Beiträge von kiefer

    vielleicht kann mir jemand hier Auskunft geben. Wir haben 2001 einen Beamtendarlehen gemacht und habe nun die Bearbeitungsgebühren zurückfordern wollen. Die Bank hat dies abgelehnt weil angeblich der Anspruch verjährt sein. Wir zahlen an die Bank aber monatliche heute noch unsere Raten. Die Frage ist bei einem Beamtendarlehen entspricht es der Tatsache das die Bank Gebühren wirklich verjährt sind. würden sie nicht zumindestens ab 2004 bis jetzt 2014 die Bearbeitungsgebühren ausgerechnet anteilmäßig bezahlt bekommen.