Beiträge von DietrichKlaus

    Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse:


    Wenn man aus der PKV in die GKV zurück gegangen ist, weil man im Einkommen wieder pflichtversichert ist, dann verlangt die Barmer "freiwillige GKV" - Beträge wenn das Renteneintrittsalter kommt. Die Beiträge sind teurer als
    wenn man nur den Rentenbetrag als Berechnungsgrundlage nimmt. Dazu schreibt die Barmer :
    Hierzu müssen sie seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraumes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder familienversichert
    (§10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V) gewesen sein.
    In allen Artikeln wird darüber nichts geschrieben , ist das nun eine Sache die nur die Barmer so sieht oder ist das generell so ?
    Die Versicherungszeiten waren :
    1.10.1956 - 31.12.1976 Barmer
    1.11.1977-30.11.1992 PKV
    01.12.1992 - 18.07.2002 Barmer
    Wer weiß da etwas näheres oder kann einen Tipp geben ?