Beiträge von diaskur

    So ist das!


    Die Widerrufsfrist "beginnt" wohl mit der Willenserklärung, ist jedoch (wenn dies der Fall ist) vom Konstrukt her gestört und kann somit nicht enden. Theoretisch müsste man einen solchen Vertrag auf den Zeitpunkt "T0" zurückführen.
    D. h. beidseitige Rückerstattung , wobei sich eine positive Differenz im jetzt, nach tatsächlichen Zinsverlauf berechneten Zinszahlungen ergeben sollte + Erstattung des "Abtrages" mit entsprechender Verzinsung, eigentlich 5% über Basiszins (Annahme)...wie gesagt im Idealfall...
    Wäre die Widerrufsbelehrung an sich unwirksam, bedürfte es wahrscheinlich diverser Fallunterscheidungen...

    Meine Erfahrung in der Sache ist, es ist fast unmöglich, eine Anschlussfinanzierung, ohne vorherige Klärung in der Widerrufssache, mit ihrer, derzeit finanzierenden, Bank, zu erhalten.


    Abgesehen von der, durch eine Anwaltskanzlei, geprüften Finanzierung, auf "Lücken" in den Widerrufserklärungen, erhalten sie über, bspw. "Dr. Groß" keine Finanzierung, mit dem Hinweis "Kündigern" werden laut Vorstandsbeschluss keine Anschlussfinanzierungen angeboten(PSD Hessen, DSL, Sparda...)stattdessen wird auf mögliche Forward Varianten hingewiesen.


    Somit ist die Sache mit dem Widerruf hochriskant, sie riskieren, das fällig stellen laufender Kredite innerhalb von 3 Wochen(je nach AGB)...in den AGB finden sich auch häufig Klauseln, zur jährlichen Prüfung der Bonität ppp. Man sollte also auch hier, eine weiße Weste tragen.