Bei meinem Schwager: CreditPlus, aber bisher ohne Zinsen. MB wurde beantragt und zugestellt
Beiträge von Immer mit der Ruhe
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wo sind denn jetzt verflixt nochma meine privaten Nachrichten?
moin,
schau mal ganz Oben auf dieser Internetseite. Dort steht das Wort "Konversationen".
Klick auf diesen Link, dann solltest du meine Nachricht an dich lesen können. -
Wie geht es jetzt weiter habe für dass streitige Verfahren 127€ bezahlt. Heute Post vom Amtsgericht Hünfeld dass jetzt weiterer Schriftverkehr mit dem zuständigen Amtsgericht Schwäbisch Hall geführt werden soll. Soll ich jetzt einfach alles dem zuständige Amtsgericht schildern? Auch den ganzen Schriftverkehr senden? Ich will jetzt auch nicht noch ein Rechtsanwalt einschalten. Muß ich dass in einer bestimmten Frist machen? Danke schonmal für die Antwort
Hey Nikoläusin,
Kopf hoch. Schau mal in deine privaten Nachrichten. Dort habe ich dir vor längerer Zeit mal ein Muster für die Klageerhebung geschrieben.
Musst den Text nur ein wenig formatieren und mit deinen Daten füllen.
An einem AG ist keine Anwaltspflicht.
So eine Klageerhebung ist kein Hexenwerk. Warte erst einmal das Schreiben des zuständigen AG ab.
In dem Schreiben wird einiges erklärend dargestellt.Und, ich kann dir nur wieder anbieten: bei Fragen fragen. Bin jetzt wieder öfter hier. Die Feiertage sind vorbei und nun mit frischem Schwung ran ans Werk
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was heißt denn je nach Füllung der Streitkasse
Als Streitkasse bezeichne ich das, was du bereit bist für das Verfahren zu bezahlen.
Bevor du von dem Amtsgericht Recht zugesprochen bekommst, bzw. bis du einen Vollstreckungsbescheid in der Hand hälst, musst du für das Verfahren in Vorkasse treten. -
ch hab bei der santander vor über einen monat ein brief hinfaxt, bisher noch keine antwort. es ging um 2 kredite, wovon einer von 2004 war, der ja ende des jahres verjährt. was soll ich nun tun, nicht das die sich um den einen kredit drücken und dann anfang das jahres sagen nun ist zu spät?! ich hatte eine 3 wochenfrist bis 10.12. gesetzt.
Auch dir schreibe ich: Onlinemahnbescheid
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Ich würde erst einmal den Ombudsmann nehmen,wenn erst ein Mahnbescheid raus ist kann der Ombudsmann nicht mehr tätig werden.
Braucht er auch dann nicht, warum auch?
Wenn ich hier lese und selbst auch erlebe, dass die Banken so mit euch umgehen.....dann kannste mit Zuckerwatte werfen nicht viel werden.
Hier gehts um bare Munze. Irgendwann sollte der Kusckelkurs mal vorbei sein. -
Nein, hemmt das nicht die Verjährung???
Hab da doch noch Schwiegerpapas BG von denen, auf die die Sparkasse nicht reagiert. Die andere, die zum Jahresende nicht verjährt wäre, die haben sie aber schon bezahltAuch bei dir gilt das gleiche wie ich zu @emmaerdbeere geschrieben habe.
Hampelt und hadert nicht so mit den Ombudsmännern.....Mahnbescheid. Sollte bei den Summen, die hier einige zurückbekommen können, wohl vorab drin sein.Risioko gibts immer, bei allen Dingen die man zu lange in Frage stellt.
Ran an die Buletten.....die Bank gibt den Senf dazu
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Ich habe auch Neues zu vermelden.Wir hatten ja eine schriftliche Absage von der Santander und trotzdem kam mein Mann heute ziemlich verdattert mit unseren Kontoauszügen von der Bank wieder. Die Santander hat uns tatsächlich gut 800 Euro überwiesen, obwohl ich nur 430 gefordert habe. Der überraschende Rest stammt scheinbar von einer alten Aufstockung eines Kredits , zu der in meinen Unterlagen nirgends eine Bearbeitungsgebühr auftaucht. Naja, gezahlt haben wir die bestimmt.
