Beiträge von Immer mit der Ruhe

    "Der Wiederspruch enthält keine Begründung"


    Gut oder schlecht? :D


    Kommt auf die Sichtweise an ;( .


    Das Mahngericht wird jetzt, wenn du die Kohle für ein streitiges Verfahren abdrückst, an das zuständige AG abgeben.


    Wenn ein Widerspruch begründet ist, hast du zumindest in der Argumentation der Klageschrift ein weiteres Packende.
    So bleibt dir halt nur über, deine von dir an die Bank gestellten Ansprüche in der Klageschrift darzustellen und zu begründen.


    Aber sei es drum, für das weitere Vorgehen deinerseits spielt es eigentlich keine Rolle.
    Du kannst den nicht begründeten Widerspruch auch so sehen, das von der Bank niemand die Zeit, oder den Plan hatte, eine korrekte Begründung zu verfassen.

    @Immer mit der Ruhe



    Falls Du herausbekommst, ob es die Bücher noch gibt, kannst Du gerne eine Empfehlung, z. B. in "Steuern sparen", dazu schreiben. Ich würde mich sehr freuen! Und schön zu sehen, dass es verständliche Literatur zum Thema gibt.


    In einem andern Forenbereich habe ich bereits über diese Bücher berichtet.


    Ich habe vor vielen Jahren, Jahrzehnten, damit angefangen, mich in die Thematik Steuererklärung einzulesen.
    Im Laufe der Zeit habe ich mir dann mal, mehr aus Spass an der Freude, die Vorgänger der unten in den Links gezeigten Lektüre besorgt.


    Ich kann diese Büchreihe aus meiner Sicht nur empfehlen. Wenn über zwei - drei Jahre jemand diese Ausgabe verschlingt, so wie ich es getan habe,
    dann ist, behaupte ich frech und frei, jeder in der Lage seine Erklärung zu erstellen.
    Damit meine ich auch komplexe Sachverhalte wie Einnahmen aus Vermietung und sonstige Dinge.


    Die Bücher sind in einer lustigen, leichten, teilweise sehr ironischen Weise geschrieben. Der Autor hat es gut verstanden, das Steuersystem und
    seine Lücken zu beschreiben.


    http://www.amazon.de/Konz-1000…+1000+legale+steuertricks


    http://www.amazon.de/Konz-Das-…87083/ref=pd_bxgy_b_img_y
    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/commun…attachments#ixzz3OAGaJcDB


    Ich hoffe, dass ich die Links zu den Büchern so hier einstellen darf. Falls ein Admin da etwas gegen hat, bitte ich um Anpassung. Danke ;)

    Aber doch nicht mit einer Frist von 2 Tagen,das ist schon fast unmöglich wegen dem Postweg.


    Aus dem Beitrag von @renex69 lese ich das so, dass er eine wiederholte, zweite, Frist gesetzt hat. Demnach ist die erste Frist abgelaufen.
    Das setzen der zweiten Frist ist zwar lieb gemeint, aber in meinen Augen vertane Liebesmüh.


    Sollte dies aber nicht die zweite Frist sein, die renex69 gesetzt hat, dann passt der MB natürlich jetzt noch nicht.
    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 495 - Geld zurück - Finanztip-Community

    Wie soll ich mich danach weiter verhalten?


    Ich bin mittlerweile ein Fan von Mahnbescheiden geworden. Liegt aber auch daran, dass das ganze Verfahren und die damit in Verbindung zu bringende Gesetzte interessant sind. Habe noch nie so viel im BGB gestöbert. Ist eine "schöne" Lektüre....grins


    Also noch einmal: Wenn du der Bank eine Frist gesetzt hast, diese ohne Reaktion ( Zahlung ) abgelaufen ist, beantrage einen MB.

    Mal einen Hinweis aus eigener Erfahrung an alle, die noch einen Mahnbescheid beantragen möchten:


    Hier im Forum wurde vor gefühlten 500 Seiten einmal darauf hingewiesen, dass ein ein nicht geschäftlicher Antragsteller nach BGB § 288 Abs. 5 Anspruch auf eine Kostenpauschale von 40€ im MB unter sonstige Kosten eintragen darf.


    Diese Kostenpauschale darf erst im MB beantragt werden, wenn die einzufordernde Schuld nach dem 29.07.2014 ihren Lauf begonnen hat.


    Also alle die einen MB für VErträge vor diesem Datum beantragen, dürfen diese Pauschale nicht eintragen.


    Da Mahngericht sendet sonst eine Mohnierung an den Antragsteller.

    Hallo.
    Ich habe mal eine Frage. Ist es zwingend erforderlich, dass beide Darlehensnehmer den Antrag auf Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühr unterschreiben oder reicht es aus wenn nur der 1 te Darlehensnehmer unterschreibt?


    Ja, bei allen von dir verfassten Schreiben halte ich das für ratsam.
    Erst ab Mahnbescheid reicht eine Unterschrift, aber bei einer darauf folgenden Klage müssen schon wieder beide unterschreiben.

    wir bekommen vom AmtsGericht ne kostenfestsetzung über knapp 105€. kann ich die von der bank zurück fordern?


