Beiträge von jolly

    @jolly (S.386)


    Haben Sie auch die Zinsen von der VW-Bank zurückgefordert? Denn das Schreiben der Bank bezieht wegen des Verzichts auf die Erhebung der Einrede der Verjährung 'nur' auf "die mit ihrem Schreiben geltend gemachten Ansprüche". Sollten Sie keine Zinsen von der VW-Bank gefordert haben, würden diese auch vom Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung nicht erfasst!!!


    Ja ich habe auch die zinsen zurückgefordert ! Bedeutet das nun also das die verjährung nicht am 31.12.14 eintritt ?
    Und ich wüsste auch gerne wie ich jetzt weiter vorgehe da bisher noch nicjt gezhalt wurde !?

    Hallo liebe leute !!


    Ich hab da mal ne frage !


    Ich habe vor 3 wochen meine kreditbearbeitungsgebühren bei der vw bank zurückgefordert !


    Ich habe die frist auf 3 wochen gesetzt , also zum 15.12.14 !


    Vor 1 woche kam ein brief in dem stand :


    Im hinblick auf die mit ihrem schreiben geltend gemachten Ansprüche werden wir uns nicht auf Verjährung berufen , soweit die Ansprüche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verjährt sind und spätestens mit ablauf des 31.12.14 zu verjähren drohen. Soweit also zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verjährung eingetreten ist, müssen Sie nicht befürchten , dass diese mit ablauf des 31.12.14 eintritt. Insoweit müssen sie daher auch keine verjährungsmindernden Maßnahmen einleiten, insbesondere keine klage erheben oder Mahnbescheid beantragen.


    Wir werden unaufgefordert auf sie zukommen.


    Wie gehe ich jetzt am besten weiter vor ?
    Bedeutet dieses schreiben gleichzeitig verjährungs minderung ?


    Mfg