Beiträge von Dr. Schlemann

    Nein, ein Arzt ist dem Patienten gegenüber verpflichtet seine Krankenunterlagen auszuhändigen (Ausnahme: interne Notizen). Kostenlos.

    Ich würde das noch ein wenig konkretisieren: Die Kostentragungspflicht ist etwas umstritten. Einerseits verweist § 630g BGB auf die Kostenregelung des § 811 BGB, andererseits hat man laut Art. 15 DSGVO Anspruch auf kostenlose Auskunft. Bislang hat sich, soweit ich das überblicke, nur ein "niedrigeres" Gericht (LG Dresden) damit beschäftigt und in seinem Urteil Az. 6 O 76/20 entschieden, dass die erste Kopie der Behandlungsdokumentation vom Arzt unentgeltlich zur Verfügung zu stellen ist. Es ist allerdings relativ unwahrscheinlich, dass Verfahren zu so kleinen Beträgen den BGH erreichen werden. :) Mehr dazu z.B. hier: https://www.arzt-wirtschaft.de…rechnung-stellen-duerfen/.

    Wie sind eigentlich meine Chancen wenn man erstmal BU ist, also bei wieviel % endet die BU jeweils mit der Rückkehr ins Arbeitsleben, Beginn der Rente und Versterben?

    Ist für den Abschluss natürlich nicht wirklich relevant würde mich aber trotzdem mal interessieren. Kennt jemand dazu Zahlen?

    Die Frage hatte ich glaube ich schon mal in einem anderen Thread beantwortet, oder? :) Die meisten BUs laufen bis zum Ende der Leistungsdauer = normalerweise der Beginn der Rente.

    Dr. Schlemann

    Ich habe jetzt eine Lösung für meine BU-Deckungslücke gefunden, die ohne zusätzliche Versicherung auskommt.


    Aber wenn Sie mir versprechen, in 5 Jahren noch im Geschäft zu sein, dann melden wir uns für die Kinder und eine echte BUV. ;)

    Die beste bzw. einzige alternative Lösung ist Kapital - ggf. über eine verlässliche Zusage reicher Verwandter? :)


    Die Wahrscheinlichkeit steht sehr hoch, dass unsere Firma in 5 Jahren noch aktiv ist. Möglicherweise bin ich dann auch noch nicht ganz dement. :) Andererseits würde ich mit der Absicherung der Kinder auch nicht unnötig warten.

    Hallo SteWiFT , dass man es beim Lesen einiger Kommentare etwas mit der Angst zu tun bekommt, kann ich verstehen. :)


    Die beschriebenen Fußangeln lassen sich am besten dadurch umgehen, dass man sich an einen spezialisierten Berater wendet (siehe z.B. die Finanztip Empfehlungsliste). Nach erster Sichtung der Gesundheitshistorie entscheidet man dann gemeinsam, welche weiteren Unterlagen nötig sind bzw. bei Krankenkassen, KV oder Ärzten angefordert werden. Mit fachkundiger Begleitung lässt sich das Risiko, im späteren Leistungsfall Stress zu bekommen, sehr gut vermeiden. Daher musste auch noch keiner unserer Kunden seine Berufsunfähigkeitsversicherung (als vermeintlich raffgieriges Unternehmen :)) verklagen.


    Die (moderaten) Kosten für die normale Akteneinsicht beim Arzt bzw. Kopien ergeben sich aus § 630g BGB i.V.m. § 811 BGB. Die weiter oben beschriebenen Kosten beziehen sich auf eine eigenständige Beratung des Arztes zum Thema BU. Ich weiß zwar nicht, weshalb man eine solche Beratung in Anspruch nehmen sollte. Schließlich sind die wenigsten Ärzte gleichzeitig Versicherungsspezialisten - auch das wird glaube ich oben deutlich. Nimmt man eine solche "ärztliche BU-Beratung" in Anspruch, ohne krank zu sein, dann ist es m.E. nur recht und billig, dass man dafür zusätzlich / selbst zahlt und nicht das Kollektiv der Versicherten. Die Meisten nutzen für diese Beratung einen BU Spezialisten - da schließt sich der Kreis wieder. :)


    Zur Frage der Relevanz einer Berufsunfähigkeitsversicherung bitte einfach mal den Finanztip BU Ratgeber und diverse Forenbeiträge nachlesen. Da sind sich glaube ich alle mit etwas Ahnung einig. Eine BU kostet in "guten" Berufsgruppen ca. 4-5% des Einkommens. Das bringt niemand um - keine BU im BU-Fall schon.


    War meine Antwort hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

    Da "muss" nichts verrechnet werden. Wie das funktioniert steht wo? Richtig, auf unserer Seite "Steuertipp – Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung". Vielleicht schauen Sie da doch noch mal rein Atohm ? :)


    Ich mache es Ihnen etwas einfacher und zitiere:


    Achtung: Erhalten Sie in den Folgejahren Beitragsrückerstattungen oder Arbeitgeberzuschüsse, erhöhen diese ggf. Ihre steuerpflichtigen Einkünfte im Erstattungsjahr (§ 10 Abs. 4b Satz 3 EstG). Letztlich bedeutet das aber nur, dass Sie (wie sonst auch) nur die Ihnen tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich geltend machen können, nicht Beträge, die Sie von anderer Stelle wieder erstattet bekommen haben.


