Beiträge von MHarms

    Hallo,


    weiß jemand ob es möglich ist, die Mietpreisbremse (im Januar 2019) auch rückwirkend geltend zu machen?
    Ich bezahle seit April 2017 Miete an meinen Vermieter mit der Angabe "unter Vorbehalt" und hatte ihn damals bereits gerügt, da die Miete meines Vormieters deutlich niedriger war.
    Ich frage mich nun ob es möglich ist, die Mietpreisbremse rückwirkend geltend zu machen. Bisher habe ich davon abgesehen, weil ich keinen "Beweis" für die niedrigere Mite des Vormieters habe (ich erreiche ihn nicht mehr), und ich einen Anwalt zu bezahlen hätte (bei einem Mieterschutzbund wurde damals von geringen Erfolgsaussichten gesprochen).


    Vielen Dank und beste Grüße,
    MH