Sehr geehrte Finanztip-Leser/innen,
auch ich bin leider vor einem Jahr Kunde der BEV Strom geworden nach Preisvergleich und Vermittlung durch check24.de, als wir in unser Haus eingezogen sind. Mit Eingang einer unverschämten Preiserhöhung habe ich den Jahresvertrag zum 28.08.18 (nach 12-Monaten) gekündigt und bis heute weder eine Jahresabrechnung noch eine Endabrechnung erhalten. Die BEV schuldet mir bis heute mehrere hundert Euro aus überzahlten Abschlägen.
Wie viele andere BEV Kunden habe ich mehrfach per Mail und telefonisch dort erst freundlich, dann nachdrücklich um die Abrechnung und Überweisung gebeten. Auf Mails mit Fristsetzungen reagiert man dort überhaupt nicht, Telefonate werden immer hinhaltend und mit vielen Zusagen und Verständnis, aber immer ohne Ergebnis beantwortet. Eine Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG blieb bisher auch unbeantwortet.
Und ich lese aus den Berichten hier und in anderen Portalen, dass es vielen Kunden so ergeht. Noch nie habe ich von einer Rückzahlung des Guthabens gelesen!
Ich werde jetzt die Schlichtungsstelle Energie e.V. einschalten, glaube aber nicht an deren erfolgreiches Einwirken. Selbst wenn ich mein Geld erhalte, geht das Hunderten anderen Kunden genauso. Das kann auch so nicht sein, denn solche Anbieter wie BEV Energie müssen vom Markt oder müssen sich an Recht und Gesetz halten, denn das Hinauszögern von Abrechnungen dient offenkundig dem Ziel der ungesetzlichen Bereicherung. Man stelle sich vor, wie viele Kunden ihreForderung aufgeben, um sich nicht weiter zu ärgern. Die BEV agiert somit nicht nur unlauter, sondern kriminell.
Deshalb sollten schnellstmöglich:
1. Vergleichportale wie verifox oder check24 BEV aus ihrem Portal ausschließen
2. BEV Energie ggfls. mit anderen "schwarzen Schafen" auf eine Art Warnliste bei den Verbraucherportalen gesetzt werden und
3. die betroffenen Verbraucher sich zusammen schließen, um gemeinsam zivilrechtlich und strafrechtlich gegen BEV vorzugehen.
Meine Frage deshalb an Betroffene oder rechtskundige Leser zur Vorbereitung eines weiteren Vorgehens:
- Hat schon jemand und nach welcher Zeit und mit welchem Aufwand sein vollständiges Guthaben von BEV Energie erstattet bekommen?
- Wer hat schon einmal den zivilrechtlichen Wegen gegen BEV beschritten und mit welchem Ergebnis?
- Wer ist bereit, sich einer Strafanzeige in gleichgelagertem Sachverhalt als Geschädigter anzuschließen? Der strafrechtliche Vorwurf gegen BEV bei fortgesetzem Ausbleiben der Zahlung ist Veruntreuung.
Ich freue mich auf Ihre sachlichen Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
F.Hellmuth