Beiträge von raymund_99

    Moin @all,
    im Großen & Ganzen kann ich mich den geschilderten Erfahrungen nur anschliessen. Im übrigen auch 'im Detail'. :love:
    Eigener Fall - aktuell -: Kündigung mit Sonderkündigungsrecht auf Grund Änderung des Preises per Schreiben aus Nov. 2018 fristgerecht zum 31.12.2018, Zusendung nochmals Dez. 2018 per Mail an immergrün. Dto. per E-Brf./Einwurf Dez. 18.


    Bis heute natürlich weder Eingangs- noch Kündigungsbestätigung erhalten.


    Neuer Lieferant bestätigt mir heute schriftlich, das immergrün ihm gegenüber einen Wechsel verweigert, da Vertragsbindung bis 31.7.2019 bestehe. :rolleyes:


    Eine korrigierte, nur auf den Abrechnungszeitraum 1.8.17-31.7.18 lautende Rechnung wurde nicht erstellt.
    Die erteilte Lastschriftgenehmigung wurde von daher von mir bereits kurz nach schriftlicher Reklamation der 1. + 2. Schlußrechnung widerrufen und auch bestätigt. Wichtig dabei ist, das dem Energielieferanten im Prinzip eine detaillierte Schlußrechnung auch schriftlich übermittelt wird. Bewirkt u.a. auch eine gute Grundlage zur Bewertung der Höhe eines evtl. Rechtsstreites bei Gericht. Insofern kann ich dem 'Rest' entspannt entgegensehen, da meinerseits garantirt keine Überzahlung geleistet werden wird.


    Ich werde immergrün eine 'fiktive' Schlußrechnung per 31.12.2018 erstellen und per E-Brf/Einwurf verschicken. Ebenso die sich daraus ergebenen monatlichen Energiekosten (natürlich zu den alten Konditionen) mit einem Risiko-Abschlag zahlen. Somit bestätige ich meine Bereitschaft, vertragskonform zu leisten und auch, den sicherlich verbleibenen Streitwert zu drücken. :D


    Bei solcherlei Konstellation/en bitte nicht per E-Brf-Rückschein, da Empfänger die Annahme verweigern kann und die Gefahr besteht, das im Falle eines Rechtsstreites das Gericht auf Fristversäumnis entscheiden kann/muß, da die Info nicht in den 'Empfangsbereich des Adressaten' gelangt ist. Es handelt sich hierbei NICHT um eine Rechtsberatung, sondern nur um einen Tipp. Genaueres zu diesem Thema wäre zu 'googeln' oder obliegt einem RA zur Bewertung.


    Fazit: bei der fiktiven Schlußabrechnung werden meinerseits u.a. auch Positionen wie Schadenersatz, Kosten für PP etc. abgezogen bzw. angedroht (von wegen Einstellung in die Grundversorgung). Auf den Spaß freue ich mich schon heute.
    VG
    raymund_99