Beiträge von Jorma

    Der verlinkte Hinweis ist vollkommen falsch, der Artikel bezieht sich auf Fernreisen.
    Hier kommt die EU-Verordnung Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte in Bussen).


    Aber auch nach dieser Verodnung kommt man zum gleichen Ergebnis: Bei Annullierung der Busfahrt hat der Kunde Anspruch auf Fahrpreiserstattung. Einen Gutschein muß man nicht akzeptieren.

    Danke für den Hinweis. Nach der Verordnung ist die Rechtslage dann ja klar. Ich habe Flixbus vor ein paar Tagen geschrieben. Sofern sie weiterhin auf einem Gutschein bestehen, wende ich mich an meine Bank zwecks Visa Chargeback.




    Ich verstehe halt nicht, warum ein solides Unternehmen wie Flixbus dann hier doch darauf beharrt, dass der Kunde respektive die Kundin den Gutschein akzeptieren soll, obwohl die Rechtslage ziemlich klar ist... Das ist nicht gerade professionell, weil unlauter!

    Ich vermute, das tun sie einfach deshalb, weil es bei vielen Kunden funktioniert. Auch Flixbus möchte nicht für alle nun abgesagten Fahrten die Reisekosten erstatten (das wäre auch für die viel Geld) und da es einige Leute gibt, die das akzeptieren, wird das auch erstmal so durchgezogen. Das mit der Erstattung funktioniert bei der Bahn deutlich besser, dafür zahlt man da auch mehr.

    Hallo liebe Finanztip-Community,


    ich hatte für kommendes Wochenende eine Reise mit Flixbus von Deutschland nach Dänemark gebucht.
    Aufgrund der derzeitigen Situation wurde die Reise nun seitens Flixbus storniert. Nun bietet mir Flixbus die Erstattung der Fahrkarte in Form eines Gutscheins an. Ich solle mich dafür online einloggen und "Buchung stornieren" auswählen.


    Nun ist es so, dass mir ein Gutschein für Flixbus nicht ausreicht. Die Fahrt hat 100 Euro gekostet, zudem sind Flixbus-Gutscheine häufig nur ein Jahr gültig. Ich möchte deshalb gerne das Geld zurück. Flixbus verweist bzgl. der Erstattung als Gutschein in seiner Mail auf die eigenen AGB (Link, hier ist m.E. die Ziffer 5 relevant).
    Was meint ihr/Sie? Hat Flixbus hier recht? In den AGBs steht tatsächlich drin, dass die Erstattung als Gutschein erfolgt. So wie ich es verstehe, bezieht sich der entsprechende Passus aber nur auf den Fall, dass der Kunde storniert. Kann ich hier noch was machen? Ich hatte auch überlegt, über meine Bank das Visa Chargeback-Verfahren anzustrengen (habe mit Kreditkarte bezahlt), ist das evtl. eine Möglichkeit?


    Dankeschön allen im Voraus!