Vielen Dank!
Die Fragen habe ich der Mitarbeiterin einer in Frage kommenden GKV heute in der Tat schon gestellt. Ich wollte aber nochmal eine zweite Meinung dazu einholen, zumal auch die Antworten aus der GKV nur mündlich waren.
Mir wurde u.a. gesagt, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr aktuell sein würde, sie war - wie oben angemerkt - "tatbestandsbezogen", bezog sich also auf die damals vorliegende Arbeitslosigkeit und steht nicht in Zusammenhang mit der derzeitigen Tätigkeit beim aktuellen Arbeitgeber.
In Bezug auf 2) hat man mir gesagt, dass es prinzipiell egal ist, was man vor Eintritt in die Versicherungspflicht verdient. In dem Moment, in dem der Arbeitgeber ein neues Gehalt meldet, wird auf die folgenden 12 Monate hochgerechnet. Die Vers.-pflicht tritt also sofort ein.
Und zur Ergänzung: nein, einfach ist es sicher nicht. Ich habe allerdings schon jetzt alle Möglichkeiten ausgereizt, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Mir ist auch klar, dass einige Tarifbestandteile ab 60. Lebensjahr bzw. Rentenbeginn wegfallen. Trotzdem glaube ich nicht daran, dass der Beitrag im Jahr 2030ff. unter den Beitrag für eine freiwillige Vericherung in der GKV sinken wird.
Die Beitragserhöhungen meiner PKV von zuletzt rund 25% in 2016 und noch einmal rund +20% für 2019 zeigen überdies, dass die Entscheidung richtig ist. Es geht nicht mehr nur darum, als Rentner freiwillig versichert zu sein. Auch in den nächsten 6 Jahre dürfte als freiwillig gesetzlich Versicherter eine nicht unerhebliche Beitragsersparnis zu erwarten sein - auch wenn das nur eine (allerdings ziemlich plausible) Spekulation ist. Es ist offensichtlich, dass auch die PKV den demographischen Wandel spürt. In Zusammenhang mit der aktuellen Lage auf den Finanzmärkten ist m.E. nicht zu erwarten, dass sich die Beiträge in den nächsten Jahren stabilisieren.