Ich habe mal eine grundlegende Frage an die Experten.
Beispiel: Kredit wird auf Grund fehlerhafter Widerrufsbelehrung angefochten und
rückgerechnet.
Jetzt hat man aber einen neuen Kredit aufgenommen, den alten Restkredit mit dem neuen abgelöst.
Der alte Kredit wird zurückgerechnet,ergo wäre man mit der Zahlung ja eher fertig gewesen.
Jetzt hat man aufgestockt mit dem neuen Kredit und der neue Kredit ist ja um die Summe erhöht die
zwischen der Neuberechnung und dem neuen Kredit liegt. Kann daraufhin der neue Kredit angefochten
werden weil diese Summe ja auf Grund der Neuberechnung nicht in den neuen Kredit hätte einfließen
dürfen und die Bank Zinsen für ein Darlehen bekommt das ihr nicht zusteht.
Ferner wäre diese Differenz einmal im Erstvertrag (den angefochtenen) und in dem Aufstockungsvertrag
vorhanden (also 2mal)
Das ist wichtig zu wissen, da es alle Folgekredite betrifft, sowohl bei RSV als BG.
Muss man um die Verjährung zu hemmen auch die neuen betroffenen Kredite hemmen lassen?
Es ist schwer zu formulieren aber ich hoffe es ist verständlich formuliert.