Beiträge von Dr. Schlemann

    Hallo zusammen, leicht verspätet trage ich wie gewünscht gerne noch meinen Senf zur Frage Honorarberatung und Nettotarife bei PKV bei. :)


    Die Antwort ergibt sich relativ undramatisch beim Googeln nach "Honorarberatung PKV". Erster organischer Treffer sollte unsere Seite "Honorarberatung" sein, die andere hier gerne verlinken dürfen, ich nicht. Dort wird unter dem Gliederungspunkt "Krankenversicherung: Beratung zu Honorartarifen oder Nettotarifen" relativ ausführlich erklärt, weshalb das keine so gut Idee ist. Außer man zahlt gerne doppelt.


    Die Frage von cfl "Oder reicht da ein normaler Makler?" würde ich verneinen. Es gibt wenige Themen im Bereich Finanzen mit ähnlicher Komplexität und Tragweite. Das sollte schon ein auf das Thema private Krankenversicherung spezialisierter Versicherungsmakler sein. Bei längerem Überlegen fällt mir da möglicherweise jemand ein. :)

    Fun Fact: Von 9 Lebenszeichen von Donald T. hier in der Community sind 7 gesenkte Daumen zu meinen Beiträgen (zwei davon hier in diesem Thread) und eines ein negativer Kommentar zu einem Beitrag von Referat Janders : https://community.finanztip.de…-donald-t/#recentActivity.


    Donald T. , würden Sie aus Ihrem Herzchen zu meinem Beitrag RE: Anstehendes Elterngespräch bei TECIS vielleicht auch noch einen gesenkten Daumen machen? Das bringt doch sonst die ganze Systematik durcheinander und lässt Sie ungewöhnlich freundlich und differenziert erscheinen. :)

    Danke fürs Bedanken Referat Janders. :thumbup: So eine gute Kinderstube ist heutzutage irgendwie etwas seltener geworden.


    Aber das sagten ja schon die alten Sumerer ca. 3.000 vor Christus: "Die Jugend achtet das Alter nicht mehr, zeigt bewusst ein ungepflegtes Aussehen, sinnt auf Umsturz, zeigt keine Lernbereitschaft und ist ablehnend gegen übernommene Werte.“


    Oder Sokrates: "Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt vor den älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten sollte. Die jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ihren Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer."


    :)

    Hallo Jepp2 , die Barmenia ist auf alle Fälle "gut", aber nicht alternativlos. Die Zielerreichung hängt ja stark davon ab, was der jeweiligen Person wichtig ist.


    Die genauen Unterschiede ergeben sich aus einem ca. 150-seitigen Vergleich, den unsere Kunden nach einem ausführlichen, ca. zweistündigen Beratungstermin erhalten. Bei der Beratung besprechen wir die relevanten Auswahlkriterien, die wir dann anhand der Wünsche des Kunden invididualisieren. Bis zum nächsten Beratungstermin hat der Kunde Zeit, alles genau zu studieren. Dann besprechen wir die sich daraus ergebenden Fragen und begleiten bei der Umsetzung.


    Ich versuche hier ja immer gerne weiterzuhelfen. Diesen Prozess mal eben auf die Schnelle in einen kurzen Kommentar einzudampfen, sprengt aber wirklich den Rahmen eines Forums. Gleichzeitig würde es die Gefahr bergen, dass andere so ein "Schnellrating" zur Grundlage ihres Handels machen und dabei wichtige Details übersehen. Es gibt halt nicht nur "die drei Nachteile" eines Tarifs.


    Was spricht denn dagegen, dass Sie sich fachkundig beraten lassen? Natürlich auch gerne bei uns. :)

    Hallo Jepp2 , die Begrenzung bei Heilmitteln auf den 1,1-fachen Satz ist sicherlich ein kleiner Schönheitsfehler im Tarif der Barmenia. Als großen Nachteil würde ich diese Einschränkung jedoch nicht bezeichnen. Die Bezugnahme auf die beihilfefähigen Höchstsätze ist in Beamtentarifen nichts Ungewöhnliches. Ein Vorteil ist, dass diese Höchstsätze immerhin von der Beihilfe als externer Stelle regelmäßig aktualisiert werden, zuletzt z.B. zum 01.05.2023. Da die Preise für Heilmittel auch regional variieren, kann es schon zu Eigenbeteiligungen kommen, die sich jedoch - je nach Häufigkeit der Inanspruchnahme - in einem überschaubaren Rahmen bewegen dürften.