    War meine Antwort hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

    Bitte mal auf unserer Seite nachlesen. Um das zu vermeiden könnte man z.B. einen Tarif wählen, der mit folgender Formulierung auf eine Bindung an die GOÄ verzichtet:


    „Gebühren sind in der Krankheitskosten-Vollversicherung im tariflichen Umfang über den Gebührenrahmen der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung hinaus erstattungsfähig, sofern im Tarif nichts anderes bestimmt ist."

    "Versicherer das rücksichtslos ausnutzen" ist aber schon etwas dramatisiert. Man kann sich natürlich sehenden Auges einen Tarif der Debeka aussuchen, der das Thema Analogabrechnung offen lässt, so dass die Kosten in der Praxis (zumindest häufig) nicht übernommen werden, siehe die Beispiele auf unserer Seite. Oder man entscheidet sich beim Abschluss einer PKV für einen "besseren" Tarif, der klar festschreibt, dass Analogabrechnungen übernommen werden. Dann hat man als Versicherter keinen Stress, egal für wie vermeintlich "rücksichtslos" man Versicherer hält.


    Wie auf unserer Webseite formuliert: "Private Krankenversicherung ist wie Pizzaservice: Sie bekommen das, was Sie bestellen und bezahlen, nicht mehr, nicht weniger."

    Es fehlt immer noch der genaue Tarif, davon gibt's bei der Nürnberger mehrere. :)


    Für eine "bessere Einschätzung" müsste ich zunächst Ihren Gesundheitszustand und evtl. risikoreiche Hobbies im Detail kennen. Ist ein Wechsel überhaupt noch möglich? Geburtsdatum, Studienfach und angestrebter Beruf sind auch wichtig.


    Das sprengt m.E. den Rahmen hier. Diese Daten wollen Sie hoffentlich nicht öffentlich posten. Ich würde sie auch nur mit unterzeichneter Datenschutzerklärung wissen wollen. Buchen Sie doch am besten einen Beratungstermin bei einem der von Finanztip empfohlenen Berater. :)

    @R.F. , man kann sicher über die Objektivität von Interessensverbänden diskutieren. :)


    Eingangs war jedoch genau die Interpretation des PKV Verbands als Grundlage dafür genommen worden, dass Analogabrechnungen generell zu erstatten seien. Das muss man dann finde ich schon zu Ende denken und prüfen, wie genau dieser Verband diese Frage in seinen Unterlagen bewertet.

    Man könnte auch noch über eine frühzeitige Risikoabsicherung des Kindes nachdenken. Ab 6 Monaten gibt's z.B. für 27 EUR aufwärts eine Grundfähigkeitsversicherung, die ab 10 Jahren in eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 EUR BU Rente umgewandelt werden und später ohne Gesundheitsprüfung bis auf 3.500 EUR aufgestockt werden kann.


    Stichwort "Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder: Früh = günstig!" auf unserer Website.

    "Happig" im Sinne davon, dass ich auch schon mal Tarife auf den gängigen Vergleichsportalen für knapp 25 €-30 € gesehen habe. Ebenso gleiche BU-Rente.

    In den gängigen Autoverkaufsportalen finden Sie auch Autos von 500 bis 500.000 EUR. :)


    Es kommt vor allem darauf an, wie gut der gewählte BU Tarif zu Ihrer späteren Tätigkeit passt und welche "Leistungswahrscheinlichkeit" er bietet. Wir erklären das auf unserer Website mit Autokategorien als Metapher unter dem Stichwort "Beste Berufsunfähigkeitsversicherung: Renault, VW, Mercedes?". Die Nürnberger ist aus unserer Sicht je nach konkretem Tarif ein durchaus brauchbarer Renault oder VW, aber kein "Mercedes", der bei einem Unfall optimal schützt. Wenn Sie Preise vergleichen, müssen Sie also auch die Bedingungsqualität und die Konfiguration berücksichtigen: Höhe BU Rente, Endalter, Arbeitsunfähigkeitsklausel, Höhe der Leistungsdynamik etc. (um im Bild zu bleiben: Ausstattung und Motorisierung).

    2) Auch eine BU Versicherung habe ich mit dem Makler abgeschlossen. Allerdings handelt es sich um eine Bruttopolice und ca. 50 € kommen mir als Student sehr happig vor. Zur Info, ich bin 24 Jahre alt.
    Sollte man sich hier noch mal eine "unabhängige" Meinung von einem Versicherungsberater auf Honorarbasis einholen? Zum Beispiel Hoesch & Partner, wie von Finanztip emfpohlen?

