Beiträge von WolfK

    Hallo,
    wie sieht es aus mit der Beitragszahlungspflicht von Krankenversicherungsbeiträgen?


    Sachverhalt:


    Anfang Januar wird eine Einmalzahlung einer seit ca. 35 Jahren gehalten Direktversicherung fällig, auf die ca. 18 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen würden.


    Der Versicherer ist verpflichtet, die Auszahlung an meine deutsche Krankenkasse zu melden.


    Bei Wohnsitz im Ausland entfällt dieses.


    Da eh eine Wohnsitzverlegung nach Österreich geplant war, macht es Sinn, die Wohnsitzverlegung bereits zum Jahresende zu vollziehen.


    Dazu würde die deutsche Versicherung zum 31.12.2018 gekündigt und in Österreich der lokalen Versicherung beigetreten. (Sicherheitshalber besteht auch noch eine Auslandsreisekrankenversicherung, um vorübergehend evtl. Umstellungsverzögerungen abzufangen.)


    Als Bezieher einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente erhebt die DRV keine Einwände gegen den Umzug.


    Frage:


    Nun lese ich im Internet, dass ich als EU-Rentner in der deutschen Krankenversicherung bleiben würde, auch wenn diese in Österreich nur nach Österreichischen Maßstäben leistet.


    Die Auszahlung der Direktversicherung erfolgt jedoch in Österreich, da der Hauptwohnsitz dorthin verlegt wurde.


    Meiner Ansicht nach dürfte diese nicht mehr in D beitragspflichtig sein, da ich dort ja nicht mehr den deutschen SGB-Regeln unterliege.


    Ist der Verbleib in der deutschen Krankenversicherung zwingend und würde die Beitragspflicht trotzdem entfallen?