Hallo Kater.Ka und fredo47,
danke für Eure qualifizierten Antworten.
Natürlich würde ich mich lieber der Meinung von fossibaer.1 anschließen
(siehe:
https://www.finanztip.de/commu…lfreistellung-bei-verlust ),
denn sein Problem wiederspiegelt genau auch mein Problem.
Doch ich muß schon Eurer aussagefähigen und schlüssigen Argumentation folgen und meine durch die Teilfreistellung verminderten Verluste und den damit höheren KapSt-pflichtigen Kapitalertrag akzeptieren.
Der Gesetzgeber hat es also doch so gewollt.
Nochmals Danke und ein schönes Adventwochenende
clas43