    Es gibt aber noch eine ganze Reihe weiterer relevanter Kriterien für die Auswahl der passenden PKV, siehe unsere Seiten "Auswahlkriterien Krankenversicherung" und dort den Punkt "Wichtig für Beamte". Und es gibt noch ein paar weitere Schwächen des neuen Barmenia Beamtentarifs. Ob dieser Tarif zu Ihnen passt oder eher ein anderer, würde ich an Ihrer Stelle in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem auf das Thema PKV spezialisierten Versicherungsmakler klären. Sollten Sie noch keinen haben, kann ich Ihnen möglicherweise jemand empfehlen. :)


    P.S.: Debeka und Auffahrunfall ist was das Preis-/Leistungsverhältnis angeht eigentlich eine schöne Metapher. :)


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    Bekomme ich leider nicht bzw. nur für einen hohen Beitrag. Daher müsste das ETF-Portfolio im Zweifel auch für eine Berufsunfähigkeit herhalten.

    Der letzte Satz ist leider ein Trugschluss, sofern Sie nicht sicher wissen, dass Ihre BU nicht vor 60 eintritt. Wie auf unserer Website "Berufsunfähigkeitsrisiko" unter dem Stichwort "Ich spare lieber, um gegen Berufsunfähigkeit vorzusorgen" genau beschrieben und berechnet, ist Sparen normalerweise keine wirkliche Alternative.


    Sollten Sie allerdings wirklich keine BU (auch nicht über Aktionen mit eingeschränkten Gesundheitsfragen?) und auch keine alternative Absicherung (Grundfähigkeitsversicherung, Schwere Krankheiten Vorsorge, etc.) bekommen, dann bleibt Ihnen nun mal nichts Anderes übrig als noch sportlicher zu sparen und zu hoffen. Oder reich zu heiraten? :)

    Einfach mal auf unserer Website nach dem Stichwort "Passivdynamik" suchen - und das Ergebnis hier dann gerne verlinken. :)


    Hier ein Auszug:

    "Bei Berufsunfähigkeit werden die Beiträge zur Altersvorsorge mit Dynamikerhöhungen (z.B. 10% p.a.) beitragsfrei weiterbezahlt (teils als „Airbag“ bezeichnet). Durch diese „Passivdynamik“ wächst die Altersvorsorge im BU Fall und gleicht so die mangels weiterer Einzahlungen reduzierte gesetzliche Rente aus. Dieser Baustein ist letztlich eine kleine zusätzliche BU in Höhe des Altersvorsorgebeitrags mit Dynamik und kostet einen entsprechenden zusätzlichen Beitrag."

    Die Frage ist einfach zu beantworten: Die Pflicht zum Dynamikwiderspruch bei Überschreiten von 70% des Bruttoeinkommens im letzten Kalenderjahr greift bei der AL i.d.R. erst wenn alle bei der Alte Leipziger versicherten BU Renten 40.000 EUR pro Jahr überschreiten. Damit ist in diesem Beispiel alles möglich. :)


    Darf ich mal fragen wie viel Prozent Ihres Einkommens Sie gegen BU abgesichert haben Pascal und weshalb Sie ein so ausgeprägtes Interesse an der Dynamikregelung entwickeln? Es gibt nämlich durchaus ein paar relevantere Details von Berufsunfähigkeitsversicherungen. :)

    fredolin , wenn sie Basisrente und BU trennen möchten, gibt es auch den Weg des "Entkoppelns" wie auf unserer Seite "Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge" ausführlich beschrieben. Einfach mal nach "Expertentipp: Entkoppeln einer Basisrente mit BUZ" googeln. Das wäre im Zweifel der klügere Weg. Wenn Sie möchten sind wir Ihnen dabei gerne behilflich.

    Vorsicht: Diese Aussage ist leider nur teilweise richtig!


    Den unbegrenzten Dynamikwiderspruch gibt es bei der Alte Leipziger für die 1. / Basisschicht seit 2010 und für die 3. / private Schicht seit 2011. Diese Änderung ist allerdings nicht bestandswirksam, d.h. sie gilt nicht für Altverträge! In diesem Punkt irrt die zitierte Seite. Das wurde mir von der Alte Leipziger gerade noch einmal explizit bestätigt.

    Ihre Zahlen verwirren mich etwas Pascal . Sie erhöhen den Beitrag um 20%, die BU Rente jedoch nur auf 712 EUR und nicht entsprechend auf 840 EUR? :) Es geht bei der Deckelung um die BU Rente, nicht um den Beitrag. So ganz grob kann man das schon linear umrechnen. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass sich das Preis-/Leistungsverhältnis späterer Dynamikerhöhungen mit den Jahren sukzessive verschlechtert, da jedes Mal das ein Jahr höhere Eintrittsalter zu Grunde gelegt wird. Daher sind Beitragsdynamiken auch keine sinnvolle Alternative dazu, sich von Anfang an in ausreichender Höhe (= Nettoeinkommen) gegen BU zu versichern.