Die Abschlussgebühr ist zum Zeitpunkt des Vertragsschluss entstanden und somit "versunken". Eine Erstattung kommt regelmäßig nicht in Betracht, außer es ist etwas anderes in den Vertragsbedingungen geregelt.
Auf eine Kündigung der Bausparkasse kannst du durch eine eigene Kündigung selbst reagieren. Sie kommt dann, ist die Kündigungsfrist der Bausparkasse länger, ihrer zuvor.
Selbst wenn du selbst kündigst, wird die Bausparkasse die Abschlussgebühr nicht erstatten. Ich halte die Aussage eines Beraters für Blendung, solange du keine Zusicherung in Textform hast.