Beiträge von Heidelinde

    Jahrelang wurde die Straße nur ausflickt, wenn z.B. Anschlußrohre in Häuser erneuert wurden.
    Jetzt wird ein Austausch der Gas-, Abwasser- und Wasserrohre fällig, die Straße wird dabei gleich mit erneuert und die Anlieger müssen zahlen, gleich einige Tausend EURO !!!
    Einspüche wurden abgewimmelt. Mittlerweile ist aus der Durchgangsstraße, die eine Anliegerstraße sein sollte, eine Sackgasse geworden,
    damit die schweren LKW's sie nicht mehr als Durchgangsstraße ins Industriegebiet nutzen und kaputt-fahren können - das einzig schöööne !!
    Neue Straßenlaternen wurden jetzt auf die andere Straßenseite plaziert - warum auch immer ! Die Stromleitungen über den Dächern hätte man bei dieser Maßnahme gleich mit unter die Erde legen können, aber die wurden vor 2 Jahren über den Dächern ausgebessert/erneuert ??



    Lt. dem ADAC aus dem Jahr 2010
    "sind die Kosten für das Straßennetz in Deutschland durch Steuern und Abgaben der Nutzer
    (z.B. Mineralöl- und Kfz-Steuer) bereits vollständig gedeckt.
    Weiterhin sind mit den Erschließungsgebühren und den zu zahlenden Grundsteuern Pflicht und Verantwortung des Eigenheimbesitzers erschöpft.
    Straßenausbaubeiträge werden nach den Kommunalabgabengesetzen der einzelnen Bundesländer erhoben und beziehen sich auf einen angeblich besonderen Vorteil für die Grundstücksbesitzer. Er wird willkürlich als individuell messbarer Nutzen deklariert und dient als Grundlage für Beitragsberechnung.
    Interessanterweise bleibt der offensichtliche vorherige – meist jahrelange - Nachteil dagegen verwaltungstechnisch unbeachtet.
    Da die Allgemeinheit jede Straße ohne Einschränkung und mit unterschiedlicher Belastung abnutzen kann, entstehen dem Besitzer des anliegenden Grundstücks keine individuell messbaren Vorteile.

    Unbestritten hat jedoch das Land die Hoheitsrechte über alle Straßen und die daraus entstehenden Verwaltungspflichten, zu denen grundsätzlich die Instandhaltung der Straßen gehört. Diese Hoheitsrechte sind nicht auf Gruppen aufteilbar, ebenso nicht die Verantwortung dafür.
    Straßen sind und bleiben jedoch Allgemeingut und damit können die Kosten nur auf alle Bürger einer Stadt umgelegt werden, also müssen Straßeninstandsetzungen grundsätzlich aus dem Steueraufkommen finanziert werden."



    In einigen Städte/Gemeinden haben sich die Bürger erfolgreich wehren können, leider nicht überall !!!