@jolly (S.386)
Haben Sie auch die Zinsen von der VW-Bank zurückgefordert? Denn das Schreiben der Bank bezieht wegen des Verzichts auf die Erhebung der Einrede der Verjährung 'nur' auf "die mit ihrem Schreiben geltend gemachten Ansprüche". Sollten Sie keine Zinsen von der VW-Bank gefordert haben, würden diese auch vom Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung nicht erfasst!!!
Ja ich habe auch die zinsen zurückgefordert ! Bedeutet das nun also das die verjährung nicht am 31.12.14 eintritt ?
Und ich wüsste auch gerne wie ich jetzt weiter vorgehe da bisher noch nicjt gezhalt wurde !?