Ich denke das es eine endgültige Entscheidung erst geben wird, wenn das BGH gesprochen hat. Mit dem oben aufgeführten Urteil ist zumindest die Möglichkeit gegeben, dass dieser Sachverhalt bins ans BGH durchkommt und letztlich entschieden wird.
Beiträge von Henning
-
-
Ohne Dir nahe treten zu wollen und die Hintergründe für die Aufnahme der Kredite zu kennen .... den ausgereizten Dispo und die aufgenommenen Kredite wurden durch Dich "veranlasst".
Daher bist Du meines Erachtens nach schon mit in der Pflicht, dennoch hat @IanAnderson2 Dir ja einen möglichen Lösungsweg aufgezeigt. Mit der Ansprache des Vorstandes hast Du Dein Unverständnis über die Art und Weise des Mitarbeiters des Kreditinstuts dargestellt und nun gilt es zu warten.
Der Ombudsmann ist in der Regel für alle Streitfälle zuständig, die nicht sofort in die gerichtlichen Wege geleitet werden (lasse mich gerne eines anderen belehren).
Jeder Kredit hat ein 14tägiges Widerrufsrecht, daher sollte dieser Punkt Dir keine unnötigen Sorgen machen. Je nach Ausgestaltung des Kredits ist eine jederzeitige Sondertilgung darstellbar.
Im Zuge der ganzen Diskussion würde mich mal interessieren, wie Deine monatliche finanzielle Belastung vor und nach der Umsetzung durch den Mitarbeiter aussieht. Trotz erhöhtem Zinssatz könnte ich mir vorstellen das die monatliche Belastung für Dich gesunken ist und Dir eine monatliche Liquiditätsbesserung bringt, oder? (Anmerkung: Die Erhöhung der tatsächlichen Zinskosten habe ich hier nun nicht berücksichtigt.)
-
Welches Netz nutzt dieser Anbieter denn?
-
Hallo @Oekonom,
ein wichtiger Hinweis, den ich gerne mit zitiertem Text aus einem anderen Artikel ergänzen möchte:
Die Patientenverfügung sollte wie folgt aufgebaut sein:
- Eingangsformel*
- Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll*
- Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen*
- Wünsche zu Ort und Begleitung
- Aussagen zur Verbindlichkeit
- Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
- Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
- Organspende
- Schlussformel*
- Schlussbemerkungen
- Datum, Unterschrift*
- Aktualisierung(en), Datum, Unterschrift
- Anhang: Wertvorstellungen
Die eigentlichen Bestandteile einer Patientenverfügung sind mit Sternchen* gekennzeichnet. Aber auch die ergänzenden Aussagen können zum Verständnis des Gewollten beitragen und Anordnungen und Wünsche des Verfassers deutlich machen. (Quelle: BMJV)
Die richtigen Formulierungen wählen
Bezüglich der lebenserhaltenden Maßnahmen ist es wichtig, detailliert vorzugehen. Das BMJV empfiehlt die Formulierung:
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,- ... dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich am Leben zu erhalten.
oder
- ... dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.
Künstlicher Ernährung thematisieren
Besser ist es jedoch, auf das Thema künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr gesondert einzugehen und zwar zum Beispiel mit folgender Formulierung:
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,- dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann.
oder
- dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeitszufuhr nur bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung erfolgen.
oder
- dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgen
Quelle: http://www.t-online.de/lifesty…eren-sie-sie-richtig.html
-
Eine Kreditvermittlung über diese Variante halte ich für äußerst unseriös oder hast Du etwas anderes im Sinn?
-
Vorteil für den Darlehensnehmer kann u.U. eine geringere Zinsbelastung sein, da das Ausfallrisiko für die Bank (Darlehensgeber) naturgemäß deutlich geringer ist.
-
Hier wäre es wohl hilfreich zu wissen, wann die Ablösung erfolgte und aus welchem Grund.
-
In der Regel wird ein solcher Prozess vom Steuerberater begleitet, war dies bei euch nicht der Fall?
-
Ich werde meine Hausratversicherung in meiner Zweitwohnung (doppelte Haushaltsführung) kündigen, da die Leistungen den Preisrahmen nicht entsprechen.
-
Ein Ration von "BB" ist sicherlich schon im spekulativen Bereich anzusiedeln, nur ohne Risiko wird im aktuellen Marktumfeld keine Rendite > Inflationswert zu erzielen sein.
