Beiträge von Horst12

    Liebe Finanztip Community,


    auf die von mir ausgehende Kündigung hin, stellte mich mein Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unter Lohn-Fortzahlung frei. Die Freistellung wurde mir mündlich mitgeteilt. Bis zum Kündigungszeitpunkt sammelten sich einige Urlaubstage und mehr als 100 Überstunden an. :saint:


    Mir stellt sich die Frage, inwiefern der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die angesammelten Überstunden auszuzahlen. =O


    Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer unter Anrechnung noch bestehender Urlaubsansprüche freizustellen.


    Zudem wurde mir zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses mitgeteilt, dass ich unter Anrechnung sowohl sämtlicher Urlaubsansprüche als auch Überstunden freigestellt wurde. Dies würde aus meiner Sicht bedeuten, dass meine Überstunden verfallen, obwohl hierzu keine Regelung getroffen wurde.


    Wie seht ihr das Thema? Macht es aus Eurer Sicht Sinn Einspruch gegen diese Vorgehensweise zu erheben?


    Vielen Dank für Eure Antworten schon jetzt, :thumbup:
    Horst