Beiträge von kos92

    Hallo wksiebert,
    vielen Dank für den wertvollen Hinweis.
    Auch ich habe ein solches Preiserhöhungs-Schreiben bzgl. meines Gasliefervertrages von der BEV erhalten.
    In den AGB findet sich im Kapitel 5. ( Preisänderungen) folgender Absatz 5.9 :


    Soweit Preise garantiert sind, gelten diese bis zum Ende des Garantiezeitraums jeweils
    mit den nachfolgend genannten Einschränkungen (eingeschränkte Preisgarantie): Die
    Preisgarantie gilt nicht für Preisanpassungen infolge von Änderungen der gesetzlichen
    Umsatzsteuer; diese werden gemäß Ziffer 5.8 der AGB an den Kunden weitergegeben.
    Die Preisgarantie gilt auch nicht bei Preisanpassungen infolge von Änderungen der Gassteuer,
    der Konzessionsabgabe, sonstiger gesetzlicher Abgaben oder Belastungen aufgrund
    deutscher oder europäischer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien bzw. sofern
    nach Vertragsschluss neue Steuern, Abgaben oder staatlich veranlasste Belastungen
    für die Belieferung oder Verteilung von Gas wirksam werden. Solche Preisanpassungen
    erfolgen gemäß Ziffer 5.1 bis 5.7 der AGB.


    Auf Basis dieser AGB ist eine Preiserhöhung bei Verträgen mit Preisfixierung nicht zulässig, insofern sie sich nicht aus gesetzlichen Vorgaben ergibt.


    Eine Nutzung des Sonderkündigungsrechtes würde , nach meiner Einschätzung, auch bei mir zum Ausfall des Neukundenbonus / Sofortbonus führen


    Ich werde, wie sie, per email einen schriftlichen Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen und ihren Hinweis auf die kostenpflichtige Zurückweisung erhöhter Monatsabschläge in das Schreiben einbinden.


    Vielen Dank und viele Grüße
    kos92