Letztlich solltest Du eine Marktmeinung haben, denn insbesondere Rentenpositionen können bei künftig steigenden Zinsen zu erheblichen Kursverlusten neigen. Dies entspricht wiederum nicht dem Profil eines konservativen oder risikoscheuen Anlegers.
Was wurde Dir denn von Deiner Hausbank vorgeschlagen?
-
Naja irgendwie sollte die Versicherung schon wissen, welche Krankheiten und vorallem Ursachen bestehen, oder?
Immerhin wird von dieser auch eine Leistung für den Krankheitsfall bezahlt.Die Daten bleiben sicherlich im Hause der Versicherungsgesellschaft, alles andere würde gegen das geltende Datenschutzgesetz verstoßen.
-
Als erste Anlaufstelle empfiehlt sich aus meiner Sicht auch der Bundesverband der Investmentfonds (www.bvi.de).
Danach kann man sicherlich die gängigen Informations-Seiten und Produktlieferanten ansehen.
Übrigens auch im Monatsbericht der Bundesbank gibt es eine monatliche Beschreibung der Zins- und Kapitalmärkte, dieser kann man sicherlich keine eigenen Interessen unterstellen.
-
Hallo @Carsten,
was die Thematik Information über die Beiträge angeht, zitiere ich mal folgenden Paragraphen:
https://dejure.org/gesetze/VVG-InfoV/1.htmlden Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
Frage:
Um welche Versicherungsgesellschaft handelt es sich denn? Dann wäre eine Recherche über die bisherigen Überschuss-Deklarationen möglich und eventuell noch eine Suche in der jährlichen Statistik der BaFin.
Ansonsten stellt sich eben noch die Frage: Wann wurde der Vertrag abgeschlossen?
-
Hallo @Vorsorgemanagement,
der Hinweis ist berechtigt. Macht aber in diesem Thread aber leider wenig Sinn, da es sich um das Thema "Dienstunfähigkeit" handelt und das können ja lediglich Beamte werden.
Mach doch mal einen eigenen Thread auf, vielleicht mit dem Titel "Wichtige Fakten die Sie bei einer BU-Absicherung beachten sollten".
-
Und was wäre die Alternative?
Eine gesetzliche Krankenversicherung, die ebenfalls mit finanziellen Problemen kämpft?
-
-
Muss der neue Arbeitgeber dieser Übertragung nicht zustimmen?
-
Zu Beginn könnten wir ja schon mal einen kleinen Wettstreit mit dem Tippen beginnen, wie z.B. wo steht der DAX am 30.06. und 30.12.
Aber ich gebe @Franziska Recht, die Idee wäre vielleicht ganz interessant.
Vielleicht besteht ja die Möglichkeit hier in der Community mit Musterdepots hantieren zu können, die für die anderen Teilnehmer einsehbar sind?
-
Ihr Alter hat doch nichts mit der Anlage in Aktien zu tun, sofern Sie nicht Ihr gesamtes Vermögen investieren ... in Zeiten der Zinsniedrigphase bleibt eine Beimischung von Risikopositionen (z.B. Aktien) "alternativlos" ... denn berücksichtigen wir Inflation, mögliche Kosten im Vergleich zu Zinssätzen im Sparbereich .... bleibt am Ende ein Minus ...
und wieso sollte hier jemand noch das Sparen beginnen?
Als Neuling möchte ich Dir die Anlage in Fonds eher empfehlen als die Anlage in Aktien die im Werpapierdepot verwahrt werden. Nach meiner Meinung ist bei Aktien das Risiko höher als bei Fonds! I
Ein Aktienfonds beinhaltet in der Regel ca. 20-100 Aktienpositionen und ist somit ebenfalls dem Risiko schwankender Kapitalmärkte ausgesetzt, daher kann ich die obige pauschale Aussage nicht unterstützen.Einzig der Faktor "Diversifikation" könnte dafür sorgen, dass Aktienfonds geringere Schwankungen aufweisen im Gegensatz zu einer Aktienanlage. Wenn man sich die Kostenpositionen von manchen "aktiven Fonds" ansieht, könnte eine Aktienanlage im Vergleich hierzu deutlich positiver sein.
Letztendlich kommt es aus meiner Sicht auf folgende Faktoren an:
- eigene Risikotragfähigkeit/Risikofähigkeit
- Anlagehorizont
- Ziel der Vermögensanlageund daran anschließend kann eine Wahl der Anlage erfolgen.
-