Beiträge von clas43

    Hallo Kater.Ka und fredo47,
    danke für Eure qualifizierten Antworten.
    Natürlich würde ich mich lieber der Meinung von fossibaer.1 anschließen
    (siehe:
    https://www.finanztip.de/commu…lfreistellung-bei-verlust ),


    denn sein Problem wiederspiegelt genau auch mein Problem.
    Doch ich muß schon Eurer aussagefähigen und schlüssigen Argumentation folgen und meine durch die Teilfreistellung verminderten Verluste und den damit höheren KapSt-pflichtigen Kapitalertrag akzeptieren.
    Der Gesetzgeber hat es also doch so gewollt. :(


    Nochmals Danke und ein schönes Adventwochenende


    clas43

    Hallo,ich habe folgendes Problem: Steuerrelevanter Verkauf eines Wertpapiers (Aktienfond, gekauft vor 2017): Die Berechnung der KapSt erfolgt somit nach den neuen Steuerregeln: 1. Veräußerungserlös nach Differenzmethode ergibt negativen Wert (also Verlust) 2. Teilfreistellung 30% also auch negativen Wert Das Veräußerungsergebnis nach Teilfreistellung berechnet die Depotbank als Differenz 1.-2. Da das Veräußerungsergebnis zusammen mit dem fiktiven Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 den KapSt-pflichtigen Kapitalertrag ergibt, trägt der negative Teilfreistellungsbetrag zur Erhöhung des KapSt-pflichtigen Kapitalertrages bei. Wäre der Veräußerungserlös positiv (also Gewinn), dann würde der KapSt-pflichtige Kapitalertrag durch eine ebenfalls positive Teilfreistellung abgesenkt.Ist das durch den Gesetzgeber so gewollt oder liegt hier ein Trugschluß meinerseits vor?Ich dachte immer, die Teilfreistellung sollte die Steuerlast mindern.Über eine Antwort würde ich mich freuen.M.f.G.Clas43