Beiträge von Pizzabaecker

    Ich habe gelernt dass Verwaltungsgebühren eine Form von Bearbeitungsgebühren sind und ich deswegen meinen Verwaltungskostenbeitrag zurückfordern kann. Dafür kann ich auch die Zinsen berechnen und das alles per Musterbrief anfordern.


    Was ich jetzt leider nirgends gefunden habe ist ob ich auch einen jährlichen Verwaltungskostenbeitrag (0,1 % der Baudarlehenssumme) zurückfordern kann bzw. wo so ein Musterschreiben ist. Ich kann ja nicht einfach das Musterschreiben erweitern, oder doch ?