    Ohne konkretere Angaben lässt sich das Preis-/Leistungsverhältnis schlecht bewerten. Die Fragestellung ist vergleichbar mit "ich habe ein Auto, das 5.000 EUR gekostet hat, das kommt mir sehr happig vor". :)


    Wie in unserem Blog-Beitrag "Berufsunfähigkeitsversicherung als Student" genauer beschrieben sind 50 EUR für die BU eines Studenten ein völlig normaler Beitrag. Besonders vorausdenkende Studenten schließen die BU möglichst hoch ab, weil langfristig billiger. 2.000 EUR BU Rente kosten dann eher so um die 100 EUR. Bei Budget-Engpässen springen idealerweise ebenso vorausschauende ehemals Erziehungsberechtigte ein. :)


    Wenn 50 EUR als happig empfunden werden, bin ich mir nicht sicher, ob eine Honorarberatung ins Budget passt. Wenn man die BU später verändert, was gar nicht so selten vorkommt, zahlt man dann wieder neu. Bei Courtagetarifen tut das kaum weh.

    Wenn die Analogziffer von BÄK/BZAK und PKV Verband als zutreffende Analogziffern beschlossen wurden, gehören sie halt zur den Gebührenordnung und sind somit gemäß der Tarifbedingungen zu erstatten. Somit es das klar in den Bedingungen geregelt. Werden solche Ziffern von der Kundenbetreuerin abgelehnt, hilft nur Einspruch. Etwas anderes sind nicht beschlossene Ziffern. Aber das ist ein anderes Thema. Die Aussage, erstattet keine Analogziffern ist einfach fachlich nicht korrekt und sollte angepasst werden

    Ltotheeon , ich schätze Ihre Fachkompetenz. Wenn ich mir diese Veröffentlichung des PKV Verbands (Kommentierung praxisrelevanter Analogabrechnungen, Stand Stand: 7. Dezember 2022) anschaue, stoße ich allerdings auf folgendes Statement:

    Zitat

    Die Erörterung bestimmter Analogpositionen bedeutet nicht, dass die der Analogziffer zugrundeliegende Leistung bzw. Methode als medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ bzw. § 1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK zu qualifizieren ist. Es werden in der Kommentierung auch Leistungen dargestellt, deren Berechnung dem Arzt nur unter der Bedingung gestattet ist, dass der Patient diese ausdrücklich verlangt (sog. Verlangensleistungen, vgl. § 1 Abs. 2 Satz 2 GOÄ). Diese in der Regel medizinisch nicht notwendigen Leistungen sind nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

    Wie würden Sie das interpretieren?


    Eine Reihe der von mir auf der Website genannten Beispiele sind von dieser Auflistung auch weiterhin nicht erfasst.

    Ich hatte bisher (fast 20 Jahre) tatsächlich nie ein Problem mit der Debeka.

    1x wurden kosten nicht übernommen. Das hatte ich habe im Vorfeld abgeklärt ,da es ein spezielles Themengebiet betraf.

    Allerdings bin ich wohl auch eher ein dankbares Mitglied, da ich überwiegend nichts einreiche und besser mit der Beitragsrückerstattung fahre. 8)

    Völlig richtig, die Schwachpunkte eines Tarifs merkt man erst bei Krankheit. Als Gesunder hätten Sie auch in der GKV kaum Leistungsunterschiede wahrgenommen, dafür aber deutlich mehr bezahlt. :)

    Alles richtige Schlussfolgerungen. :):thumbup:


    Wenn Sie einen guten Berater finden, bei dem Sie nicht jedes Wort drei Stunden lang bei Google überprüfen müssen, dann ist das nicht unbedingt so zeitaufwendig, wie Sie befürchten. ;)

    Noch eine Ergänzung:


    Alexis hat es oben glaube ich schon mal betont: Die Überlegung zum Wechsel in die private Krankenversicherung sollte nicht primär von Sparideen gesteuert werden, sondern vom Wunsch nach besserer medizinischer Versorgung. Häufig geht damit zwar eine in Summe größere Ersparnis einher. Das ist ein schöner Nebeneffekt, aber keine zwingende Voraussetzung. Auch wenn ich Genauigkeit sehr schätze, gehen insofern Rechenübungen mit Zinseszinseffekten für drei Jahre bei überschaubarem Zins m.E. etwas am eigentlichen Thema vorbei. :)


    Ebenso ist es zwar ausgesprochen sinnvoll, eine Ersparnis nicht zu verjubeln, sondern gezielt für das Thema PKV wegzulegen. Das ist bei ausreichend hohen Alterseinkünften (= Höchstbeitrag GKV von derzeit rund 980 EUR) aber auch keine Voraussetzung dafür, dass man sich die PKV im Alter leisten kann. Meine Mutter zahlte für ihre PKV wie auf unserer Website beschrieben zuletzt 671,67 EUR im Monat und brauchte keinen langlaufenden ETF Sparplan mit einer Sparrate von 200 EUR, um sich den PKV Beitrag leisten zu können. :)