Beiträge von Henning

    Die Verbraucherzentrale führt diese Gespräche durch, schauen Sie im Internet nach.


    Fragen Sie aber (aus Erfahrung wichtig) auch nach der beruflichen Qualifikation des Beraters der Verbraucherzentrale nach, denn auch hier ist nicht immer alles goldrichtig.

    Da bietet sich die Erstellung einer privaten Finanzplanung an, welche z.B. die Certified Financial Planner erstellen können.
    Schauen Sie sich doch einfach mal auf www.fpsb.de um


    Hinweis:


    Es gibt auch weitere zertifizierte Finanzplaner, die ich hier aber nicht weiter erwähnt habe.

    Gute Zusammenfassung von @elijah2807


    Ich selbst habe den ARERO aktuell als monatlichen Sparplan, was mich hierbei aber stört ist die Komponente Rohstoffe,
    welches in den letzten 3 Jahren "immer" einen negativen Performance-Beitrag geliefert hat.


    Bei einem Anlagehorizont von mehr als 20 Jahren ist aus meiner Sicht der MSCI World sicherlich nicht die schlechteste Idee.


    aber @chris2702 bei den Vermögensübertragungen beachten, diese stellen Schenkungen dar und werden entsprechend auf die Schenkungsfreibeträge angerechnet. Sprich diese sollten beim Finanzamt angezeigt werden, je nachdem um welche Größenordnungen es sich handelt.


    Der Freibetrag von TEUR 400 kann pro Elternteil alle 10 Jahre zur steuerfreien Vermögensübertragung genutzt werden.

    Hallo Carsten,


    die Antwort hängt natürlich von vielen Faktoren ab, versuche aber dennoch mal eine Antwort.


    Da Du nun mit 57 Jahren den Beruf an den Nagel hängst und das Leben genießen möchtest, ist davon auszugehen das die finanzielle Absicherung nicht mehr vonnöten ist. Hier wirst Du sicherlich genügend finanzielle Mittel zur Finanzierung des Lebensunterhaltes haben.


    Somit aus meiner Sicht ein weiterer BU-Schutz unnötig.


    Somit wäre die Lösung 1 ... Herauskündigung der BU Zusatzversicherung. Mit dem freiwerdenden Betrag kannst Du


    a) den Sparbeitrag erhöhen, ergibt letztendlich eine höhere Ablaufleistung
    b) Dir etwas schönes anderes leisten und den Beitrag verringern (da verringerte Risikokosten) und die Ablaufleistung gleich belassen.


    Steuerlich ist es kein Neuvertrag und es tritt somit keine Änderung ein.

    Nichts, da es für Erben der zweiten Ordnung keinen Pflichtteil gibt.


    Sprich Sie sind Alleinerbe,müssen aber das Erbe was über dem Freibetrag von T€ 20 liegt versteuern.

    Es sollte auch beachtet werden, dass Versicherungslösungen das Risiko "Langlebigkeit" absichern ... das sollte man nicht unterschätzen, ob die Sterbetafeln der Versicherungen nun positiv oder negativ sind möchte ich in diesem Beitrag nicht beantworten.


    Freie Berufe leben laut einer Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke im Schnitt ca. 10 Jahre länger wie der "normale Bürger". Sprich diese Zeit sollte mit dem frei aufgebauten Vermögen auch zu finanzieren sein.

    In diesem Zusammenhang sind aber auch die entsprechenden steuerlichen Regelungen zu beachten, sprich je nach individueller Besteuerung kann die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu versteuern sein. Eine Leistung aus einer privaten Versicherung lediglich mit dem Ertragsanteil.


    Somit bleibe ich bei meinen gewohnten Zitat: "Es müssen alle Faktoren geprüft werden, eine pauschale Aussage die für alle gilt, ist schwer zu treffen."

    Ich würde mich mit pauschalen Aussagen tendenziell zurückhalten und einfach sagen .. es kommt auf den Einzelfall an, denn jede finanzielle Situation des Käufers, Lage der Wohnung, Kreditkonditionen ist anders.


    Und es gibt für beide Seite genügend Vor- und Nachteile .. je nachdem welche ich jetzt bevorzugen möchte.

    @muc dafür gibt es ja noch eine Geschichte, die nennt sich "Selbstauskunft" und hat bei kreditfinanzierenden Banken eine ebenso hohe Priorität wie eine Schufa-Auskunft.


    Und hier werden alle Vermögenswerte entsprechend aufgeführt.


    Nur habe ich in meiner beruflichen Karriere wenig Millionäre kennengelernt, die Ihr Auto fremdfinanziert haben :)