Beiträge von hpg

    [quote='elu','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-zurueckfordern?postID=19312#post19312']Yuhu die Targobank wurde vom Gericht verklagt uns die Bearbeitungsgebuehren incl.zinsen und Rechtsanwaltgebuehren zu bezahlen.Targobank hat auch schon zugestimmt.wir sind fertig. Ihr seht alles wird gut.viel Glück noch allen.



    Wurde auch die Nutzung der BG erstattet und eine Neuberechnung des Darlehen durchgeführt (zum marktüblichen Zins)?


    Gruß
    hpg

    EC-Karte schrieb:
    Süddeutsche.de schrieb:Sparer und Anleger können künftig auch bei größeren Streitigkeiten mit ihrer Bank ohne Gericht zu ihrem Geld kommen. Von Januar an gilt für das Schlichtungsverfahren der privaten Banken einverdoppelter bindender Streitwert von 10 000 Euro. Das heißt, die Kreditinstitute sind bis zu diesem Streitwert an die Entscheidung des Ombudsmannes gebunden.



    Das ist auch richtig. es betrifft ab Fälle die ab 01.01.2015 dem Ombudsmann zugestellt werden.
    Diejenigen die ihre alten Ansprüche bis 31.12.2014 beim Ombudsmann eingereicht haben sind soviel ich weiß noch mit dem 5000 Euro Betrag gebunden.

    @MarcusGnull
    hpg Moin,wie genau meinst Du das ? Neuberechnung ? Kann es sein, dass Du das Thema finanztip.de/community/thema/9…-zurueckfordern?pageNo=11 meinst ?Eine Rückabwicklung des Kreditvertrages wegen Bearbeitungsgebühren ist mir leider nicht bekannt. Sorry. Mögen sich bitte die Insider zu Wort melden.



    Ich habe die Bank aufgefordert eine Neuberechnung des Darlehen zum marktüblichen Zins der Bundesbank vorzunehmen (genau wie bei der RSV) da der Kreditbetrag nicht mehr stimmt und sich die Bank nach Abzug der BG im Folgedarlehen(Aufstockung) von einem falschen Darlehensbetrag ausgegangen ist.
    Deshalb die Frage ob es schon jemand geschafft hat eine Neuabrechnung des Darlehen zu bekommen.

    Es ist schön für alle die ihre BG und Zinsen zurückbekommen haben
    aber ist denn irgendeiner darunter bei dem die Bank oder Sparkasse das
    Darlehen mit marktüblichen Zinsen neu berechnet hat?
    Diese Frage interessiert mich brennend und ich glaube nicht nur mich.
    Also, wie sieht es denn aus?

    So, der erste Schritt ist geschafft. Die Targobank hat drei von vier BG zurückbezahlt.
    Auf die vierte BG ist sie weder im Schreiben eingegangen noch hat sie sich in irgendeiner Form dazu geäußert.
    Die 4. BG ist von 1998 und die letzte Rate wurde 10/2005 bezahlt,war also noch nicht komplett verjährt.
    Die Zinsen,die Nutzung und die Neuberechnung der Kredite wurde in allen Fällen noch nicht erbracht.
    Jetzt ist eine Mahnung mit letzter Frist für die Forderungen raus.
    Ich werde auf keinen Cent verzichten und die Angelegenheit auch anwaltlich durchziehen.
    Aber die Bank kann sich erst mal in Sicherheit wiegen,alle Sachen sind schon lange beim Ombudsmann damit ja keine
    Verjährung eintreten kann. Heute noch einmal eine Mail an die Targo zur Erinnerung :):):):)
    damit sie mich nicht vergisst, :D

    Auch bei dir gilt das gleiche wie ich zu @emmaerdbeere geschrieben habe.
    Hampelt und hadert nicht so mit den Ombudsmännern.....Mahnbescheid. Sollte bei den Summen, die hier einige zurückbekommen können, wohl vorab drin sein.


    Risioko gibts immer, bei allen Dingen die man zu lange in Frage stellt.


    Ran an die Buletten.....die Bank gibt den Senf dazu


    Ich würde erst einmal den Ombudsmann nehmen,wenn erst ein Mahnbescheid raus ist kann der Ombudsmann nicht mehr tätig werden.

    So, kann jetzt auch die komplette Abwicklung (BG + Zinsen) von der Santander vermelden.


    Mein Verlauf:

    • 29.10.14 2 Einwurf-Einschreiben an die Santander
    • 11.11.14 2 Standard-Antworten von der Santander
    • 18.11.14 2 Überweisungen der BG von der Santander
    • 21.11.14 2 E-Mails an Santander wg. Zinsen
    • 27.11.14 1 Standard-Antwort von Santander
    • 16.12.14 1 Telefax an die Santander
    • 22.1214 1 Antwort-Schreiben von der Santander (im Interessse einer weiterhin...)
    • 23.12.14 2 Überweisungen der Zinsen von der Santander

    Frohe Weihnachten!
    ;)



    Hat den die Santander den Kredit auch mit marktüblichen Zinsen neu berechnet?