Die Sache liegt ja schon beim Ombudsmann, dann kann ich die Zinsen wohl noch in Ruhe nachfordern.Weniger erfreulich ist das Verhalten der Sparkasse, die unsere Schreiben komplett ignoriert. Unsere Kundenberaterin sagt, wir müssen selber wissen, ob wir klagen wollen.
Scheinbar legt die Sparkasse es darauf an, dass man wegen 200 Euro schon nichts unternehmen wird.
Ich habe natürlich an die Schlichtungsstelle geschrieben, aber bei der Sparkasse wirkt das nicht verjährungshemmend und einen Ombudsmann gibt es nicht.Jedenfalls erst einmal vielen Dank an alle Schreiber hier. Das Mitlesen hier hat mir sehr geholfen und mir Mut gemacht.
Jetzt freue ich mich erst einmal über unseren vorweihnachtlichen Geldeingang von der Santander.Auch wegen 200 Euro.....nehmt euch 32€ aus der Streitkasse und noch wacker nen Mahnbescheid an die schicken lassen.
Legt ne Schüppe Kohlen auf und das Dingen wird in diesem Jahr noch erteilt und zugestellt. -
Schwäbisch Hall genauso frech... wimmeln alles ab, erst verjährt, dann trifft nicht zu, dann Kulanz 250€.
Hab Mahnbescheid beantrag, dieser wurde per Widerspruch ohne Begründung abgelehnt.
FROHE WEIHNACHTENOk, die Bank hat das Recht den Widerspruch abzulehnen, genau wie du, falls du jemals einen Mahnbescheid bekommen solltest.
Jetzt hast du nach dem Widerspruch mehrere möglichkeiten, je nach dem, was du auf dem Mahnbescheid angekreuzt hattest.
Falls du den Haken bei " ein streitiges Verfahren" o. ä. gesetzt hast, wir das Verfahren an das zuständige Amtsgericht der Bank weiter geleitet.
Hier kannst du dann, je nach Füllung deiner Streitkasse, die ganze Sache dem Richter übergeben lassen.
Hierzu wirst du dann irgendwann aufgefordert, eine Klageschrift zu erstellen. Hört sich wild an, ist aber kein Hexenwerk. Eine Vorlage / Muster könnte ich dir zur Verfügung stellen.Allen anderen natürlich auch
Bei Fragen, einfach fragen, woll.
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Hallo zusammen,
gibt es für das Einschalten des Ombudsmannes irgendwelche Musterbriefe? Welche Papiere muss der Ombudsmann erhalten (Kreditvertrag?, Rückforderungsschreiben, welches ich an die Bank gesendet habe?) ?
Reicht ein formloses Schreiben an den Ombusmann ?
Entschuldigt die vielen Fragen und Danke schonmalHallo Dieter85, auf dieser Seite kannst du das Formular für den Ombudsmann der privaten Banken herunterladen:
http://verbraucher.bankenverba…ucher/beschwerdeformular/
Auf der Seite ist auch der Verlauf des VErfahrens beschrieben. Ebenso einige Hinweise, welche Unterlagen noch erforderlich sind.
Um welche Bank handelt es sich bei dir? Es gibt verschiedene Schiedsstellen, je nach Bank -
Ich finde es einfach ignorant, dass die sich nicht mal melden, sondern nur darauf hoffen, durch nicht reagieren, dass der Kunde aufgibt.
Schön wäre dann aber auch, wenn durch die Ignoranz auf meine Mahnbescheide auch nicht reagiert wird.
Ich hab nen Traum : Zack....und schon ist der Vollstreckungsbescheid in Arbeit
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Ganz sicher bin ich mir nicht. Ich überlege die Unterlagen beim Ombudsmann einzureichen um die Verjährung gesichert zu haben. Dann bin ich auf der sicheren Seite??!!