    Wenn die Bank in Verzug ist bekommt die Bank die Kosten von Dir aufs Auge gedrückt.
    All deine Kosten, die in einem Rechtsstreit gegen die Bank von dir vorausgelegt werden mussten, kannst du, wenn du als Sieger aus dem Verfahren gehst der Bank in Rechnung stellen. Dazu verlangst du vom GEricht einen Kostenfestsetzungsbescheid.
    Diesen kannst du formlos beim AG anfordern und wenn nötig sogar vollstrecken lassen.

    Ich mache seit Jahr und Tag meine Steuererklärung selbst.


    Angestellten und Beamtenverhältnis plus Einnahmen aus Vermietung.
    Habe zuerst vor vielen Jahren mit der Wiso Steuersoftware begonnen. Danach mal auf Billigprodukte zurückgegriffen, aber wieder zu Wiso gewechselt.


    Ich weis nicht, ob es heute noch die Bücher vom "Konz" gibt.
    Diese habe ich über drei Jahre lang gekauft und verschlungen.
    Der Autor beschreibt in lustiger, leichter Art das Steuersxstem und seine Lücken und Möglichkeiten.


    KAnn ich nur empfehlen, falls es die Bücher noch gibt

    Für meinen Schwager hatte ich die Rückforderung bei der CreditPlus eingefordert.
    Die CreditPlus hat exakt 12 Arbeitstage, nach Briefeingang, die GEbühr bezahlt. Die Zinsen stehen noch aus und es wurde ein Mahnbescheid beantragt und erlassen.


    An deiner Stelle würde ich mich noch ein wenig in Geduld fassen. Ich weis, das fällt jetzt schwer, aber bei dir waren sehr viele Feiertage dazwischen.


    Die Bank hat auch erst die Gebühr überweisen und 2 Tage später war erst ein Schreiben von denen im Briefkasten.


    Nachtrag: Heute ist die Frist für den Widerspruch auf den Mahnbescheid seitens der CreditPlus abgelaufen.
    Jetzt wird der Erlass auf Vollstreckung ausgefüllt und danach treibt der Gerichtsvollzieher für meinen Schwager dort die noch nicht überwiesene Kohle ( Zinsen und Nutzung ) ein.


    Freu mich schon darauf, den Antrag auszufüllen ;) und abzusenden

    Von der CreditPlus habe ich noch nichts gehört, kein Geld, kein Brief, die stellen sich tot.


    Die von mir gesetzten Fristen sind abgelaufen.


    Für meinen Schwager hatte ich die Rückforderung bei der CreditPlus eingefordert.
    Die CreditPlus hat exakt 12 Arbeitstage, nach Briefeingang, die GEbühr bezahlt. Die Zinsen stehen noch aus und es wurde ein Mahnbescheid beantragt und erlassen.


    An deiner Stelle würde ich mich noch ein wenig in Geduld fassen. Ich weis, das fällt jetzt schwer, aber bei dir waren sehr viele Feiertage dazwischen.


    Die Bank hat auch erst die Gebühr überweisen und 2 Tage später war erst ein Schreiben von denen im Briefkasten.


    ups das ist das falsche, da andre habe ich irgendwo gespeichert :)


    Der dürfte der richtige § aus dem BGB sein. Abgeleitet bedeutet das: Es muss in den MAchtbereich des Empfängers gelangen


    § 130
    Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden

    (1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben
    ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem
    Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam,
    wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.


    Seh es mal so, das diese Banken so oft genannt werden zeigt doch nur, dass gerade diese Geldhäuser sehr gern an die Kunden ihr Geld abgeben.
    Gerade dies sind doch die Banken, die verhältnismässig oft hinter vielen Kreditgeschäften in den "Warenhäusern" stecken.
    Und gerade deshalb gibt es hier auch im Verhältnis zu anderen Banken, sehr viele Geschädigte, die seitens der Banken mit einem Bearbeitungsgeld belegt wurden und hier versuchen ihr Recht mit der Forenhilfe durchzusetzen.


    Irgendwann, wenn der große Schöpflöffel dieser Banken zu Gunsten der Leute hier ausgeschüttet wurde, werden dann auch öfter die Namen der Banken hier stehen, die bisher mit Zurückhaltung geglänzt haben. Dann wird sich das Verhältnis ändern.


    Jeder darf hier positiv als Frager und ,besonders, als Unterstützer schreiben.


    Ich bin bestimmt der Letzte, der deinen Frust über die Zahlungsmoral der Banken, insbesondere wohl in deinem Fall die säumige Zinszahlung, nicht verstehen wird.


    Es soll hier jeder, der Anspruch hat zu seinem Recht kommen.
    Auch du.


    Arbeite doch bitte einfach konstruktiv an dem Thema mit und hier werden viele Menschen zufrieden sein.


    Zitat

    Wir haben nun das Bearbeitungsentgelt für den damaligen Vertrag zurückgefordert, erhielten zwischenzeitlich einen Brief, das unsere Forderung geprüft wird.


