Beiträge von Immer mit der Ruhe

    8o Ein paar Posts zurück schrieb jemand, die Banken könnten schon im Weihnachtsurlaub sein.


    Das könnte man ( Frau ) auch positiv sehen.


    Bei der Flut an Mahnbescheiden, die vor dem Jahresende dort eingeht, werden bestimmt nicht alle bearbeitet werden.
    Hat u. U. den Vorteil, das die Frist für den Einspruch verstreicht und dadurch der Forderer ( wow, welch tolles Wort ) recht schnell einen Vollstreckungsbescheid bekommt uns sich das Erstellen einer Klageschrift sparen darf.

    Danke für die Info. ich wundere mich nur, da die Deutsche Bank ja nicht gerade klein ist und dafür relativ Wenige hier im Forum darüber reden.
    Andererseits könnte es auch sein, daß die DB gerade deshalb in Anträgen erstickt, aber wenn es jetzt sogar Targo und Santander schaffen zu bezahlen...


    Ich war aus Langeweile :saint: am 15.12.14 mal bei einem MA der Deutschen Bank, um mal zu horchen, ob er Einblick in den Bearbeitungsstand meiner Forderung hat.
    Schwups....hat er sich im Intranet der Bank angemeldet. Er wollte mir an und für sich nur zeigen ( beweisen ) das es intern eine Anweisung geben soll, die aussagt, dass alle gerechtfertigten Forderungen seitens der Bank erfüllt werden.


    Tja, Pustekucken. Diese Anweisung ( Info ) hat er leider nicht gefunden, aber beim durchscrollen der chronologischen Infos konnte ich einen Eintrag vom 31.10.14 erkennen.
    Hier wurde darauf hingewiesen, das der Bearbeitungsstand momentan bei den Forderungen aus Juli sei.
    Oh Herre, wenn die da schon drei Monate im Verzug waren........wie groß ist denn jetzt der Berg, den sie vor sich herschieben? =O


    Aber nichts desto trotz, heute ist die letzte Frist abgelaufen und die 4 Seiten mit dem schönen Barcode auf Seite 4 gehen auf Reisen nach Hagen. :evil:

    Hallo,


    habe von meinem Autokredit zwar noch eine Vertragsunterlagen, aber keine Information, ob ich gebühren gezahlt habe. Kann ich die gebühren pauschal ohne Angabe von einem genauen Betrag zurück fordern, bzw die Information über der gezahlten gebühren anfragen?


    Das war meine Lösung bei gleichem Problem:


    Ich hatte zu dem Vertrag der LBB auch keinerlei Vertragsunterlagen mehr zur Hand.


    Um der LBB irgendeine Forderung zu formulieren, bin ich in meinem
    Schreiben von 2% Bearbeitungsgebühr meiner Kreditsumme ausgegangen.
    Diese 2% in Summe, zuzüglich der Zinsen und der Nutzungsentschädigung
    habe ch beansprucht.


    Im Folgenden habe ich dann auf meine Annahme, dass das 2 % gewesen sein
    könnten hingewiesen. Weiterhin habe ich geschrieben, das wenn die Zahlen
    nicht stimmen sollten, diese bitte durch die LBB korrigiert werden und
    mir an Hand der Altunterlagen, die bei der Bank vorhanden sind, mir
    dieses als Beweis zuzusenden.

    Die Deutsche Bank scheint nur noch aus einem Haufen Automaten zu bestehen, denen jetzt auch noch die blaue Farbe für die Antwortschreiben ausgegangen ist.


    Wir haben am 24.11. 14 und 29.11.14 die Deutsche Bank angeschrieben. Die Schreiben wurden per Einschreiben und Fax versandt. Ein Schreiben wurde per Fax nachrichtlich auch an die DB in Frankfurt gesendet.


    Das Schreiben vom 29.11.14 bezog sich nur indirekt mit der Erstattung der Gebühr. Hier verlangten wir eine Neuberechnung unseres Vertrages mit den korrekten Zahlenwerten.


    Daraufhin bekamen wir, datiert auf den 12.12.14, drei Antwortschreiben. Eins dokumentiert den Eingang eines Schreiben auf den 04.12.14 und die anderen zwei auf den 29.11.14. ( alle Schreiben noch mit blau gedrucktem Logo )
    Danach bekamen wir weitere zwei Schreiben der Deutschen Bank. In diesen wird der Posteingang unserer Schreiben auf den 09.12.14 datiert. ( jetzt nur noch schwarz ?( )


    Alle Schreiben haben den gleichen Inhalt. Nicht in einem Schreiben wird inhaltlich auf unser zweites Schreiben eingegangen. :cursing:


    Vorgestern habe ich der Deutschen Bank ein FAx mit folgendem Inhalt geschickt:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der von Ihnen erklärte Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist keineswegs eindeutig und daher nicht rechtssicher. Der Verzicht wird nur für den Fall erklärt, dass Ihre Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, was definitiv nicht hinreichend ist. Zu dem ebenfalls gemachten Anspruch auf Nutzungsersatz und der Berechnung der Zinsen für die Bearbeitungsgebühr haben Sie überhaupt nicht Stellung bezogen, geschweige denn auch hier auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
    Weiterhin haben Sie in Ihren Schreiben in keinster Weise auf unser Schreiben vom 29.11.2014 Bezug genommen. Alle drei Antwortschreiben aus Ihrem Hause ergeben für uns den Eindruck, dass hier nur maschinell der Posteingang abgearbeitet wurde.
    Wir geben Ihnen hiermit noch eine Fristverlängerung bis zum 18.12.2014, 09:00 Uhr, um unsere Forderungen zu erfüllen, bzw. uns ein rechtskräftiges Schreiben, in dem all unseren Forderungen bezeichnet werden, mit dem ausdrücklichen Verzicht der Einrede der Verjährung, zu senden.
    Andernfalls werden wir ohne weiteren Schriftverkehr das Mahnverfahren und wenn nötig, das weitere Verfahren ins Mandat geben.
    Mit freundlichen Grüßen,


