Beiträge von Rosemarie2000

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da ich Rentner(63 Jahre und mit Abschlag) bin und das angesparte Kapital in einem Betrag ausbezahlt bekommme, bleibt der Betrag steuerfrei. Muss ich diesen trotzdem in der Zeile 36 in der Anlage R bei der Steuererklärung angeben ?

    Ich habe seit 2002 eine Betriebliche Altersvorsorge (KombiPakt), dieser wird im Jahr 2019 als Einmalzahlung ausgezahlt und setzt sich zusammen aus meinen Beiträgen und die Beiträge meines ehemaligen Arbeitgebers. Das ich KV Beiträge auf 10 Jahre bezahlen muss weil ich über die Freigrenze komme ist mir bewusst. Aber wie verhält es sich bei diesen sogenannten Altverträgen mit der Besteuerung ? Muss ich als Rentner die gesamte Einmalzahlung versteuern oder ist es steuerfrei weil der Vertrag schon so lange läuft und ich über 63 Jahre alt bin. Ich bin dankbar für jeden Hinweis.

    Vielen lieben Dank für die schnelle Information.
    Leider kann ich die zweite BAV nicht verschieben. Sie wird lt. Schreiben von gestern am 31.1.2019 auf mein Konto überwiesen. Sollte sich genannte Freigrenze (wäre schön wenn ich wüsste wie sich diese genau nennt :) ) bis 2025 voraussichtlich auf 176,25 erhöhen, würde ich ja dann keine Beiträge mehr zahlen. Dann muss ich eben die nächsten Jahre (sollte die Regierung bis dahin nichts änderen) die Beiträge abführen.
    Nur noch ein kurze Frage: Wird die gesamte Kapitalleistung von 19.000 Euro gerechnet ? da auf meiner Abrechnung (KombiPakt) die ich gestern bekommen habe die Beiträge gegliedert sind in 1. VO I Baustein 2. VO II Baustein (das sind die selbst gezahlten Beiträge und in 3. VO III Baustein. Die 1. und 3. Beiträge sind von der Fa. geleistet worden.

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage:
    Ich habe im Jahre 2014 eine Betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 8000€ ausbezahlt bekommen und musste dafür keine Beiträge zur KVV abführen. Von 2016 bis Anfang 2018 war ich privat pflichtversichert und musste in dieser Zeit auch für die 8000€ Beiträge leisten. Seit 1.3. 18bin ich Rentner und habe seitdem keinen Zusatzbeitrag mehr bezahlt aber jetzt bekomme ich am 31.1.19 aus einer weiteren Betrieblichen Altersvorsorge ca. 19000€. Muss ich dann wieder KVV Beiträge dafür leisten und auch für die 8000€ ? Und wie lange ?
    Ich habe jetzt folgendes ausgerechnet hoffe es ist richtig so:
    Auszahlung 2014 - 8000 Euro = 120 Monate = mtl. 66,66 Euro (unter der Freigrenze- Leider weiss ich nicht wie sich die Freigrenze nennt) bis 2024.
    Auszahlung 2019 - 19000 Euro = 120 Monate = mtl. 158,33 Euro (evtl. unter der Freigrenze bis zu 2024), da aber dann beide zusammengerechnet
    werden und dann = 224,99 Euro ergeben, müsste ich KVV Beiträge bezahlen.
    Ab 2025 (gehen wir davon aus das die Freigrenze bis dahin über 158,33 Euro liegt) müsste ich keine Beiträge zur KVV mehr bezahlen wenn ich sonst nichts mehr als BAV dazu bekomme.
    Danke im voraus für eine Antwort.