Beiträge von Zukunft1

    Vielen Dank für die Informationen.
    Im Übrigen trifft eins davon bei mir zu, was Malapascua geschrieben hat. Ich war mal selbständig, wurde von der gesetzlichen RV befreit und bin seit einigen Jahren aber wieder als Arbeitnehmer tätig und bin immer noch befreit.


    Das ist jetzt aber nicht das Wichtige für mich.
    Wieviel Erbschaftsteuer und deren Freibeträge weiß ich auch. Ich möchte aber wissen, ist das Erbschaft? Oder sind das Hinterbliebenenleistungen oder was anderes?
    Werden darauf Sozialabgaben fällig?

    Sehr geehrtes Finanztip -Team,


    ich habe einen speziellen Fall und benötige dringend Ihren Rat, da mir mein Steuerberater zu diesen konkreten Fall auch keine verbindlichen Aussagen machen konnte.


    Zum Fall:
    Mein Mann ist verstorben und sein Arbeitgeber zahlt mir aus einen Pensionsfond und aus einer betrieblichen Altervorsorge (Kapitalkontenplan) etwas aus.
    Mein Mann war noch Arbeitnehmer als er starb und noch kein Rentner. Die Verträge wurden vor 2005 geschlossen.
    Ich bin auch noch Arbeitnehmer, habe zur Zeit die Steuerklasse 3 und zahle nicht in die gesetzliche Altersversorgung ein. (Falls das relevant sein sollte).


    Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung möchte ich bitte wissen, ob ich die Steuerklasse 6 angeben soll oder soll ich die 6 besser auf mein Gehalt nehmen? Gilt die 6 dann nur für den Monat der Auszahlung? Werden dann auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig ? Gibt es als Hinterbliebene einen Versorgungsfreibetrag? Oder kann man das als Erbschaft ansehen?
    Die Auszahlung aus dem Pensionfond habe ich schon erhalten. Reicht es, wenn ich die Summe bei der Einkommenssteuererklärung angebe? Oder muss ich es sofort dem Finanzamt melden? Gilt hier ebenfalls ein Versorgungsfreibetrag? Wenn nicht, wie wird es versteuert? Als Zweiteinkommen mit Steuerklasse 6? 45%?
    Viele Fragen. Bitte, bitte helfen Sie mir da zeitnah. Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.