    Jetzt bin ich mal gespannt, welcher Automat uns diesmal antwortet. :D


    Da ich so langsam Spass an der Sache im Kampf gegen die Windmühlen der Deutschen Bank bekommen habe, werde ich morgen mal den Mahnantrag auf die Reise bringen


    In dem Mahnantrag, den ich für meinen Schwager gefertigt habe, habe ich auch die Nr. 37 eingetragen.
    Bei den Forderungen für die Deutsche Bank und die LBB werde ich es genauso handhaben

    wieviel musstest du für den mahnbescheid zahlen? Weil mein anwalt sagte...ich habe keine kosten????


    bis zu einer Forderung bis 500€ sind es 35€ Gebühr
    bei 1000€ sind es dann 53€.
    Weitere Daten kannst du hier nachlesen:
    https://www.justiz.nrw.de/Geri…Mahnverfahren/index.php#4


    Zu den Kosten die dir entstehen: Du wirst, wenn du den Bescheid selbst in Auftrag gibst, erst in Vorkasse treten müssen. Die Kosten werden aber dem Angemahnten später in Rechnung gesetzt. Deine Forderungen werden um diesen Betrag automatisch erhöht

    Wenn die BG in den Komplettbetrag eingeflossen ist und dann verzinst wurde kann ich doch darauf bestehen das es neu ausgerechnet wird und mir die darauf schon gezahlten Zinsen zurück erstattet werden.?????



    So habe ich es bei bei der Deutschen Bank eingefordert.
    Eine transparente Neuberechnung aller Parameter und Gegenüberstellung der Alt- mit der Neuberechnung, damit ich als Kunde diese auch nachvollziehen und nachrechnen kann.
    Z. Zt. aber noch kein Ergebnis


    Die Zinsen kannst du sehr gut mit diesem REchner ausrechnen lassen:
    http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php


    Ich würde die Zinsen auf das Bearbeitungsentgelt ab dem Tag des Autokaufs berechnen, wenn da auch der Vertragsbeginn war. Die Bank wird schliesslich auch all ihre BErechnungen ab diesem Tag beschrieben haben


    Zu Hundertprozent nicht.


    Meine Meinung dazu ist, dass unsere Forderungen sich auf drei Teile, Gebühr, Zinsen und Nutzungsentschädigung, beziehen.
    Die erstattung der gesamten Gebühr verstehe ich nicht als Abschlagszahlung, wie du oben aus dem BGB zitierst hast.
    Wie gesagt, nur meine Auffassung dazu

    Ich habe von der Creditplusbank die Kreditbearbeitungsgebühr ohne Zinsen überwiesen bekommen


    Wann hast du deine Forderungen an die CreditPlus gestellt?
    Ich habe am 20.11.2014 die Forderung für meinen Schwager bei dieser Bank gestellt, aber noch keinen Brief, geschweige dennn eine Zahlung erhalten.
    HEute habe ich meinem Schwager den Mahnbescheid in die Hand gedrückt. Der geht sofort in die Post

    Hallo zusammen.
    Ich habe von der Creditplusbank die Kreditbearbeitungsgebühr ohne Zinsen überwiesen bekommen.
    Diese habe ich am Freitag nachgefordert.
    Jetzt wird s zeitlich eng.
    Meine Frage:Verjähren die Ansprüche der nicht gezahlten Zinsen am 31.12. ?


    Ja, denn die Teilauszahlung hemmt die Verjährung nicht.
    Also, sofort online einen Mahnbescheid über die noch offenen Beträge erstellen und ab damit....zack zack


    Die Vollmacht muss dann aber auch mindestens soweit zurückdatiert sein, das sie, die Vollmacht, vor der Unterschrift " i. A. " schon vorhanden war.

    Leute, wir wissen hier alle, dat die Zeit drängt. Wer bis vor Weihnachten nix wegen der Rückzahlung der abkassierten BGs gemacht hat, bekommt Probleme. Schrein doch ´ne Mail zu den Banken - Hanseln und setzt dort ´ne Frist. Okay, 7 Tage ist noch angemessen. Aber bitte das Fristende nicht an HA oder den Weihnachtstagen legen, da ist keen Mensch in den Büros. Dat mit dem Einschreiben und auch noch mit Rückschein ist zu umständlich. Die Banken - Paläste sind doch jetzt schon abgesoffen.


    Darum habe ich weiter Oben schon geschrieben, das es ausreicht, wenn das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers übergeht.
    Das kann sein: Briefkasten der Bank, Übergabe in der Filiale, usw.


    Zusätzlich dann immer noch mal Fax und eMail.


    Ich habe zu anderen Fristen schon des Öfteren gelesen, dass eine zu kurze Frist von den Richtern bemängelt wird.
    Du setzt die Frist auf 7 Tage, da dein Schreiben schliesslich mit dem Versenden noch nicht beim Empfänger sein kann. Einige Rechtsprechungen gehen von 2 Tagen Brieflaufzeit aus.
    Zudem ist zu beachten, das die Fristlaufzeit, die du stellst, erst am Tag nach dem Abgeben des Briefes bei der Post beginnt-