Hallo zusammen,
zunächst ein gutes neues Jahr 2019 an Alle.
Ich habe im September 2017 einen außergerichtlichen Vergleich mit meiner Darlehnsbank geschlossen. Vom Vergleichsbetrag wurden € 2.500,- Kapitalertragssteuer, plus € 137,50 Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt. Im Einkommensteuerbescheid 2017 vom 20.08.2018 wird dieser ausgewiesen. Durch den Beitrag im Finanz-Tip vom Dez. 2018 wurde ich auf die Möglichkeit aufmerksam, mir diese abgeführten Steuergelder zurückzuholen. Ich habe am 16.12.2018 eine formlose Forderung auf Änderung des Einkommensteuerbescheids 2017 an das zuständige Finanzamt gesandt. Diese Forderung wurde zwischenzeitlich als Einspruch gewertet und wegen verstrichener Einspruchsfrist abgelehnt. Besteht trotz abgelaufener Einspruchsfrist zum Steuerbescheid 2017 die Möglichkeit, auf eine Rückzahlung der einbehaltenen Steuern zu bestehen? Danke für Eure Kommentare.
Viele Grüße
Peter