    Nein, der nächste Kredit hat keine RSV. Das Sondertilgen ist ja nicht gemeint.
    Die Darlehenssumme für das neue Darlehen ist ja um den Betrag höher den ich aus dem Widerruf der RSV
    erhalte. Beispiel 10000 Kredit, 1000 Eure RSV =11000 Rate 500 x 10 Monate =5000
    dann Aufstockung des Kredites auf 10000 = Rest 6000+4000 zur freien Verfügung


    Ohne RSV hätte bei gleicher Rechnung so ausgesehen:
    10000 Kredit, 1000 =10000 Rate 500 x 10 Monate =5000
    dann Aufstockung des Kredites auf 10000 = Rest 5000+5000 zur freien Verfügung


    Das bedeutet das man im neuen Darlehen die Differenz von 1000 nicht hätte finanzieren müssen.


    Das alles mal vereinfacht ohne Zinsen

    Ich habe mal eine grundlegende Frage an die Experten.


    Beispiel: Kredit wird auf Grund fehlerhafter Widerrufsbelehrung angefochten und
    rückgerechnet.


    Jetzt hat man aber einen neuen Kredit aufgenommen, den alten Restkredit mit dem neuen abgelöst.
    Der alte Kredit wird zurückgerechnet,ergo wäre man mit der Zahlung ja eher fertig gewesen.
    Jetzt hat man aufgestockt mit dem neuen Kredit und der neue Kredit ist ja um die Summe erhöht die
    zwischen der Neuberechnung und dem neuen Kredit liegt. Kann daraufhin der neue Kredit angefochten
    werden weil diese Summe ja auf Grund der Neuberechnung nicht in den neuen Kredit hätte einfließen
    dürfen und die Bank Zinsen für ein Darlehen bekommt das ihr nicht zusteht.
    Ferner wäre diese Differenz einmal im Erstvertrag (den angefochtenen) und in dem Aufstockungsvertrag
    vorhanden (also 2mal)
    Das ist wichtig zu wissen, da es alle Folgekredite betrifft, sowohl bei RSV als BG.
    Muss man um die Verjährung zu hemmen auch die neuen betroffenen Kredite hemmen lassen?


    Es ist schwer zu formulieren aber ich hoffe es ist verständlich formuliert.

    Danke für die Info.... wenn ich das richtig verstehe muss ich, wenn ich die RSV wieder haben will auch den Kreditvertrag kündigen, oder? der von 2008 wurde abgelöst, das wär dann ok sofern ich die RSV zurück verlangen kann aber einer läuft noch und den kann ich mir nicht leisten zu kündigen...



    Ich meine irgendwo gelesen zu haben das du nur die RSV kündigen musst,aber auch nur diese.
    Dadurch wird auch das Vertragsverhältnis ungültig da der Vertrag als nachgelagerte Kündigung zu
    verstehen ist. Es muss dann eine Neuberechnung stattfinden.

    Ich habe versucht mich einmal einzulesen aber ich habe da eine sehr wichtige Frage zur Berechnung der Zinsen bei der Neuabrechnung des Kredites.


    Restschuldversicherung + Zinsen 5 %über den Basiszinssatz = OK
    ´Zinsen die man dafür bereits bezahlt hat =OK wird dem Kreditvertrag entnommen


    Nettodarlehen für die Neuberechnungmit welchen Zinsen
    Ich habe mal eine Tabelle gefunden https://www.bundesbank.de/Reda…df?__blob=publicationFile
    und ich meine bei aufgestockten Krediten muss man von dem niedrigen Zinssatz für sonstige Kredite ausgehen weil es sich ja um eine Konsolidierung handelte.
    Welchen Zinssatz muss man von der Tabelle für die Neuberechnung nehmen? Als Beispiel mal den Februar 2006 nehmen.

    So jetzt habe ich noch einmal Nägel mit Köppe gemacht.


    Ich hatte die Targobank bei 4 Verträgen per Einschreiben um Rückerstattung gebeten und bis heute nix gehört.Jetzt habe ich sie noch einmal per Einwurf Einschreiben freundlich daran erinnert und zugleichl per Einwurf Einschreiben die Unterlagen zum Ombudsmann geschickt.
    Meine 4 Verträge werden,egal was kommt nicht verjähren. Morgen habe ich Zugriff auf ein Fax und schicke dem Ombudsman die gesammelten Werke zu.
    Mal schauen was jetzt passiert,

    Wenn man auf der Seite der VZHH in der Suche "Widerrufsbelehrung" eingibt und bei den Ergebnissen "Dateien" öffnet, findet man eine PDF VZHH_Auswertung.
    Dort kann man schon mal eine Statistik über geprüfte Belehrungen anschauen und grob prüfen ,ob man dazugehört .


    Ich habe mal nachgeschaut und finde diese Listen klasse. Leider ist nicht ein Fall der die Targobank betrifft dabei, das wundert mich doch sehr wo sie doch zu denen gehört die am meisten betroffen sein müssten. Gibt es da noch andere Listen oder habe ich da was übersehen.

    [quote
    @hpg Die meisten Urteile gab es für Verträge ab 2002. Du kannst aber deinen Vertrag bei der VZHH für ca. 70€ und ein paar Monate Wartezeit vorab prüfen lassen![/quote]



    Ich habe mal versucht Urteile vor 2002 zu finden. Leider ohne Erfolg. Das mit der VZHH werde ich wohl wahrnehmen und den Vertrag prüfen lassen.


    PS: Hat irgendjemand denn einen Link zu den entsprechenden Urteilen vor 2002, am besten noch wenn es gegen die Citibank/Targobank gerichtet ist?