ZitatAlles anzeigenJensU und alle anderen:
Weiß nicht, ob das schon mal umfassend als Link irgendwo hier eingestellt wurde, und ob das genau so seine Richtgkeit hat (auch die Anwälte halten sich ja manchmal bedeckt ... müsste... sollte.... etc.):
Bzgl. Darlehensverträgen und Verjährungszeitpunkten
http://www.racaba.de/general-s…echt-hintergrundinfo.html
Hier steht, welche Problematik es mit den eingerechneten Gebühren hat, vor allem bei Verträgen, die man noch bedient
Somit habe ich noch nichts zu beachten, bis der Kredit vollständig getilgt wurde? Habe ich das so richtig verstanden?