutzung der BG gesehen.


    In der von mir eingebrachten Rechnung geht es um den weiteren Nutzen der Bank, da sie, obwohl schon die BG und die Zinsen auf die BG gezahlt, weiterhin mit den Beträgen arbeitet und Zinsen vom Darlehensnehmer bekommt.
    Kredite, die noch laufen, werden nicht um die gekürzte Summe der BG fortgeschrieben, sondern der Betrag wird als ganzes weiter verzinst.
    Bei abgelaufenen Krediten wurde ebenfalls der gesamte BEtrag verzinst und durfte so zurückgezahlt werden.


    Bei 3 - 4 Prozent Zinsen mag das je nach Laufzeit nicht die große Marge sein, aber einige haben hier fast 2-stellige Zinssätze beschrieben.


    Aus meiner Sicht gehört die "Neuberechnung" des Darlehens eindeutig in die Gesamtforderung.

    da ich aber leider keine Telefonnummer habe von dieser würde ich mich freuen wenn da jemand mal ne nr für mich hätte wo ich mich mal melden könnte.


    Nimm irgend eine Nummer von der Internetseite der DB. Egal welche, du landest immer im selben Callcenter.
    Ich habe immer die mit Frankfurter Vorwahl genommen.


    Lass dich aber nicht erschrecken, die Mitarbeiter der DB sind nicht gerade die freundlichsten