Dann 1000 prozentig
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Mal wieder eine kleine Anekdote zum Thema Deutsche Bank
Am 19.12.14 hatte ich denen über das Onlineportal folgendes geschrieben:
---------- Ihre Nachricht an uns ----------Bank: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Filial- und Kontonummer: xxx / xxxxxxxxx
Themenbereich: Lob und Tadel
Thema:
Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie Stellung zu dem u. a. Schreiben, welches wir Ihnen zugesandt haben. Darlehenskonto: xxxxxxxxx 87 Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren und Neuberechnung meines Darlehens Unsere Schreiben vom 24.11.2014 und 29.12.2014 Hier: Ihre fünf ( 5 ) Antwortschreiben mit dem Hinweis auf die Einrede der Verjährung Sehr geehrte Damen und Herren, der von Ihnen erklärte Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist keineswegs eindeutig und daher nicht rechtssicher. Der Verzicht wird nur für den Fall erklärt, dass Ihre Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, was definitiv nicht hinreichend ist. Zu dem ebenfalls gemachten Anspruch auf Nutzungsersatz und der Berechnung der Zinsen für die Bearbeitungsgebühr haben Sie überhaupt nicht Stellung bezogen, geschweige denn auch hier auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Weiterhin haben Sie in Ihren Schreiben in keinster Weise auf unser Schreiben vom 29.11.2014 Bezug genommen. Alle drei Antwortschreiben aus Ihrem Hause ergeben für uns den Eindruck, dass hier nur maschinell der Posteingang abgearbeitet wurde. Wir geben Ihnen hiermit noch eine Fristverlängerung bis zum 18.12.2014, 09:00 Uhr, um unsere Forderungen zu erfüllen, bzw. uns ein rechtskräftiges Schreiben, in dem all unseren Forderungen bezeichnet werden, mit dem ausdrücklichen Verzicht der Einrede der Verjährung, zu senden. Andernfalls werden wir ohne weiteren Schriftverkehr das Mahnverfahren und wenn nötig, das weitere Verfahren ins Mandat geben. Mit freundlichen Grüßen,
Heute ma dann diese Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hierfür benötigen wir von Ihnen eine selbst verfasste postalische und von allen Darlehensnehmern unterschriebene Rückforderung unter Angabe der Darlehensnummer.
Bitte senden Sie uns Ihr Anschreiben an folgende Postadresse zu, da eine Bearbeitung bzw. Weiterleitung via E-Mail nicht möglich ist:
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Kundenservice
04024 LeipzigNach sorgfältiger Prüfung Ihrer postalischen Anfrage werden wir anschließend auf Ihr Anliegen zurückkommen.
Wir hoffen, Ihnen mit unserer Auskunft weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen eine angenehme Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Bank
Ist der Schenkelklopfer pur
Hab dann mal aus Spass noch ne Antwort an die Bank gemailt.
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXX,an Hand Ihrer Antwort kann ich entnehmen, dass Sie meine Mail an Ihr Unternehmen nicht gelesen haben.
Aber, das hatte ich im Vorfeld schon vermutet, da ich zu verschiedenen Schreiben unsererseits auch immer nur das gleiche Standartschreiben
der Deutschen Bank erhalten habe.
An wen können wir uns denn in Ihrem Hause wenden, der unsere Schreiben liest und auch eine korrekte Antwort hierzu abgeben wird?
Sämtliche Schreiben an die Deutsche Bank, in denen auch nur annähernd etwas von Bearbeitungsgebür oder auch Darlehen steht, werden mit dem Standartschreiben Ihrer Bank beantwortet.Mit freundlichen Grüßen
PS: Alle Schreiben von uns sind, schon lange bevor wir unser Mail an Sie verfasst hatten,
auf dem Post- sowie Faxweg bei Ihnen eingegangen. Komisch, oder?Ich bin auf die Antwort gespannt
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wusel schrieb:
Hallo ich habe ein schreiben bezüglich der zinsen verfasst , weiss jemand ob das ok so ist ? ......Sehr geehrter Damen und Herren ,Vielen Dank für die Erstattung der bearbeitungsgebühr zum og. Kreditvertrag . Sicher ist ihnen bekannt das mir zu dieser BG auch Zinsen zustehen , laut meiner Information in der Höhe von 5 Prozentpunkten . Laut meiner Rechnung müssten es ca. ..... euro sein . Ich Bitte sie mir diese Zinsen bis zum 29.12.2014 auf mein Konto zu überweisen ( welches ich bei mein ersten Schreiben an sie angegeben habe ) . Ich gehe von einen problemlosen Ablauf bezüglich der Zinsen aus und bedanke mich schon in voraus , für den Abschluss meines Sachverhaltes .Sehr wuselig, freundlich, aber bestimmt. Hat die Bank dir die BG ohne die üblichen " Bla-bla-Bla- Schreiben zuvor, gezahlt? Achte auf die drohende Verjährung!
