Mich würde bzgl dem Thema Kredit Widerruf noch mal interessieren, wie die Rechtslage bzgl Nutzungsentschädigung aussieht. Wer kann dazu etwas sagen?
Ist eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, wenn der Auto Kredit widerrufen wird? Wenn ja, welche Formel lässt sich anwenden um abzuschätzen, was realistisch ist?