Liebes Finanztip- Team,
ich hoffe, meine Frage wurde so in der Art noch nicht gestellt und habe sie nicht überlesen:
Mein Arbeitgeber bietet mir einen Aufhebungsvertrag zum 31.01. an - Kündigungsfristen werden hierbei eingehalten, von daher laufe ich nicht Gefahr, bzgl. ALG1 gesperrt zu werden. Allerdings liegt die Abfindung bei deutlich über 0.5 Brutto Monatslöhnen; d.h. evtl. wird diese auf das ALG 1 angerechnet.
Ich habe schon einen neuen Job in Aussicht, zum 16.02, möchte aber diese Lücke von zwei Wochen, in der ich arbeitslos bin, nutzen, um aus der PKV herauszukommen. Ich konnte auch schon auf Ihrer Page lesen, dass das prinzipiell möglich ist.
Drei Fragen dazu:
1. Langen zwei Wochen Arbeitslosigkeit aus, um von der PKV in GKV zu wechseln? (Sowohl jetzt als auch nachher liege ich über der Beitragsbemessungsgrenze)
2. Könnte mir die hohe Abfindnung und die damit verbundene (evtl. komplette) Kürzung des ALG1 diese Tour vermasseln? (Voraussetzung für den Wechsel: Bezug von ALG1)
3. Kann es Probleme geben, wenn ich den neuen Arbeitsvertrag noch vor der Arbeitslosigkeit unterschreibe, das Ende als schon vor Beginn absehbar ist?
Vielen Dank für Ihre wertvollen Tipps,
Mango