Beiträge von projectx

    Hallo zusammen,


    ich habe ein paar Fragen zur Rückkehr in die GKV.


    Ich bin aktuell in der PKV versichert und deutlich unter 55 Jahren. Nach meinem Verständnis werde ich versicherungspflichtig, sobald ich die JAEG unterschreite. Ich bin Angestellter und beziehe ein monatliches Festgehalt, welches durch 4 Quartalsprovisionen (exaktes Wording aus dem Arbeitsvertrag und den Gehaltsabrechnungen) im Jahr ergänzt wird.


    Die Quartalsprovisionen sind gekoppelt an das Erreichen von individuellen Zielen. In der Annahme, dass ich alle Ziele erreiche bekomme ich 4 x jährlich einen Fixbetrag ausgezahlt. Am Anfang des nächsten Jahres wird dann die Zielerreichung des Vorjahres festgestellt. Sofern die Ziele nicht erreicht sind, muss ich das Geld wieder zurückzahlen. Einen Mindestbetrag sieht mein Arbeitsvertrag nicht vor. Es gibt auch keinen Tarifvertrag oder ähnliches.


    Da ich aktuell plane, Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge einzubringen, würde ich ohne die Anrechnung der Quartalsprovisionen unter die aktuell geltende JAEG rutschen.


    Da ich aufgrund meiner persönlichen Situation gern in die GKV zurück möchte, ein paar Fragen:


    1) Nach meinem Verständnis sind die Quartalsprovisionen leistungsbezogene Zahlungen und zählen daher nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt. Liege ich damit richtig?
    2) Wer trifft eigentlich genau diese Einschätzung - die private Krankenkasse, mein Arbeitgeber oder die (neue) gesetzliche Krankenkasse?
    3) Wann tritt die Versicherungspflicht konkret ein? Sobald ich meine Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge einzahle und zu erwarten ist, dass ich dann unterhalb die JAEG rutsche? Oder erst am Ende des Jahres, wenn diese Annahme erwiesen ist?


    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen !


    Viele Grüße !