Wusel, biite änder dein Schreiben etwas ab. Schreib 5% Punkte über dem Basiszinssatz. Das ist etwas anderes, als nur 5%.
DAnn schreib bitte auch deine Kontonummer noch mal drauf. Bei den Strategen weis man nie. Doppelt hält besser -
Okay, danke. Ich werde jetzt aber erst mal den Ombudsmann einschalten...habe vier Ansprüche und bei zwei läuft morgen die Frist ab. Ich möchte erst einmal die Verjährung stoppen, bekomme ich vom Ombudsmann dann eine Bestätigung darüber oder reicht es aus, wenn die Schreiben bis 31.12.2014 dort vorliegen?
Ich kann doch bestimmt ein Einschreiben machen mit allen 4 Forderungen, oder?Zu dem Verfahren mit den Ombudsleuten kann ich dir leider keinen Tip geben.
Habe ich noch nie gemacht.Bei mir gabs nur MAhnbescheide
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Hallo und Danke schon mal für die Antwort:
- Darlehensnummer ist korrekt angegeben
- es steht auch drin das die von mir geltend gemachten Ansprüche geprüft werden. BG + Zinsen
- es ist handschriftlich unterschreibenPasst.....ab aufs Sofa
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Hallo,
ich habe nochmal eine Frage an die Finanzexperten hier im Forum.
Den folgenden Textauszug habe ich erhalten:
"Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung, vorausgesetzt Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt."
Begründet wird das mit dem hohen Aufkommen an Forderungen.
Das müsste doch Verjährungshemmend sein, oder?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Frank
Ist in dem Schreiben die deine Kontonummer richtig wieder gegeben?
Auf welche Erstattung bezieht sich die Bank genau; Deine oder nur auf die Gebühr?
Wird auf deinen Antrag, in dem hoffentlich auch die Forderung der Nutzungsentschädigung und die Zinsen standen,direkt eingegangen?
Mit, oder ohne Unterschrift?Ich habe für mich beschlossen: Wenn hier midestens 2 mal "NEIN" angekreuzt wird.......Mahnbescheid...basta
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bei Einschreiben-Einwurf muss der Postzusteller für den Brief unterschreiben dass er das Einschreiben-Einwurf in den Briefkasten bezw. an der Adresse eingebracht hat dafür bekommt man ja bei Abgabe des Briefes eine Ident.Nr. wo man dann ersehen kann wann der Brief eingeschmissen wurde
Genau so ist es und somit ist das Schreiben in den MAchtbereich des Empfängers gelangt.
Am Besten noch einen Ausdruck von der Postseite mit der Snedungsverfolgung machen, als Beweis
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Setze die Frist höchstens bis 26.12..
Ein Fristende auf einem Feiertag wird lt. BGB automatisch auf den darauffolgenden Werktag gesetzt.
Also wird aus dem 26.12. der 27.12.
Da aber der 27.12. ein Samstag ist wird das Fristende auf den daruffolgen Montag gesetzt.§ 193 BGB
Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine
Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der
bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag
oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der
nächste Werktag. -
Ich versuche das mit dem Einwurfeinschreiben. Scheinbar kann ja alles schiefgehen.
Das Einwurfeinschreiben reicht bei der Bank.
Die in dem Link beschriebene Thematik ist weit von dem Entfernt. Die Bank hat eine Briefkastenadresse, diese musst du nehmen. Bitte kein Postfach. Orientier dich an Hand der Adresse im Impressum der Bankseite.Es reicht aus, wenn der Brief in den Machbereich des empfängers gelangt. Das ist lt. Rechtsprechung der Briefkasten.
Ok, jetzt kann man natürlich ein weiteres Urteil dagegenhalten, in dem Jemand beanstandet hat, das, wenn der Brief nicht ganz in den Kasten gesteckt wird, ein Hund an dem Brief ziehen könnte und diese somit nicht mehr im KAsten liegt, sondern woanders.
Egal was man macht. Man kann, wenn man sucht 1000de "aber" finden.