    Wann habt ihr das Bearbeitungsgeld zurückgefordert? Fristgerecht bis zum 31.12.2014? Hat die Bank eine von dir gesetzte Zahlungsfrist ohne eine Schreiben an dich versäumt?


    Zitat

    Heute bat mich unser Kundenberater um einen Termin, nach Rückfrage wollten sie mir mitteilen, daß sie evtl. die Hälfte der Gebühr zurückerstatten würden, da die Bearbeitungsgebühr angeblich nur erhoben wurde, um einen niedrigen Zinssatz für die Laufzeit zu bekommen.


    Das Angebot, die Hälfte zu bezahlen, ist m. M. nach ein Eingeständnis, dass sie, die Bank, zahlen müssen. Evtl. versuchen sie nur mit dir zu Pokern, um u. U. deine Unsicherheit dir gegenüber auszuspielen.


    Zitat


    Das einmalige, sofort fällige, nicht laufzeitabhängige Bearbeitungsentgelt beträgt 2,9% v. Darlehensbetrag, stattliche 3240 €.
    Unter einem anderen Punkt steht im Vertrag:
    Effektiver bzw. anfänglicher Jahreszins: 4,82%. Der unter Punkt 3.1 ausgewiesene Zinssatz (4,29% jährl.) Kann unter den dort genannten Voraussetzungen geändert werden. Hierbei wurde verrechnet:
    Bearbeitungsentgelt auf einen Zeitraum von 31.5.2007 bis 30.11.2015.


    Falls du deinen Rechtsanspruch fristgerecht der Bank mitgeteilt hast, s. o. , dann ist der gesamte Betrag seitens der Bank zu Zahlen,
    es sei denn, bei der Ablösung des Vertrages in 2011 wurde bereits etwas erstattet, da der Vertrag nur die halbe Laufzeit hatte. Schau doch bitte mal in den Unterlagen nach.
    Die Differenz des Effekiven Zinses zum ausgewiesenen Zins lässt mich vermuten, dass hier die gesamte von dir gezahlte Gebühr versteckt ist.


    Zitat

    Soll ich dem Berater morgen mit dem Anwalt drohen?


    Drohen hört sich böse an. Je nach dem, wie du meine oben beschriebenen Fragen beantworten kannst, würde ich dem Banker mitteilen, das du zur Klärung deiner Ansprüche das Verfahren ins Mandat geben wirst.


    Zitat

    Im Gespräch kam mir das alles sehr dubios vor.


    Scheint es auch. Die wollen dich testen!

    Ist mein Anwalt der Einzige, der gleich direkt Klage erhoben hat ?


    Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein zivilgerichtliches Gerichtsverfahren,
    das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient.


    Mit der Einleitung eines (gerichtlichen) Mahnverfahrens und
    Zustellung des Mahnbescheides wird der Eintritt der Verjährung gehemmt.
    Der Artikel Verjährungsfristen nach dem BGB erläutert die unterschiedlichen Verjährungsfristen.


    Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung
    ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Dabei wird nicht geprüft, ob
    die Geldforderung zu Recht besteht. Es erfolgt weder eine mündliche
    Verhandlung oder Beweiserhebung. Das Mahnverfahren ist neben der
    Erhebung einer Zivilklage ein einfacher und kostensparender Weg, um
    gegen säumige Schuldner vorzugehen.
    Es ist auch kein Rechtsanwalt erforderlich.
    Das gerichtliche Mahnverfahren wird weitgehend oder sogar voll automatisiert durchgeführt.

    Es ist das Ziel des Mahnverfahrens den Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Damit dieses
    Ziel auch wirksam erreicht werden kann, steht am Ende des Mahnverfahrens der Vollstreckungsbescheid.
    Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung im Wege der Zwangsvollstreckung eintreiben kann.


    Der Gläubiger hat die Wahl zwischen dem Mahnverfahren mit Zustellung des Mahnbescheides und dem normalen zivilrechtlichen Klageverfahren.
    Welche Alternative im Einzelfall für den Gläubiger zielführender ist, muss er abwägen.
    Ist zum Beispiel die genaue postalische Anschrift des Schuldners nicht genau bekannt, ist zumeist die Erhebung einer Klage der bessere Weg.
    Denn anders als bei der Erhebung einer Klage gibt es die öffentliche Zustellung nicht beim Mahnbescheid.
    Ist mit einem Widerspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid zu rechnen, ist ein Klageverfahren zumeist schneller.
    Bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid wandelt sich das Mahnverfahren in ein normales Zivilprozessverfahren mit eingehend zu begründender Klageschrift und mündlicher Verhandlung.


    Quelle: Finanztip

    die Gebühr wird im Normalfall mit Erlass des Mahnbescheides vom Antragsteller bzw. dem Prozessbevollmächtigen angefordert. Das heißt, daß der Erlass des Mahnbescheides nicht mehr von der Zahlung des Vorschusses abhängig ist


    ...genau so ist es. Die Oberjustizkasse schreibt dir den Gebührenbescheid. Mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bist du automatisch Gebührenschuldner.
    Hast meist 14 Tage Zeit, die Gebühr zu überweisen.
    Der Mahnbescheid geht vorher schon raus.