Beiträge von jpi

    @jpi,


    genau das ist laut meinem RA strittig, ob durch die Zahlung der BG die Verjährung gehemmt ist. Ich würde mich mal nicht drauf verlassen und lieber sofort Zinsen per FAX und Frist bis nächsten Dienstag nachfordern. Und wenn es ein größerer Betrag an Zinsen ist, würde ich auf Nummer sicher gehen und zeitgleich Ombudsmannverfahren zur Hemmung der Verjährung einleiten, sonst läuft Dir leider die Zeit davon.


    Danke nelli,
    hab ich mir schon gedacht. Briefe für den Ombudsmann hab ich gerade fertig gemacht. Noch eine Frist hat glaube keinen Sinn, da mir die DKB ja geantwortet hat, für sie ist der Fall erledigt mit der Rückzahlung der BG. Schade das die Mitarbeiter des Ombudsmann's unter der Sturheit der Banken so leiden müssen vor Weihnachten.

    Hallo liebe Mitstreiter!
    Ich lese seit einiger Zeit still mit. Ich habe von 2 Banken bereits die BG zurückerhalten (Santander und DKB). Natürlich ohne Zinsen. Bei beiden nochmal angemahnt. Die Frist ist am 12.12. verstrichen. Bei der Santander ohne Reaktion. Die DKB hat mir mitgeteilt, das sie mit der Erstattung der BG die Sache als erledigt betrachtet.
    Nun meine Frage: Mit der Erstattung der BG erkennen die Banken doch meine Ansprüche an. Wie ist es da mit der Verjährung? Beginnt die Frist der Verjährung neu ab dem Tag des Geldeingangs auf meinem Konto oder muss ich noch verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen?