Beiträge von chlapf

    Vielen Dank!


    Die Fragen habe ich der Mitarbeiterin einer in Frage kommenden GKV heute in der Tat schon gestellt. Ich wollte aber nochmal eine zweite Meinung dazu einholen, zumal auch die Antworten aus der GKV nur mündlich waren.


    Mir wurde u.a. gesagt, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr aktuell sein würde, sie war - wie oben angemerkt - "tatbestandsbezogen", bezog sich also auf die damals vorliegende Arbeitslosigkeit und steht nicht in Zusammenhang mit der derzeitigen Tätigkeit beim aktuellen Arbeitgeber.


    In Bezug auf 2) hat man mir gesagt, dass es prinzipiell egal ist, was man vor Eintritt in die Versicherungspflicht verdient. In dem Moment, in dem der Arbeitgeber ein neues Gehalt meldet, wird auf die folgenden 12 Monate hochgerechnet. Die Vers.-pflicht tritt also sofort ein.


    Und zur Ergänzung: nein, einfach ist es sicher nicht. Ich habe allerdings schon jetzt alle Möglichkeiten ausgereizt, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Mir ist auch klar, dass einige Tarifbestandteile ab 60. Lebensjahr bzw. Rentenbeginn wegfallen. Trotzdem glaube ich nicht daran, dass der Beitrag im Jahr 2030ff. unter den Beitrag für eine freiwillige Vericherung in der GKV sinken wird.


    Die Beitragserhöhungen meiner PKV von zuletzt rund 25% in 2016 und noch einmal rund +20% für 2019 zeigen überdies, dass die Entscheidung richtig ist. Es geht nicht mehr nur darum, als Rentner freiwillig versichert zu sein. Auch in den nächsten 6 Jahre dürfte als freiwillig gesetzlich Versicherter eine nicht unerhebliche Beitragsersparnis zu erwarten sein - auch wenn das nur eine (allerdings ziemlich plausible) Spekulation ist. Es ist offensichtlich, dass auch die PKV den demographischen Wandel spürt. In Zusammenhang mit der aktuellen Lage auf den Finanzmärkten ist m.E. nicht zu erwarten, dass sich die Beiträge in den nächsten Jahren stabilisieren.

    Hallo,


    die Überschrift des Threads trifft es auch in meinem Fall ganz gut. Wollte daher kein neues Thema anlegen.


    Ich werde im November 2019 mein 55. Lebensjahr vollenden und ab ca. April 2019 in Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber gehen. Ich bin seit April 2001 in der PKV und möchte gern wieder in die GKV gehen, in der ich vorher war. An die gleiche Krankenkasse werden derzeit auch die Sozialbeiträge abgeführt.


    Meine offenen Fragen:

    • Ist die "Befreiung von der Versicherungspflicht" noch gültig, wenn sie 2006 aufgrund einer kurzen Arbeitslosigkeit erfolgte? Oder ist diese "tatbestandsbezogen" und damit nicht mit der aktuellen bzw. in 2019 zu erwartenden Beschäftigung verbunden?
    • Tritt eine Versicherungspflicht auch dann ein, wenn z.B. in den ersten Monaten ein hochgrechnet deutlich über der JAEG liegendes Gehalt gezahlt wird? Wird das Kalenderjahr zur Berechnung des zu berücksichtigenden Gehalts herangezogen oder tritt die Versicherungspflicht sofort ab Beginn der neuen Beschäftigung und dem dann auf 12 Monate hochzurechnenden Gehalt?
    • Was ist außer dem "Sachbezug PKW" und "VL" noch im zu berücksichtigenden bzw. hochzurechnenden Gehalt enthalten; welche Gehaltsbestandteile werden zur Berechnung herangezogen?

    Freue mich über jede Rückmeldung!




    Besten Gruss